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OnlineUnterhalt berechnen

Zum Festpreis von 298 EUR

  • Danke für Ihr Vertrauen in
    Deutschlands Nr.1 Online-Unterhaltsservice.

    Seit über 15 Jahren bietet iurFRIEND deutschlandweit Online-Unterhaltsberechnungen an und ist damit einer der ältesten Anbieter der modernen Form des Familienrechts. Als Deutschlands Unterhaltsservice Nr. 1 bietet iurFRIEND Ihnen eine Servicequalität, die seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist, und natürlich dürfen Sie unserem Kooperationspartner auch beim Preis 100% vertrauen: iurFRIEND gewährleistet seit jeher vorbildliche Preise, die so niedrig wie möglich sind, weil alle Preisvorteile für Sie geltend gemacht werden; es geht wirklich nicht preiswerter.

    Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. iurFRIEND meldet sich bei Ihnen telefonisch (wann es Ihnen am besten passt) und bespricht den weiteren Ablauf.


    Ihr Online-Komplettpaket Unterhalt besteht aus:

    • 1. einer  Online-Unterhaltsberechnung

    • 2. inkl.  Erstberatungsgespräch

    • 3. einer  komplett digital  durchgeführten Abwicklung, auf Wunsch Ausfertigung per Post

    • 4. einer  Gratis-Infobroschüre  Unterhalt mit  Mustern und Checklisten

    • 5. und der  24/7-Erreichbarkeit  des iurFRIEND InfoPOINTs

Bei Fragen rufen Sie uns einfach jederzeit an:

Gratis-Kundenhotline

iurFRIEND hotline icon 0211 160 99 53 0

Mo-So 8-18 Uhr für SIE da!

(Anruf und Gespräch sind kostenlos)
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Wessen Angaben kommen hierhin?

Tragen Sie hier bitte die Informationen zum Auftraggeber der Unterhaltsberechnung ein. Eine Unterhaltsberechnung kann von jedermann angefordert werden. Sie brauchen als AuftraggeberIn selbst weder Unterhaltsempfänger noch -leistender sein.

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Wer hat worauf Anspruch?

  • Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt obliegt beiden Eltern. Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Ob man als volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, erfährt man ganz leicht in unserem Bedarfstool "Bekomme ich Unterhalt von meinen Eltern?".
  • Anspruch auf Trennungsunterhalt für Erwachsene kann ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Der Anspruch auf Kindesunterhalt geht dem Trennungsunterhalt jedoch vor, weswegen Sie auch bei der reinen Berechnung von Trennungsunterhalt Angaben zu gemeinsamen Kindern machen sollten.
  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann ab der rechtskräftigen Scheidung bestehen. Da hierfür andere Faktoren als für die anderen Unterhaltsarten notwendig sind, brauchen Sie das Formular nicht ausfüllen und führen stattdessen immer ein Telefonat. 
Ihre Mitteilung an uns
AGB und Datenschutz
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Ich stimme zu, dass die angegebenen Daten für mein persönliches Anliegen verwendet und vom Kooperationspartner der iurFRIEND Kanzlei erfasst und verarbeitet werden. Ich habe verstanden, dass für die Verarbeitung der angegebenen Daten die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Kooperationspartners gelten. Ich stimme ebenfalls den Datenschutzbestimmungen der iurFRIEND Kanzlei zu.
 

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Haben Sie noch Fragen zum Ausfüllen des Formulars?
Wir helfen Ihnen gerne:

Stefan Geisler

Stefan Geisler LL.B.

Manager InfoPOINT

Nick Diehl

Nick Diehl

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