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Deutschlands freundliche, zuverlässige und erfahreneKanzlei im Familienrecht

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Wir geben immer 100%ig unser Bestes für Sie - garantiert!

Die bundesweit tätige iurFRIEND-Kanzlei ist eine der führenden Kanzleien im Familienrecht

Mit bereits über 15.000 erfolgreich durchgeführten Scheidungen sind wir bundesweit die Kanzlei mit der wohl größten Erfahrung in Scheidungsverfahren. Die Menschen, die zu uns kommen, mögen und vertrauen uns seit sehr vielen Jahren. Vielleicht liegt es daran, dass wir immer 100%ig unser Bestes für Sie geben – garantiert! Möchten Sie uns kontaktieren?

 

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iurFRIEND ist Ihr Rechtsfreund
und Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1
  • Scheidung beantragenDas Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags ist kostenlos und unverbindlich für Sie; wir melden uns anschließend bei Ihnen und gehen alles durch.
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Bereits über 15.000 Menschen vertrauen dem wunderbaren Service von iurFRIEND

Wir helfen Ihnen zudem bei folgenden Fragen im Familienrecht

(Liste ist alphabetisch geordnet)

  • Ehegattenunterhalt

  • Scheidung

  • Ehevertrag

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Einvernehmliche Scheidung

  • Sorgerecht

  • Erziehungsrecht

  • Trennungsunterhalt

  • Familienzusammenführung

  • Trennungsvereinbarung

  • Güterrecht

  • Umgangsrecht

  • Immobilien-Auseinandersetzung

  • Unterhalt

  • Internationales Familienrecht

  • Vaterschaftsanfechtung

  • Kindesunterhalt

  • Versorgungsausgleich

  • Nachehelicher Unterhalt

  • Zugewinn

Unsere Tätigkeiten

Scheidung

Bei einvernehmlichen Scheidungen bietet es sich an, die Scheidung über eine Online-Scheidung abzuwickeln. Da die Abwicklung fast ausschließlich, bis auf den Gerichtstermin, über elektronische Kommunikation verläuft, sparen Sie Zeit und Geld. Wir verfügen hierbei über eine langjährige Erfahrung.

Kindesunterhalt

Den Kindesunterhalt durchzusetzen oder in der veranschlagten Höhe zu prüfen, ist unsere Leistung für Sie - als Unterhaltsempfänger oder Unterhaltsschuldner gleichermaßen. Auch Kinder über 18 Jahre in Ausbildung, Studium oder ähnlichem können Unterhalt bekommen. Wenden Sie sich für eine Berechnung gern an uns.

Trennungsunterhalt

Mit Beginn des Getrenntlebens gibt es Ansprüche auf Trennungsunterhalt zwischen Ehegatten, aber auch zwischen Unverheirateten, die zusammen Kinder haben. Praktisch fährt, wer Kindes- und Trennungsunterhalt gemeinsam von uns berechnen lässt.

Nachehelicher Unterhalt

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben u.a. diejenigen, die dem Partner während der Ehe die Karriere ermöglicht haben, indem sie Haushalt und/oder Kinder betreut haben. Wir prüfen für beide Parteien, ob und wie lange ein Unterhaltsanspruch besteht.

Ehevertrag

Wir beraten Sie gerne, wenn es um den Abschluss eines Ehevertrages geht und erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Dokument, mit dem Sie sich fair und zu beiderseitiger Sicherheit absichern können. Auch im Trennungsjahr noch möglich als Scheidungsfolgenvereinbarung.

Mediation

Wir als Mediatoren fungieren zwischen den Parteien, also Ihnen beiden, als "Schiedsrichter" und versuchen als neutrale Personen zwischen ihnen zu vermitteln und eine Einigung herauszuarbeiten, mit welcher Sie beide sich gleichermaßen gut arrangieren können.

So viele Menschen mögen und vertrauen uns - Danke

Bereits mehr als 15.000 Menschen vertrauen seit über 15 Jahren dem Service von iurFRIEND®

„Top-Service, der ihn mich hat weiterempfehlen lassen.“
Thomas J., Hamburg
"Scheidung im Alter, online, ich? Ich hab's geschafft - mit iurFRIEND!
Petra Z., Köln
„Ich fühlte mich immer sehr gut aufgehoben.“
Daniela P. Ratingen
"Beruflich und privat arbeite ich gern mit Profis wie iurFRIEND zusammen!"
Andreas W., München
Meine Scheidung war preiswerter und unkomplizierter als gedacht."
Tanja L., Berlin
"Highly recommendable! Very empathic stuff at iurFRIEND!"
Robert R., Bayreuth

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Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kunden

  • Wäre es nicht wunderbar, eine Anwaltskanzlei im Familienrecht zu finden, die sich seit jeher auf Familienrecht spezialisiert hat? Wir sind eine seit vielen Jahren etablierte Kanzlei für Familienrecht, die mit dem Vertrauen, das Sie uns geben, äußerst sorgsam umgeht:

    • Mit über 15.000 durchgeführten Scheidungen haben wir eine so große Erfahrung, die auch Ihnen bei jedem Telefongespräch mit uns, bei jedem Schriftwechsel, zu Gute kommt!Unsere Transparenz ist legendär, egal ob es um einen Kostenvoranschlag geht oder um die unfassbar vielen Gratis-Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen!
    • Auch technisch sind wir absolut auf der Höhe der Zeit, wir bedienen uns der neuesten Systeme, und im Hintergrund laufen Programme, die uns tagtäglich helfen, unser Bestes für Sie zu leisten!
    • Dass wir stets freundlich zu Ihnen sind (bitte seien Sie auch zu uns freundlich, wir wollen Ihnen ja helfen), und wir 24/7 rund-um-die-Uhr erreichbar sind, hat sich in ganz Deutschland mittlerweile rumgesprochen!
    • Nicht zuletzt bieten wir absolut vorbildliche Preise bei unseren Rechtsdienstleistungen, dass diese einfach nicht unterboten werden können!

     

    > 10 unglaubliche Vorteile für Sie


  • Ja, natürlich dürfen Sie mit egal welchem Rechtsthema im Familienrecht zu uns kommen! Dazu gibt es uns ja und deswegen ist die iurFRIEND-Kanzlei seit Anfang an nach und nach etabliert worden.

     

    Heute blicken wir auf viele Jahre Erfahrung in familienrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel: Durchführung von Scheidungen, Online-Scheidungen, Unterhaltsberechnungen, Vaterschaftsanfechtungen, Sorgerechtsfälle, Immobilienauseinandersetzungen und Vermögensauseinandersetzungen, Umgangsrecht, Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Zugewinn uvm.

     

    Sprechen Sie uns bitte einfach an, und wir finden bestimmt eine gute Lösung.

     

    > Zum Kontaktformular

     


  • Zuerst einmal ist iurFRIEND der Erfinder der europäischen Online-Scheidung. Wir haben in Frankreich und vielen anderen europäischen Ländern die sogenannte Online-Scheidung entwickelt und bei den scheidungswilligen Menschen großes Gehör gefunden. Seit langer Zeit sind wir mit über 15.000 erfolgreich durchgeführten Scheidungen Deutschlands Scheidungsservice Nr.1!

     

    Zudem sind wir -hinter den Kulissen- Vorreiter bei den Gerichten, so dass diese immer öfter Scheidungen per Videokonferenzen akzeptieren. Damit erleichtern wir Ihnen den Scheidungsprozess, sparen Ihnen Geld ein und machen das Scheidungsverfahren insgesamt bequemer, schneller und teilweise auch einfacher. Mit unseren Kooperationsdomains Ehe.de, Trennung.de, Scheidung.de, Lebenspartnerschaft.de, Scheidung.com, Unterhalt.com uvm. sind wir so stark präsent im familienrechtlichen Markt in Deutschland, wie kein Zweiter. Wir möchten, dass Sie als Kunde und Mandant daraus den größtmöglichen Nutzen ziehen können!

     

    > Zum Online-Scheidungsformular

     


  • Selbstverständlich bieten wir Ihnen Beratungsgespräche über Videokonferenzen an, egal ob über Zoom, Skype, Teams, Google Meet und andere. Kontaktieren Sie uns bitte einfach kostenfrei in unserem Rat & Hilfe Center: Sie können im Rat & Hilfe Center von iurFRIEND einen Rückruf anfordern, uns direkt anrufen oder uns eine Nachricht per Kontaktformular übermitteln.

     

    Übrigens benötigen Sie für einen Video-Call mit uns keine spezielle Software, die Sie herunterladen müssten. Sie erhalten ganz einfach einen Link von uns (per E-Mail, WhatsApp oder SMS); auf diesen Link klicken Sie einfach drauf und die Videokonferenz öffnet sich ganz einfach in Ihrem Browser! Sie müssen nichts weiter tun – und schon helfen wir Ihnen in einem kostenlosen Videogespräch.

     

    > Zum Rat & Hilfe Center


  • Ja, natürlich können Sie sich ohne Probleme bei uns anwaltlich beraten lassen, auch wenn Ihre finanzielle Lage angespannt ist. Wenn Sie  Anspruch auf staatlich geförderte Beratungshilfe haben, erhalten Sie Ihre persönliche Anwaltsberatung kostenfrei.

     

    Und wo bekomme ich den Beratungshilfeschein? Den sogenannten Beratungshilfeschein können Sie einfach bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht unter Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse beantragen. Den bewilligten Beratungshilfeschein bringen Sie dann bitte einfach mit zum Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte.

     

    > Zum Antrag auf Beratungshilfe


  • Eine Scheidung online durchzuführen bedeutet, dass Sie die wesentlichen Verfahrensschritte bis zum Scheidungstermin schnell und unkompliziert online oder, wenn Sie das wünschen, auch telefonisch vornehmen können.

     

    Mittlerweile akzeptieren viele Familiengerichte in Deutschland, dass Sie für den schlussendlichen Scheidungstermin nicht mehr persönlich erscheinen müssen, sondern diesen Gerichtstermin ganz bequem zum Beispiel von zu Hause aus per Videokonferenz abhalten können!

     

    Bei einer Online-Scheidung ist somit Ihr Zeit- und Kostenaufwand geringer, weil Anwaltsbesuche vollständig entfallen. Dennoch ist selbstverständlich immer auch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei jederzeit möglich.

     

    > Zum Scheidungsantrag


  • Ja, Sie können auch bei schwierigen finanziellen Verhältnissen ohne Probleme Ihre Scheidung bequem und sicher einreichen!

     

    Wie geht das genau? Wenn Sie über wenig oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie fast immer einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung, welche entweder als nicht zurückzuzahlender Zuschuss oder als zinsfreies Darlehen mit Ratenzahlung gewährt werden kann. Sie erhalten auf jeden Fall vor der Einreichung der Scheidung Bescheid, ob Sie Ihre Verfahrenskostenhilfe als Zuschuss oder als Darlehen mit Ratenzahlung erhalten!

     

    Wo kann ich die Verfahrenskostenhilfe beantragen? Das ist ganz einfach. Laden Sie sich bequem das Formular „Verfahrenskostenhilfe“ herunter, füllen Sie es bitte aus und senden Sie dieses Formular einfach uns zu (das Gericht braucht auch Ihre Einkommensnachweise natürlich, um zu entscheiden, ob Sie VKH bewilligt bekommen oder nicht); wir kümmern uns darum, dass das Formular richtig von Ihnen ausgefüllt wurde und leiten es dann weiter an das Familiengericht. Selbstverständlich halten wir Sie immer auf dem Laufenden!

     

    > Zum Antrag auf Verfahrenskostenhilfe


  • Wenn Ihr Ehepartner sich nicht scheiden lassen möchte, gibt es für diese Situation natürlich immer eine gute Lösung für Sie!

     

    Wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, dann wird Ihre Ehe natürlich dennoch geschieden; es kann ja nicht sein, dass Sie Ihr ganzes Leben in einer Ehe festgehalten werden, die Sie nicht mehr aufrechterhalten wollen.

     

    Was sind die Voraussetzung dafür? Sie können ohne Probleme die Scheidung einleiten wenn Sie Beide seit mindestens einem Jahr getrennt leben und ihre Ehe zerrüttet ist. Eine Ehe ist dann zerrüttet, wenn nur ein Ehegatte (also zum Beispiel Sie) sich gleich aus welchen Gründen vom anderen Ehegatten endgültig abgewendet hat und die Ehe nur einseitig als zerrüttet angesehen wird. Wenn diese eher einfach zu beweisenden Voraussetzungen vorliegen, können Sie direkt Ihre Scheidung einleiten. 

     

    Liegen diese oben genannten Voraussetzungen nicht vor, können Sie dennoch problemlos statt nach einem Jahr Trennung, auf jeden Fall nach drei Trennungsjahren die Scheidung einreichen

     

    > Scheidung hier einleiten


  • Eine gute Nachricht für Sie (und es gibt nur diese gute Nachricht): Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es vollkommen, wenn Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt beauftragen! Ihr Rechtsanwalt (oder Rechtsanwältin) stellt dann den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht.

     

    Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie brauchen nur einen einzigen Anwalt zu bezahlen, statt zwei Anwälte. Sie sparen somit bis zu 50% der „normalen“ Scheidungskosten (mit zwei Anwälten) ein. Dadurch, dass nur ein Anwalt im Spiel ist, geht das Scheidungsverfahren erfahrungsgemäß auch schneller. Und dadurch, dass Sie versuchen, Ihre Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen, möchten Sie grundsätzlich ja auch keinen Streit mehr, sondern möglichst einvernehmlich einfach nur das Scheidungsverfahren so schnell wie möglich und so kostengünstig wie möglich beenden!

     

    > Hier geht es zum Scheidungsformular


  • Sie dürfen nicht einen Rechtsanwalt für Ihren Ehegatten beauftragen. Der Grund liegt darin, dass Sie als Antragsteller der Scheidung nicht für die gegnerische Seite tätig werden dürfen, da es während eines Scheidungsverfahrens zu Interessenskollisionen kommen kann. Dies ist gesetzlich so geregelt. Daher dürfen auch wir in der iurFRIEND-Kanzlei keinen Rechtsanwalt für Ihren Ehegatten beauftragen.

     

    Was wir auf jeden Fall in einem solchen Fall für Sie tun können: Gerne können wir aber einem unserer Kooperationspartner mitteilen, dass ein zweiter Rechtsanwalt für den Gerichtstermin benötigt wird, so dass dieser Ihnen dann Kontaktdaten von Rechtsanwälten zukommen lässt, die bei Ihnen bzw. Ihren Ehegatten ortsansässig sind. Diesen Anwalt können Sie dann gerne Ihrem Ex-Partner (Ex-Partnerin) übermitteln.

     

    > Zum Ratgeber: Wie kann ich mich einvernehmlich scheiden lassen?


  • Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann entweder durch einen notariell beglaubigten Vertrag (sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung) erklärt werden oder durch einen Vergleich direkt vor Gericht im Scheidungstermin selbst.

     

    Wichtig ist, dass Sie sich einig sind. Sollte Ihr Ehegatte mit dem Verzicht nicht einverstanden sein, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt.

     

    > Zum Ratgeber: Scheidungsfolgenvereinbarung schließen


  • Es ist heute noch so, dass das persönliche Erscheinen beider Ehegatten grundsätzlich vom Gericht angeordnet wird. In Ausnahmefällen, wenn ein persönliches Erscheinen aufgrund einer zu großen Entfernung unzumutbar ist, kann der Ehegatte auch von einem beauftragten Richter bzw. Richterin an seinem Wohnort oder im Ausland in der deutschen Botschaft angehört werden (Anhörung im Wege der Rechtshilfe). In so einem Fall wäre es ebenfalls möglich, dass ein schriftliches Verfahren angeordnet oder Sie aber per Videokonferenz dazu geschaltet werden.

     

    Da sich in der Praxis nunmehr auch bei den Familiengerichten Videokonferenzen nach und nach durchsetzen, strebt jetzt auch das Bundesjustizministerium an, den Einsatz von Videokonferenztechnik praxistauglich zu machen und im gerichtlichen Alltag zu etablieren!

     

    Gut für Sie zu wissen: Unsere auf das Familienrecht spezialisierte Kanzlei weiß aus sehr großer Erfahrung seit vielen Jahren, dass es in der Praxis bereits immer öfter vorkommt, dass Richter für den schlussendlichen Gerichtstermin bei Scheidungen Videokonferenzen akzeptieren, so dass sie Beide in diesem Fall nicht mehr persönlich bei Gericht erscheinen müssen.

     

    > Zum Blogartikel: Gesetzesentwurf für mehr Videoverhandlungen


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