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Unsere Tätigkeiten

Unser Schwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere im Bereich der Online-Scheidung und der Online-Unterhaltsberechnung.

Unsere Tätigkeiten

Unser Schwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere im Bereich der Online-Scheidung und der Online-Unterhaltsberechnung.

  • Lesen Sie auf unserem Profil auf provenexpert.de, was Kunden über iurFRIEND sagen
Wir versprechen, für SIE und Ihr Anliegen
wirklich 100% da
zu sein!

Danke für Ihr Vertrauen

Die iurFRIEND-Kanzlei im Herzen von Düsseldorf ist eine der führenden Kanzleien im Familienrecht. Wir sind spezialisiert auf die Durchführung von Online-Scheidungen und Unterhaltsberechnungen. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte setzen sich für Sie und Ihren Rechtsfall 100%ig ein. Gerne nutzen Sie für eine kostenfreie Erstberatung die Möglichkeit einer Videokonferenz, wenn Sie von weiter weg kommen.

 

Wir helfen Ihnen schnell, engagiert, zuverlässig und immer freundlich
Wir stehen Ihnen in Düsseldorf, Berlin und bundesweit (per Video) zur Verfügung

Unsere Tätigkeiten

Scheidung

Bei einvernehmlichen Scheidungen bietet es sich an, die Scheidung über eine Online-Scheidung abzuwickeln. Da die Abwicklung fast ausschließlich, bis auf den Gerichtstermin, über elektronische Kommunikation verläuft, sparen Sie Zeit und Geld. Wir verfügen hierbei über eine langjährige Erfahrung.

Kindesunterhalt

Den Kindesunterhalt durchzusetzen oder in der veranschlagten Höhe zu prüfen, ist unsere Leistung für Sie - als Unterhaltsempfänger oder Unterhaltsschuldner gleichermaßen. Auch Kinder über 18 Jahre in Ausbildung, Studium oder ähnlichem können Unterhalt bekommen. Wenden Sie sich für eine Berechnung gern an uns.

Trennungsunterhalt

Mit Beginn des Getrenntlebens gibt es Ansprüche auf Trennungsunterhalt zwischen Ehegatten, aber auch zwischen Unverheirateten, die zusammen Kinder haben. Praktisch fährt, wer Kindes- und Trennungsunterhalt gemeinsam von uns berechnen lässt.

Nachehelicher Unterhalt

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben u.a. diejenigen, die dem Partner während der Ehe die Karriere ermöglicht haben, indem sie Haushalt und/oder Kinder betreut haben. Wir prüfen für beide Parteien, ob und wie lange ein Unterhaltsanspruch besteht.

Ehevertrag

Wir beraten Sie gerne, wenn es um den Abschluss eines Ehevertrages geht und erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Dokument, mit dem Sie sich fair und zu beiderseitiger Sicherheit absichern können. Auch im Trennungsjahr noch möglich als Scheidungsfolgenvereinbarung.

Mediation

Wir als Mediatoren fungieren zwischen den Parteien, also Ihnen beiden, als "Schiedsrichter" und versuchen als neutrale Personen zwischen ihnen zu vermitteln und eine Einigung herauszuarbeiten, mit welcher Sie beide sich gleichermaßen gut arrangieren können.

Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kunden

  • Gute Gründe, warum die iurFRIEND Kanzlei für Sie die richtige Kanzlei ist:

    • - Wir sind 24/7 erreichbar!
    • - Wir führen deutschlandweit die meisten Scheidungen pro Jahr durch!
    • - Wir zeigen äußerste Professionalität!
    • - Wir sind transparent!
    • - Wir sind technisch auf der Höhe der Zeit!
    • - Unsere Preise sind vorbildlich!
    • - Wir geben Fehler zu und berichtigen sie sofort!

    ...und noch vieles mehr - lesen Sie bald!


  • Eine Scheidung vornehmlich online durchzuführen bedeutet, dass Sie die wesentlichen Verfahrensschritte bis zum Scheidungstermin schnell und unkompliziert online oder auch telefonisch vornehmen können. Der Zeit- und Kostenaufwand für den Anwaltsbesuch entfällt daher vollständig. Dennoch ist selbstverständlich auch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei jederzeit möglich.

     

    > Zum Scheidungsantrag


  • Ja, auch bei schlechten finanziellen Verhältnissen ist es möglich die Scheidung einzureichen. Wenn Sie über wenig oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie wahrscheinlich einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese kann neben der Scheidung unter Nachweis der Einkommensverhältnisse bei Gericht beantragt werden. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung, welche entweder als nicht zurückzuzahlender Zuschuss oder als zinsfreies Darlehen mit Ratenzahlung gewährt werden kann.

     

    > Zum Antrag auf Verfahrenskostenhilfe


  • Die Ehe wird trotzdem geschieden, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung positiv festgestellt werden. Das ist dann der Fall, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Ehe zerrüttet ist. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann erst nach drei Trennungsjahren die Scheidung eingereicht werden.

     

    > Zum Ratgeber: Mediation


  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beauftragt wird, welcher bzw. welche den Scheidungsantrag für Sie bei Gericht stellt. Für die Zustimmung der Scheidung im Gerichtstermin, benötigt Ihr Ehepartner keinen eigenen Anwalt bzw. Anwältin. Nur wenn eigene Anträge gestellt werden, bedarf es eines zweiten Rechtsanwalts.

     

    > Zum Ratgeber: Scheidungsantrag stellen - wie, wann, wo?


  • Wir beraten Sie gerne bundesweit per Videotelefon. Sie brauchen dazu keine Software herunterzuladen. Stattdessen erhalten Sie einen Link, welcher eine Konferenz im Browser öffnet. Wir freuen uns auf Sie!

     

    > Zum Kontaktformular


  • Nein, die Antragstellerseite darf nicht für die gegnerische Seite tätig werden, da es während eines Scheidungsverfahrens zu Interessenskollisionen kommen kann. Dies ist gesetzlich so geregelt. Daher dürfen auch wir keinen Rechtsanwalt für Ihren Ehegatten beauftragen. Gerne können wir aber unserem Kooperationspartner mitteilen, dass ein zweiter Rechtsanwalt für den Gerichtstermin benötigt wird, so dass dieser Ihnen Kontaktdaten von Rechtsanwälten zukommen lässt, die bei Ihnen bzw. Ihren Ehegatten ortsansässig sind.

     

    > Zum Ratgeber: Wie kann ich mich einvernehmlich scheiden lassen?


  • Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann entweder durch einen notariell beglaubigten Vertrag erklärt werden oder aber durch einen Vergleich direkt vor Gericht im Scheidungstermin selbst. Wichtig ist, dass sie sich einig sind. Sollte Ihr Ehegatte mit dem Verzicht nicht einverstanden sein, wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt.

     

    > Zum Ratgeber: Scheidungsfolgenvereinbarung schließen


  • Lässt es Ihre finanzielle Lage zurzeit nicht zu einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin aus eigener Tasche zu bezahlen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn Sie haben wahrscheinlich einen Anspruch auf staatlich geförderte Beratungshilfe. Den sogenannten Beratungshilfeschein können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht unter Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse beantragen. Den bewilligten Beratungshilfeschein können Sie dann bei einem Anwalt bzw. Anwältin Ihrer Wahl einreichen und eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen oder aber auch eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen.

     

    > Zum Antrag auf Beratungshilfe


  • Das persönliche Erscheinen beider Ehegatten wird grundsätzlich vom Gericht angeordnet. In Ausnahmefällen, wenn ein persönliches Erscheinen aufgrund der Entfernung unzumutbar ist, kann der Ehegatte auch von einem beauftragten Richter bzw. Richterin an seinem Wohnort oder in der deutschen Botschaft angehört werden (Anhörung im Wege der Rechtshilfe). In so einem Fall wäre es ebenfalls möglich, dass ein schriftliches Verfahren angeordnet oder man aber per Videokonferenz dazu geschaltet wird.

     

    > Zum Blogartikel: Gesetzesentwurf für mehr Videoverhandlungen


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