Ehevertrag

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Mit Ehevertrag absichern - das ist wichtig

Mit einem von einem Rechtsanwalt erstellten Ehevertrag lässt sich eine meist mit Kosten, Zeit und emotionaler Belastung einhergehende streitige Scheidung vermeiden. Um zu beurteilen, was ein Ehevertrag kostet, müssen Sie wissen, was ein Anwalt an Aufwand, Kompetenz und Erfahrungswissen investieren muss, damit ein Ehevertrag notfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Einen Ehevertrag kaufen Sie nicht einfach im Regal – damit das Schriftstück Ausdruck Ihrer individuellen familiären, persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten wird, ist der Ehevertrag eine gute Investition.

In aller Kürze

  • Wir rechnen die Ausfertigung Ihres Ehevertrags nebst Beratung entweder über den Geschäftswert, nach Stunden oder mit einem Festpreis ab.
  • Erfahrungsgemäß benötigen wir für Vertragswerke normalen Aufwands etwa zwei bis drei Stunden.
  • Gemessen an den Mehrkosten einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten, zähen Verhandlungen vor Gericht und der verlorenen Zeit dadurch ist der Ehevertrag eine kluge Absicherung und Investition in die Zukunft zugleich.

Machen Sie einen Ehevertrag selbst, genießt er keine Vollstreckungskraft

Ein privat formulierter Ehevertrag ist keine rechtsverbindliche Grundlage, auf der sich im Streitfall Rechte und Pflichten realisieren lassen. Vor allem wenn Sie darin finanzielle Rechte und Pflichten regeln, besteht keine Möglichkeit, nach Maßgabe des privat formulierten Ehevertrages die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

 

Es gibt vier gute Gründe, wieso Sie zur Gestaltung Ihres Ehevertrages anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten. Sie helfen beim Verständnis für die (Höhe) der Kosten eines Ehevertrages.

Ehevertrag muss ausgewogen sein

Spätestens dann, wenn Sie die Scheidung betreiben, werden Sie Ihren Ehevertrag dem Familiengericht vorlegen müssen. Das Familiengericht hat die Aufgabe, den Ehevertrag einer „Inhalts- und Ausübungskontrolle“ zu unterziehen. Ergibt sich in der Gesamtwürdigung des Ehevertrages, dass ein Ehepartner benachteiligt wird und sind die einzelnen Regelungen nicht durch berechtigte Belange des anderen Ehepartners gerechtfertigt, ist der Ehevertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit sittenwidrig und damit null und nichtig.

 

Die Rechtsprechung verweist immer wieder darauf, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung des Eherechts durch vertragliche Vereinbarung nicht beliebig unterlaufen werden dürfe. Dies ist der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entsteht, die für den belasteten Ehegatten bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint.

 

Möchten Sie dieses Risiko so weit als möglich vermeiden, sollten Sie Ihren Ehevertrag nur mit anwaltlicher Begleitung erstellen. Anwälte kennen Gesetz und Rechtsprechung und verfügen über das notwendige Erfahrungswissen, um einen solchen Ehevertrag sachgerecht zu erstellen.

Rechtsverbindliche Regelungen sind notariell zu beurkunden oder gerichtlich zu protokollieren

Möchten Sie die Rechte und Pflichten in einem Ehevertrag rechtsverbindlich gestalten und damit für den Fall der Fälle die Zwangsvollstreckung ermöglichen, müssen Sie den Inhalt spätestens im mündlichen Scheidungstermin durch das Familiengericht gerichtlich protokollieren lassen. Rechtsverbindlich und tituliert bedeutet, dass Sie beispielsweise den vereinbarten Ehegattenunterhalt auf dem Wege der Zwangsvollstreckung realisieren könnten.

 

Alternativ kann sich empfehlen, den Ehevertrag bereits vor der Scheidung notariell zu beurkunden. Auch die notarielle Beurkundung gewährleistet, dass der Ehevertrag rechtsverbindlich gestaltet ist. Ihr Rechtsanwalt, den Sie ohnehin mit Ihrer Scheidung beauftragen müssen, kann den Entwurf des Ehevertrages (Scheidungsfolgenvereinbarung) für Sie gestalten. Den Entwurf lassen Sie dann notariell beurkunden.

Titulierung ist teils gesetzlich vorgeschrieben

Nach dem Gesetz sind gewisse ehevertragliche Vereinbarungen formbedürftig. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist entweder die gerichtliche Protokollierung oder die notarielle Beurkundung. Ein privatschriftlich formulierter Ehevertrag genügt dafür nicht. Folgende Scheidungsfolgenvereinbarungen sind daher zwingend formbedürftig:

Ehevertrag erleichtert die einvernehmliche Scheidung

Mit diesem Grund schlagen wir den Bogen zu den Kosten eines Ehevertrages. Sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten nicht ehevertraglich regeln und lassen es bei einer Scheidung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und Entscheidung des Familiengerichts ankommen, verursachen Sie erhebliche zusätzliche Gebühren.

 

Denn: Bei einer streitigen Scheidung müssen sich beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Es wären zwei Rechtsanwälte zu bezahlen. Außerdem erhöht der Streit den Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren, aus dem sich wiederum höhere Gebühren ergeben. Mit einem Ehevertrag vermeiden Sie eine solche meist kostenträchtige streitige Auseinandersetzung. Der Kostenaufwand, den Sie für die Gestaltung eines Ehevertrages investieren, steht meist nicht im Verhältnis zu dem Kostenaufwand, den Sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezahlen müssen.

Was kostet ein einfacher Ehevertrag?

Anwälte haben mehrere Möglichkeiten, ihren Arbeits- und Kostenaufwand zu beziffern. Wir halten es so, dass wir in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Gegebenheiten erörtern und klären, wie sich ein Ehevertrag am besten individuell erstellen lässt. Danach empfehlen wir, nach welcher der nachstehenden Optionen wir unsere Gebühren abrechnen sollten.

Option 1: Abrechnung nach dem Geschäftswert

Anwälte rechnen ihre Gebühren üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Im Gesetz gibt es dazu eine Anlage mit einer Tabelle zur Berechnung der Anwaltsgebühren. Dazu ist der Geschäftswert zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem Einkommen und den Vermögenswerten der Ehepartner zusammen. Eventuelle Schulden werden nicht berücksichtigt. Diese Art der Abrechnung ist zudem maßgebend, wenn Sie sich im mündlichen Scheidungstermin ehevertraglich einigen und das Familiengericht diese Einigung gerichtlich protokolliert.

Praxisbeispiel

Ehevertrag mit Geschäftswert 50.000 

Der Geschäftswert beträgt 50.000 €. Nach der Gebührentabelle ergibt sich daraus eine Geschäftsgebühr (Faktor 1,3) von 1.662,70 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer = 2.002,41 €. Wird der Ehevertrag mit Ihrem Ehepartner verhandelt und einigen Sie sich auf einen bestimmten Entwurf, kann der Anwalt eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) berechnen.

Option 2: Abrechnung nach Stundenhonorar

Statt der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann auch die Abrechnung nach Stundenhonoraren vereinbart werden. Mit dem vereinbarten Stundenhonorar ist der Aufwand unabhängig von der Höhe des Geschäftswerts abgegolten. Rechnen Sie mit einer Vergütungsvereinbarung von regelmäßig 250 € zzgl. MWS die Stunde. Kalkulieren Sie auch bei einfachen Eheverträgen mit einem Arbeitsaufwand von zwei bis drei Stunden.

 

Damit ist das Beratungsgespräch erfasst, in dem wir Ihre individuellen Gegebenheiten erfassen und diese im Detail zu Papier bringen. Dabei geht es mithin auch darum, abzuklären, ob es einer bestimmten Regelung bedarf oder wie Sie eine bestimmte Regelung im Hinblick auf die Gegebenheiten Ihres Ehepartners so verhandeln, dass die Regelung für den Fall des Falles auch einer gerichtlichen Prüfung standhält.

Option 3: Abrechnung nach Festpreis

Je nachdem lässt sich der Arbeitsaufwand des Anwaltes auch nach einem Festpreis veranschlagen. Ein Festpreis kommt in Betracht, wenn Ihre persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse überschaubar sind und zu erwarten ist, dass der Anwalt die ehevertraglichen Vereinbarungen relativ schnell und ohne Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner so zu Papier bringt, dass unmittelbar die notarielle Beurkundung erfolgen kann.

Wie viel kostet ein notarieller Ehevertrag?

Möchten Sie es nicht auf die gerichtliche Protokollierung der ehevertraglichen Vereinbarungen im mündlichen Scheidungstermin durch das Familiengericht ankommen lassen, werden Sie den am besten von Ihrem Anwalt vorformulierten Ehevertrag notariell beurkunden lassen müssen. Die Notare berechnen den Kostenaufwand nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. In einer Tabelle zu § 34 sind in Abhängigkeit vom Geschäftswert die Gebühren benannt. Bei einem Geschäftswert bis beispielsweise 30.000 € fällt eine einfache Gebühr von 145 € an, die der Notar als zweifache Gebühr mit sodann 290 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer abrechnet.

Wie kann es jetzt für Sie weitergehen?

Eheverträge gibt es nicht von der Stange. Bei den Kosten dafür kommt es immer auf Ihre Gegebenheiten und den damit einhergehenden Arbeitsaufwand des Anwalts an. Wenn Sie jedoch dank eines außergerichtlich formulierten Ehevertrags eine einvernehmliche Scheidung ermöglichen, haben Sie erfahrungsgemäß eine gute Investition getätigt. Schreiben Sie uns für einen ersten Beratungstermin zum Ehevertrag gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular!