Ehevertrag

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Wie wir Ihnen helfen können

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Ehevertrag mit Hilfe von Anwalt aus Düsseldorf aufsetzen

Sie möchten den Bund der Ehe eingehen oder sind bereits verheiratet und denken über einen Ehevertrag nach? Das ist eine gute Idee und hat nichts mit Misstrauen zu tun. Es ist für Sie beide eine Chance sich abzusichern und Regeln für Ihre Ehe zu finden, die am besten zu Ihnen passen. In einem Ehevertrag können Sie alles ausschreiben, was Ihnen wichtig ist – sowohl Angelegenheiten Ihrer Ehe selbst als auch die Konsequenzen im Fall einer Scheidung. Die iurFRIEND-Kanzlei und ihre erfahrenen Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen beim Aufsetzen dieses Schriftstücks.

In aller Kürze

  • In bestimmten Lebenssituationen ist es ratsam, einen Ehevertrag abzuschließen – zum Beispiel, wenn einer von Ihnen ein Unternehmen hat, Sie beide unterschiedlich hohe Vermögenswerte mit in die Ehe bringen oder wenn Sie beide im Ausland wohnen.
  • Sie können jederzeit einen Ehevertrag abschließen – vor und während der Ehe sowie im Hinblick auf eine bevorstehende Trennung und Scheidung.
  • Eheverträge müssen notariell beurkundet werden. Vorher sollten Sie sich aber anwaltlich beraten lassen. Bei uns können Sie auch mehr zu den Kosten eines Ehevertrags erfahren.

Über den Ehevertrag können Sie Ihren Güterstand wechseln

Ihre Ehe ist ein Ausdruck von Liebe – doch wenn Sie heiraten, knüpft das Gesetz automatisch rechtliche und wirtschaftliche Folgen an Ihren Lebensbund. Einige davon mögen Ihnen nicht passend erscheinen. In einem Ehevertrag können Sie deshalb individuell alle rechtlichen Angelegenheiten Ihrer Ehe regeln. Sie haben so zum einen die Möglichkeit, eine gemeinsame Regelung für Ihre Ehe zu schaffen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Jenseits dessen, was das Gesetz Ihnen alternativ vorschreiben würde. Außerdem ebnen Sie den Weg dafür, dass Sie sich weder während der Ehe noch im Fall einer Scheidung über rechtliche Dinge streiten müssen - weil Sie sich bereits darüber geeinigt haben.

 

Folgenden Inhalt können Sie zum Beispiel in einem Ehevertrag festhalten:

  • Den Güterstand: Das Gesetz sieht regulär die Zugewinngemeinschaft vor, bei der im Fall einer Scheidung das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen hälftig aufgeteilt wird. Sie können diesen Güterstand modifizieren, indem Sie z.B. gewisse Güter wie ein Unternehmen aus diesem Ausgleich herausnehmen. Oder Sie vereinbaren gleich die Gütertrennung, bei der Ihr Vermögen nicht nur während der Ehe getrennt bleibt, sondern auch im Falle einer Scheidung nichts ausgeglichen wird.
  • Wem welche Gegenstände oder Immobilien gehören
  • Steuerliche Angelegenheiten
  • Fragen der Kindererziehung
  • Unterhaltszahlungen und Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) im Falle einer Scheidung
  • Bei einer binationalen Ehe: Welches Recht und welcher Gerichtsstand anwendbar sein sollen im Fall einer Scheidung

GUT ZU WISSEN

Ein Ehevertrag kann jederzeit aufgesetzt werden

Sie können einen Ehevertrag jederzeit vor und während der Ehe abschließen. Schließen Sie einen Ehevertrag bereits, nachdem Sie sich zu einer Trennung und Scheidung entschlossen haben, heißt das Dokument „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Sie können darin alles vereinbaren, was Sie in einem Ehevertrag regeln könnten – zum Beispiel die Gütertrennung statt der Zugewinngemeinschaft, sodass bei der Scheidung kein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Viele Aspekte der Scheidung können Sie sogar noch nach der vollzogenen Scheidung in einer „nachträglichen Scheidungsfolgenvereinbarung“ regeln.

Doppelverdiener, Selbstständige und Senioren sollten Ehevertrag abschließen

Wann und warum sollten Sie einen Ehevertrag schließen? Typische Le­bens­si­tua­tio­nen, in denen Eheleute häufig individuelle Regelungen für sich finden, sind:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder: Hier sind Sie meist nicht auf den Versorgungs- oder Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung angewiesen, sondern können selbst für sich sorgen.
  • Unterschiedlich hohe Vermögenswerte: Hier kann ein Ehevertrag das Vertrauen schaffen, dass es bei der Heirat wirklich nur um die Liebe geht.
  • Ein Partner ist Unternehmensinhaber oder selbstständig: Mit einem Ehevertrag können Sie die Gefahr ausschließen, dass das Unternehmen im Fall einer Scheidung verkauft werden muss, damit der Zugewinnausgleich möglich ist.
  • Heirat im hohen Alter: Sie möchten Ihr Leben noch einmal mit jemandem teilen – ansonsten möchten Sie aber, dass sich nichts mehr verändert. Sichern Sie dies in einem Ehevertrag ab.
  • Eheleute mit unterschiedlicher Nationalität: Hier können Sie regeln, welches Recht auf Ihre Ehe anwendbar sein soll.
  • Wohnsitz im Ausland: Hier können Sie in einem Ehevertrag sicherstellen, dass deutsches Recht gilt und Sie im Fall einer Scheidung auch zu einem deutschen Gericht gehen können.

EXPERTENTIPP

Seien Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet

Es kann natürlich passieren, dass die Lebenssituation, in der Sie einen Ehevertrag schließen, sich mit der Zeit ändert. So können in einer vorherigen „Doppelverdiener-Ehe“ drei Kinder geboren werden, sodass ein Elternteil längere Zeit nicht mehr arbeiten kann. Halten Sie daher die Situation, in der Sie diese Regelung treffen, auch im Vertrag fest. Halten Sie auch fest, dass Sie darin übereinkommen, den Vertrag anzupassen, wenn sich die wesentlichen Grundlagen in Zukunft ändern.

Ehevertrag muss in Anwesenheit notariell beurkundet werden

Einen Ehevertrag müssen Sie nach § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch Niederschrift beim Notar abschließen. Der Ehevertrag muss also notariell beurkundet werden. Der Notar bzw. die Notarin liest Ihnen das Schriftstück noch einmal vor und klärt Sie über die rechtlichen Folgen auf. Das dient insbesondere dazu, dass Sie keine voreiligen Regelungen treffen. Ohne notarielle Beurkundung haben weder ein schriftlicher noch ein mündlicher Ehevertrag Gültigkeit. Wenn der Vertrag einmal notariell beurkundet wurde, kann er nur noch im gegenseitigen Einvernehmen von Ihnen beiden abgeändert oder aufgehoben werden.

 

Beim Notar müssen Sie grundsätzlich beide anwesend sein. Sie können sich aber auch vertreten lassen, zum Beispiel durch Ihren Anwalt, aber auch durch eine andere Person. Hierfür reicht eine einfache handschriftliche Vollmacht. Hauptsache ist, dass zwei Personen gleichzeitig anwesend sind und Sie nicht etwa nacheinander beim Notar auftauchen.

EXPERTENTIPP

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die notarielle Beurkundung. Weil Notare für viele rechtliche Angelegenheiten zuständig sind und es nicht so viele Notare wie Anwälte gibt, kann es teilweise dauern. Zum Vergleich: In Düsseldorf gibt es laut der Rheinischen Notarkammer (Stand: März 2021) 41 Notarinnen und Notare. Rechtsanwälte und -anwältinnen gibt es hingegen allein in Düsseldorf weit über 1000.

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Scheidungsantrag

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Ehevertrag aufsetzen mit Hilfe erfahrener Anwälte

Der Notar wird Ihnen zwar erläutern, was die von Ihnen gefundene Regel bedeutet, jedoch kann dieser bzw. diese Sie nicht individuell im Hinblick auf Ihre konkrete Situation beraten, denn Notare müssen unparteiisch sein.

 

Es empfiehlt sich daher, vorher einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen und mit ihm bzw. ihr gemeinsam einen individuell für Sie passenden Ehevertrag aufzusetzen bzw. einen von Ihrem Ehepartner vorgeschlagenen Ehevertrag rechtlich prüfen zu lassen.

 

Die Anwältinnen und Anwälte der iurFRIEND-Kanzlei sind bereits lange auf das Familienrecht spezialisiert. Unser Ziel ist es, dass Ehepartner möglichst einvernehmliche Lösungen für ihre rechtlichen Angelegenheiten finden. Gerade beim sensiblen Thema Ehevertrag ist es wichtig, dass auch die Anwälte beide Ehepartner behutsam und vermittelnd beraten. Wenn Sie dann schließlich Ihren individuellen Ehevertrag in der Hand halten, steht Ihnen nichts mehr im Weg für Ihre Ehe.