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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
Mann Mit Sparschwein Vor Gerichtsgebaeude iurFRIEND® AG

Wie wir Ihnen helfen können

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Kosten für Scheidung und Anwalt reduzieren

Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie Anwalts- und Gerichtskosten, die sogenannten Scheidungskosten, berechnen. Ihr individuelles Einkommen, Ihr Vermögen sowie die Punkte, über die Sie streiten (zum Beispiel Sorgerecht oder Versorgungsausgleich), beeinflussen die Gesamtscheidungskosten. Sie können diese durch eine einvernehmliche Scheidung mit nur 1 Anwalt verringern.

In aller Kürze

  • Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und den Gerichtskosten zusammen, die sich beide nach dem Verfahrenswert richten.
  • Lassen Sie sich im Einvernehmen scheiden, können Sie am meisten Geld sparen.
  • Der Gebührensatz und die Höhe der Gebühren Ihres Scheidungsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ) und dürfen vom Anwalt nicht beliebig festgesetzt werden.

Gemeinsame Kinder mindern den Verfahrenswert

Sie haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie sich Ihre Scheidungskosten zusammensetzen. Alles hängt dabei vom endgültigen Verfahrenswert ab, den das Gericht nach dem Verfahren anhand Ihrer beider Angaben und den verhandelten Scheidungsfolgen errechnet.

Gerichtskosten nach dem Verfahrenswert

Der Verfahrenswert bildet sich aus einer Berechnungsformel nach:

  • dem Einkommen beider Ehepartner (u.a. auch Kindergeld , Unterhalt)
  • dem gemeinsamen Vermögen (abzüglich u.a. von Verbindlichkeiten und Freibeträgen),
  • dem Verfahrenswert, der für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich anfällt
  • ggf. weiteren Verfahrenswerten, die durch weitere Scheidungsfolgen anfallen, über die das Gericht entscheiden muss (etwas, das Sie vermeiden können, siehe nächster Abschnitt)

Geht der Scheidungsantrag von Ihnen aus, ermittelt der iurFRIEND ® -Anwalt bzw. die Anwältin anhand Ihrer Angaben den vorläufigen Verfahrenswert. Ebenso wird anhand des Antrags die Gerichtskasse die vorläufigen Gerichtsgebühren und damit den Gerichtskostenvorschuss festlegen, nach dessen Zahlung das Gericht Ihren Antrag bearbeitet und dem anderen Ehepartner zustellt. Darunter fallen auch die Gerichtsauslagen, deren Höhe unabhängig vom Verfahrenswert ausfällt.

 

Für jede weitere Scheidungsfolge treten zusätzliche Verfahrenswerte hinzu, die die Kosten weiter erhöhen. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs, um die unterschiedlich ausfallenden Rentenanwartschaften der Ehepartner auszugleichen, wird von Amts wegen durchgeführt. In bestimmten Fällen kann jedoch davon abgesehen werden, z.B. wenn das Ehepaar nur kurz verheiratet war oder ein wirksamer Ausschluss vorliegt.

Voraussichtliche Anwaltsgebühren nach dem Verfahrenswert

Die Anwaltskosten der iurFRIEND ® -Kanzlei für die Tätigkeit in Ihrem Scheidungsverfahren richten sich zunächst ebenfalls nach dem Verfahrenswert. Eine fixe Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) weist jedem Verfahrenswert einen Gebührenwert zu.

 

Aus diesem errechnet sich anhand der Gebührensätze von 1,3 für die Verfahrensgebühr und von 1,2 für die Terminsgebühr, 20 EUR Auslagenpauschale sowie der aktuellen Mehrwertsteuerpauschale die voraussichtlichen Kosten für Ihren iurFRIEND®-Anwalt. „Voraussichtlich“ deswegen, da die Klärung von Fragen des Sorgerechts oder des Unterhalts (auch Folgesachen genannt) den Tätigkeitsumfang des Anwalts erhöhen kann.

Es müssen nicht zwei Anwälte bezahlt werden

Rechtsanwälte verdienen daran, wenn sich Prozesse in die Länge ziehen. Wir glauben nicht daran, dass Sie oder Ihr Ehepartner so viel glücklicher sind, wenn einer von Ihnen den 1 Teilerfolg mehr vor Gericht erstritten hat. Im Gegenteil – verzichten Sie auf so viel Streit vor Gericht wie möglich und regeln Sie die erwähnten Folgesachen außergerichtlich vorab.

 

Und wir setzen noch einen drauf. Setzen Sie sich, gern mit kundigem Geleit Ihres iurFRIEND®-Anwalts, mit ihm und Ihrem Ehepartner an einen Tisch und regeln Ihre gesamte Scheidung und deren rechtlichen Folgen verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin gestalten Sie Ihre Scheidung fair und in beiderseitigem Interesse. Diese Vereinbarung sollten Sie am besten auch notariell beurkunden lassen, damit Sie sie zur Not auch zwangsweise durchsetzen können.

 

Und das war es noch nicht: Es ist sogar möglich, dass Sie und Ihr Ehepartner gleich auf 1 ganzen Anwalt verzichten! Bei einer einvernehmlichen Scheidung, in der Sie so viele Punkte wie möglich untereinander vorab vereinbaren, herrscht zwar immer noch Anwaltszwang. Allerdings nur für den Antragsteller – sofern der Antragsgegner lediglich seine Zustimmung gibt, bedarf es hier keines zweiten Advokaten.

Kosten werden geteilt, bei VKH können sie entfallen

Durch Einigkeit bei der Scheidung können Sie viele Kosten sparen. Die Kosten, die anfallen, müssen jedoch trotzdem beglichen werden. Können Sie ein äußerst geringes Einkommen oder hohe Schulden nachweisen, können Sie Prozesskostenhilfe, im Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe genannt, beantragen. Bei deren Bewilligung sieht das Gericht von der Auferlegung der Gerichtskosten ab, in manchen Fällen übernimmt der Staat auch die Anwaltskosten. Im Normalfall, wenn Sie beide solvent genug sind, werden die Kosten für Ihre Scheidung in Düsseldorf gegeneinander aufgehoben. Anwaltskosten tragen Sie jeder für sich – Gerichtskosten teilen Sie sich hälftig.

 

Bei der Variante der Scheidung mit nur 1 Anwalt ist es üblich, dass die Parteien die Kosten dafür ebenfalls aufteilen. Ein rechtlicher Anspruch, dass sich der nicht mandatierende Partner an der Kostendeckung beteiligt, besteht jedoch leider nicht. Sie können in Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung allerdings vereinbaren, dass der andere Ehepartner die Hälfte der Anwaltskosten übernimmt.

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iurFRIEND-Kanzlei unterstützt Sie bei der kostengünstigen Abwicklung

Die Scheidung in Düsseldorf muss nicht teuer ausfallen, wenn Sie nur im Vorfeld über ausreichend viele Folgesachen Einigkeit erzielen. Die iurFRIEND-Kanzlei unterstützt Sie, dieses für den weiteren Verlauf Ihres Lebens so bedeutsame Verfahren kostenschonend und unaufgeregt abzuwickeln. So überlegt wie nötig, so zügig wie möglich. Füllen Sie gern hier unseren unverbindlichen Scheidungsantrag aus oder holen sich einen ebenfalls kostenlosen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.