| Wer reicht die Scheidung ein? | Ihr Status | Status Ihres Partners | Teilung in SFV? | Rechtsschutz-Sonderfall? | Wer zahlt? |
| Sie | Selbstzahler | Selbstzahler | Nein | Nein | Sie zahlen zunächst Ihren Anwalt und die Verfahrenskosten laufen über den normalen Weg. Wir gehen in diesem Szenario aber von einer einvernehmlichen Scheidung mit nur 1 Anwalt aus - möchte Ihr Partner einen eigenen Anwalt, übernimmt er dessen Kosten allein. |
| Sie | Selbstzahler | Selbstzahler | Nein | Ja | Die Rechtsschutz zahlt Ihre Anwaltskosten. |
| Sie | Selbstzahler | Selbstzahler | Ja | Nein | Sie zahlen zunächst, wirtschaftlich soll aber nach der Vereinbarung eine Teilung zwischen beiden erfolgen. |
| Sie | Selbstzahler | Selbstzahler | Ja | Ja | Die Teilung kann vereinbart sein, Rechtsschutz übernimmt die Kosten jedoch dann. |
| Sie | Selbstzahler | VKH-Niveau | Nein | Nein | Sie zahlen zunächst selbst; Ihr Partner ist bedürftig, ggf. kommt VKV auf Sie zu. |
| Sie | Selbstzahler | VKH-Niveau | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Sie | Selbstzahler | VKH-Niveau | Ja | Nein | Sie können hier zwar mit Ihrem Partner eine spätere Teilung vereinbaren – praktisch aber oft schwer durchsetzbar, wenn der Partner kaum Mittel hat. |
| Sie | Selbstzahler | VKH-Niveau | Ja | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Sie | VKH-Niveau | Selbstzahler | Nein | Nein | Staatliche VKH greift oft gerade nicht, weil zunächst ein Verfahrenskostenvorschuss Ihres leistungsfähigen Partners zu prüfen ist. |
| Sie | VKH-Niveau | Selbstzahler | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Sie | VKH-Niveau | Selbstzahler | Ja | Nein | Trotz Vereinbarung über Teilung ist meist zuerst zu prüfen, ob Ihr Partner Ihnen einen Vorschuss zahlen muss. |
| Sie | VKH-Niveau | Selbstzahler | Ja | Ja | Rechtsschutz ginge der VKH vor. |
| Sie | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Nein | Nein | Hier kommt am ehesten echte Verfahrenskostenhilfe in Betracht, weil kein leistungsfähiger Ehepartner vorhanden ist. |
| Sie | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Nein | Ja | Rechtsschutz geht der VKH vor. |
| Sie | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Ja | Nein | Eine Kostenteilung kann vereinbart werden, praktisch wird aber häufig dennoch VKH geprüft, weil beide wirtschaftlich schwach sind. |
| Sie | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Ja | Ja | Rechtsschutz geht der VKH vor. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | Selbstzahler | Nein | Nein | Ihr Partner zahlt zunächst seinen Anwalt und trägt die Verfahrenskosten auf normalem Weg. Sie zahlen Ihren Anwalt, wenn Sie zusätzlich einen nehmen. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | Selbstzahler | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | Selbstzahler | Ja | Nein | Ihr Partner zahlt zunächst, wirtschaftlich kann aber eine Teilung nach Vereinbarung vorgesehen sein. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | Selbstzahler | Ja | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | VKH-Niveau | Nein | Nein | Ihr Partner ist leistungsfähig und reicht ein; er zahlt zunächst selbst. Für Sie kann bei eigenem Bedarf ein Vorschussanspruch gegen ihn relevant werden. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | VKH-Niveau | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | VKH-Niveau | Ja | Nein | Ihr Partner zahlt zunächst; eine Teilung ist vereinbart, praktisch kann Ihre geringe Leistungsfähigkeit diese aber relativieren sowie VKV für den Partner bedeuten. |
| Ihr Partner | Selbstzahler | VKH-Niveau | Ja | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | Selbstzahler | Nein | Nein | Staatliche VKH für Ihren Partner greift oft nicht, weil zunächst Sie als leistungsfähiger Ehepartner für einen Vorschuss in Betracht kommen. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | Selbstzahler | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | Selbstzahler | Ja | Nein | Trotz vereinbarter Teilung wird häufig zuerst ein Vorschuss durch Sie als leistungsfähigen Ehepartner zu prüfen sein. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | Selbstzahler | Ja | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Nein | Nein | Bei beiderseitiger Bedürftigkeit kommt am ehesten Verfahrenskostenhilfe in Betracht. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Nein | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Ja | Nein | Eine Teilung kann vereinbart sein, praktisch wird aber oft dennoch VKH maßgeblich sein, weil beide kaum Mittel haben. |
| Ihr Partner | VKH-Niveau | VKH-Niveau | Ja | Ja | Rechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. |