Wer zahlt die Scheidung?

Tabelle mit 32 Szenarien - suchen Sie Ihres einfach raus

zuletzt aktualisiert am: 31.03.2026

„Wer zahlt die Scheidung – immer der Mann?“ Diese Frage wird erstaunlich oft gestellt. Das liegt nicht nur an alten Rollenbildern, sondern auch daran, dass viele noch mit einem Familienbild aufgewachsen sind, in dem der Mann verdient, die Frau weniger oder gar nicht arbeitet und am Ende „natürlich“ auch die Kosten tragen muss. Rechtlich ist es zu kurz gedacht, zumal die Ehe heutzutage schon längst offen für alle Personen ist.

 

5 Faktoren beeinflussen maßgeblich, wer die Scheidungskosten trägt:

  1. Wer stellt den Scheidungsantrag?
  2. Gibt es eine Vereinbarung über die Kosten?
  3. Hat ein Ehepartner ein wesentlich höheres Einkommen, sodass er dem anderen einen Vorschuss zahlen muss?
  4. Kommt Verfahrenskostenhilfe durch den Staat in Betracht, weil einer oder beide sehr wenig verdienen?
  5. Greift ausnahmsweise eine Rechtsschutzversicherung?

Wir haben die sich daraus ergebenden 32 Szenarien in einer Tabelle für Sie bereitgestellt in diesem Artikel. Schauen Sie für Ihre Situation einfach nach. Sollten Sie nicht wissen, ob Sie für die staatliche Verfahrenskostenhilfe in Frage kommen, fordern Sie bei uns einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an. Sie erfahren so die Höhe der Scheidungskosten sowie, ob der Staat Ihnen die Scheidung bezahlen würde.

Wer die Scheidung einreicht, trägt zunächst(!) die Kosten

Der häufigste Ausgangspunkt ist einfach: Wer den Scheidungsantrag stellt, beauftragt den Anwalt und schuldet diesem zunächst die Vergütung. Das bedeutet:

  • Reichen Sie die Scheidung ein, sind zunächst Sie Kostenschuldner Ihres Anwalts.
  • Reicht Ihr Partner die Scheidung ein, trägt zunächst Ihr Partner die seinigen Anwaltskosten.

Hinzu kommen die Gerichtskosten. Diese tragen beide Partner als Selbstzahler zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wer emotional „schuld“ an der Trennung war. Auf Schuld kommt es bei der Scheidung ohnehin nicht an.

 

Wichtig zu erwähnen: Reichen Sie die Scheidung mit Hilfe eines Anwalts ein, Ihr Partner nimmt sich jedoch einen eigenen Rechtsbeistand, zahlt natürlich jeder seine eigenen Anwaltskosten. Haben Sie und der Partner Anspruch auf VKH oder Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung (s. weiter unten), zahlen Staat oder Versicherung stattdessen. 

GUT ZU WISSEN

Zunächst zahlen“ ist nicht immer „endgültig zahlen“

Viele verwechseln den ersten Zugriff mit der endgültigen Last. Nur weil Sie als Antragsteller den Anwalt zuerst bezahlen müssen, heißt das noch nicht zwingend, dass Sie wirtschaftlich auf allem sitzen bleiben.

Beide zahlen: Wenn Sie die Kosten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln

Bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbaren viele Paare, dass die Kosten geteilt werden. Das steht dann oft in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, oder Sie haben es bereits in Ihren Ehevertrag vorab so hineinschreiben lassen.

Typisch sind Regelungen wie:

  • Jeder trägt seine eigenen Kosten.
  • Ein Ehepartner reicht die Scheidung ein, der andere erstattet die Hälfte.
  • Bestimmte Folgesachen werden mit erfasst und insgesamt abgerechnet.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Verfahrenskostenvorschuss: Wenn plötzlich auch der Antragsgegner zahlen muss

Jetzt wird es für viele überraschend. Denn ja: Es kann sein, dass ein Ehepartner die Scheidung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, der andere aber leistungsfähig ist. Dann kommt ein Verfahrenskostenvorschuss in Betracht.

 

Das bedeutet: Ein Ehepartner kann verpflichtet sein, dem anderen die Mittel für das Verfahren vorzuschießen.

 

Und zwar:

  • auch dann, wenn der andere formal der „Gegner“ im Verfahren ist;
  • auch dann, wenn der andere den eigenen Anwalt braucht;
  • auch dann, wenn der wirtschaftlich stärkere Ehepartner die Scheidung selbst gar nicht eingereicht hat.

EXPERTENTIPP

VKH-Wunsch entwickelt sich oft zum VKV-Fall

Viele Menschen hinterlegen in unserem Online-Scheidungsantrag zunächst den Wunsch nach Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (siehe dazu nächster Abschnitt). Ob diese gewährt wird, entscheidet das Gericht erst nach Beantragung der Scheidung. Kommt es zur Auffassung, dass der Antragsgegner in der Lage ist, die Kosten zu tragen, muss dieser z.B. den Anwalt seines Partners zahlen. Sie zahlen so oder so nichts, nur kommt der Staat nicht für die Scheidung auf, sondern der Partner.

Verfahrenskostenhilfe: Wenn beide bedürftig sind, hilft der Staat

Wenn beide Ehepartner bedürftig sind und kein leistungsfähiger Ehepartner einen Vorschuss zahlen kann, kommt Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht. Dann übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise – je nach Einkommens- und Vermögenslage.

 

Das ist wichtig:

  • VKH gibt es nicht automatisch
  • sie muss beantragt werden
  • das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse
  • je nach Lage können Raten angeordnet werden

Rechtsschutzversicherung? Nur mit Fragezeichen

Viele hoffen für die Übernahme ihrer Scheidungskosten auf ihre normale Rechtsschutzversicherung. Beim Familienrecht ist das aber ein Bereich, in dem die Erwartungen oft enttäuscht werden.

 

Die Regel lautet: Eine normale Rechtsschutzversicherung deckt die eigentliche Scheidung meistens nicht ab.

 

Die eine wichtige Ausnahme

Was Rechtsschutzversicherungen im Familienrecht häufig doch abdecken, ist der Bereich der Beratung – also zum Beispiel eine Erstberatung oder Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Familienrecht. Die eigentliche gerichtliche Scheidung selbst fällt aber meist nicht darunter. Dafür gibt es Stand 2026 nur eine Ausnahmeversicherung in Deutschland. In unserer großen Übersichtstabelle setzen wir diese auch voraus bei “Rechtsschutz: Ja.”.

Wer zahlt die Scheidung? Tabelle mit 32 Szenarien

Damit man die Fälle nicht nur abstrakt versteht, hilft ein strukturierter Überblick. Die folgende Matrix zeigt alle möglichen Kombinationen, die sich aus den Faktoren Antragstellung, Einkommen, Rechtsschutz usw. ergeben. Suchen Sie Ihren Fall einfach entlang der Matrix heraus!

 

Anmerkungen: 

  • Es gibt Einkommen, die zwar über der Grenze der VKH-Berechtigung liegen, aber unterhalb der VKV-Grenze. Es wird in der Tabelle zunächst angenommen, dass VKV vor VKH geht. Letztlich legt dies ohnehin das Gericht fest, weswegen eine weitere Unterteilung hier die Tabelle sprengen würde.
  • Bei der Rechtsschutz wird davon ausgegangen, dass die Versicherung die Kosten beider Partner bis zu einer gewissen Höhe übernimmt. Details sind bei der jeweiligen Versicherung in Erfahrung zu bringen. 
Wer reicht die Scheidung ein?Ihr StatusStatus Ihres PartnersTeilung in SFV?Rechtsschutz-Sonderfall?Wer zahlt?
SieSelbstzahlerSelbstzahlerNeinNeinSie zahlen zunächst Ihren Anwalt und die Verfahrenskosten laufen über den normalen Weg. Wir gehen in diesem Szenario aber von einer einvernehmlichen Scheidung mit nur 1 Anwalt aus - möchte Ihr Partner einen eigenen Anwalt, übernimmt er dessen Kosten allein.
SieSelbstzahlerSelbstzahlerNeinJaDie Rechtsschutz zahlt Ihre Anwaltskosten.
SieSelbstzahlerSelbstzahlerJaNeinSie zahlen zunächst, wirtschaftlich soll aber nach der Vereinbarung eine Teilung zwischen beiden erfolgen.
SieSelbstzahlerSelbstzahlerJaJaDie Teilung kann vereinbart sein, Rechtsschutz übernimmt die Kosten jedoch dann.
SieSelbstzahlerVKH-NiveauNeinNeinSie zahlen zunächst selbst; Ihr Partner ist bedürftig, ggf. kommt VKV auf Sie zu.
SieSelbstzahlerVKH-NiveauNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten. 
SieSelbstzahlerVKH-NiveauJaNeinSie können hier zwar mit Ihrem Partner eine spätere Teilung vereinbaren – praktisch aber oft schwer durchsetzbar, wenn der Partner kaum Mittel hat.
SieSelbstzahlerVKH-NiveauJaJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
SieVKH-NiveauSelbstzahlerNeinNeinStaatliche VKH greift oft gerade nicht, weil zunächst ein Verfahrenskostenvorschuss Ihres leistungsfähigen Partners zu prüfen ist.
SieVKH-NiveauSelbstzahlerNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
SieVKH-NiveauSelbstzahlerJaNeinTrotz Vereinbarung über Teilung ist meist zuerst zu prüfen, ob Ihr Partner Ihnen einen Vorschuss zahlen muss.
SieVKH-NiveauSelbstzahlerJaJaRechtsschutz ginge der VKH vor.
SieVKH-NiveauVKH-NiveauNeinNeinHier kommt am ehesten echte Verfahrenskostenhilfe in Betracht, weil kein leistungsfähiger Ehepartner vorhanden ist.
SieVKH-NiveauVKH-NiveauNeinJaRechtsschutz geht der VKH vor.
SieVKH-NiveauVKH-NiveauJaNeinEine Kostenteilung kann vereinbart werden, praktisch wird aber häufig dennoch VKH geprüft, weil beide wirtschaftlich schwach sind.
SieVKH-NiveauVKH-NiveauJaJaRechtsschutz geht der VKH vor.
Ihr PartnerSelbstzahlerSelbstzahlerNeinNeinIhr Partner zahlt zunächst seinen Anwalt und trägt die Verfahrenskosten auf normalem Weg. Sie zahlen Ihren Anwalt, wenn Sie zusätzlich einen nehmen.
Ihr PartnerSelbstzahlerSelbstzahlerNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerSelbstzahlerSelbstzahlerJaNeinIhr Partner zahlt zunächst, wirtschaftlich kann aber eine Teilung nach Vereinbarung vorgesehen sein.
Ihr PartnerSelbstzahlerSelbstzahlerJaJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerSelbstzahlerVKH-NiveauNeinNeinIhr Partner ist leistungsfähig und reicht ein; er zahlt zunächst selbst. Für Sie kann bei eigenem Bedarf ein Vorschussanspruch gegen ihn relevant werden.
Ihr PartnerSelbstzahlerVKH-NiveauNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerSelbstzahlerVKH-NiveauJaNeinIhr Partner zahlt zunächst; eine Teilung ist vereinbart, praktisch kann Ihre geringe Leistungsfähigkeit diese aber relativieren sowie VKV für den Partner bedeuten.
Ihr PartnerSelbstzahlerVKH-NiveauJaJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerVKH-NiveauSelbstzahlerNeinNeinStaatliche VKH für Ihren Partner greift oft nicht, weil zunächst Sie als leistungsfähiger Ehepartner für einen Vorschuss in Betracht kommen.
Ihr PartnerVKH-NiveauSelbstzahlerNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerVKH-NiveauSelbstzahlerJaNeinTrotz vereinbarter Teilung wird häufig zuerst ein Vorschuss durch Sie als leistungsfähigen Ehepartner zu prüfen sein.
Ihr PartnerVKH-NiveauSelbstzahlerJaJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerVKH-NiveauVKH-NiveauNeinNeinBei beiderseitiger Bedürftigkeit kommt am ehesten Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Ihr PartnerVKH-NiveauVKH-NiveauNeinJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.
Ihr PartnerVKH-NiveauVKH-NiveauJaNeinEine Teilung kann vereinbart sein, praktisch wird aber oft dennoch VKH maßgeblich sein, weil beide kaum Mittel haben.
Ihr PartnerVKH-NiveauVKH-NiveauJaJaRechtsschutz greift für Ihre Anwaltskosten.

FAQ zur Frage, wer die Scheidungskosten zu tragen hat

  • Bei einer Scheidung im Einvernehmen sollte eine Vereinbarung aufgesetzt werden, aus der die Kostenteilung hervorgeht. Ob nun für eine Scheidung, bei der jeder seinen Anwalt hat, oder eben nur ein Partner. Wie Sie feststellen, was besser für Sie ist, lesen Sie hier.


  • Wenn bei einem von Ihnen Bedürftigkeit vorliegt und nicht vorrangig ein leistungsfähiger Ehepartner einen Vorschuss zahlen muss.


  • Ja, aber nur dann, wenn sich Ihre Einkommenslage innerhalb der nächsten 4 Jahre ab Rechtskraft der Scheidung deutlich bessert. Das Gericht kann auch Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligen, oder eben später prüfen, ob sich Ihre finanzielle Lage verbessert hat. Dann kann es sein, dass Sie die Kosten teilweise oder in Raten zurückzahlen müssen.


  • Sie sind nicht verpflichtet, auf diesen Brief – außer wenn er mit Fristsachen wie dem Versorgungsausgleich einhergeht - zu antworten. Falls Sie später Dinge geklärt wissen wollen, können diese auch noch im weiteren Verfahren beantragt werden. Dazu benötigen Sie jedoch einen Anwalt. Das Gericht möchte zunächst nur in Erfahrung bringen, ob Ihre Scheidung einvernehmlich sein wird. Antworten Sie mit Nein, benötigen Sie ohnehin anwaltliche Unterstützung.


  • Hat Ihr:e Partner:in nicht das nötige Geld, seinen bzw. ihren Teil der Scheidungskosten zu bezahlen, Sie aber schon, ersucht Sie das Gericht in seinem Schreiben, die Kosten für den:die Partner:in auszulegen. Dies nennt sich Verfahrenskostenvorschuss. Es handelt sich dabei nicht immer um die selbe, niedrige Summe wie in unserem Gratis-Kostenvoranschlag - Sie erinnern sich sicher, scheidung.de bietet Ihnen die kostengünstigste Scheidung Deutschlands an. Der Anwalt des Partners kann teurer sein, darf aber nicht mehr kosten, als Sie vorstrecken können. Andernfalls zahlen Sie maximal die Mindestgebühren für den Anwalt, und der Partner den Rest.


  • Sind Sie wieder/noch am Zuge, empfehlen wir Ihnen, die Scheidung selbst einzureichen. Zumal Sie womöglich Vorteile davon hätten: Wer die Scheidung selbst beantragt, legt die Stichtage für den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich fest. Es fällt Ihnen leichter, den Trennungszeitpunkt zu beweisen. 


  • Gerichte haben ein Interesse daran, so viele Verfahren wie möglich in möglichst kurzer Zeit abzuschließen. Einvernehmliche Scheidungen gehen schneller durch als streitige, sowohl im Termin als auch in der Vorbereitung. Das Gericht kann den Kooperationswillen der Ehepartner also durch einen Preisnachlass belohnen.


    • - Die Erstellung der Vereinbarung dauert zumeist nicht lang – nach meist drei bis vier Stunden ist die Arbeit getan.
    • - Das Beratungsgespräch davor ist inklusive dieser Zeit.
    • - Die gesamte Kommunikation kann online erfolgen, per E-Mail und vor allem als Videokonferenz.

  • Wir nehmen Gebühren, unter denen es normalerweise nicht geht. Bei gleichem Aufwand für die Scheidung würde fast jeder Anwalt allenfalls die gleichen Kosten berechnen dürfen. Die meisten Kanzleien nehmen allerdings viel mehr als das.


  • Usually, the person who files for divorce pays first. But depending on income, agreements between spouses, legal aid, or a procedural advance from the other spouse, the final burden can shift. Our take: Get our free cost estimation for your divorce here, and learn about the possible fees beforehand.


Alles in allem - Ihre Scheidung scheitert nicht am Geld

Entscheidend für die Frage, wer in Deutschland die Kosten der Scheidung trägt, sind 

  • Antragstellung, 

  • Einkommenslage, 

  • mögliche Vereinbarungen, 

  • Verfahrenskostenvorschuss 

  • und erst danach gegebenenfalls Verfahrenskostenhilfe oder ausnahmsweise Versicherungsschutz.

Klar bleibt, dass Sie immer einen Weg finden (oder wir für Sie), wie Sie eine Scheidung einreichen können und auch finanziert kriegen. Es scheitert also nie am Geld. Wenn Sie früh wissen möchten, womit Sie bei Ihrer Scheidung finanziell rechnen müssen, fordern Sie unseren kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an. Gerne richten Sie auch Fragen online an uns, oder melden sich unter 0800 34 86 72 3 auch an den iurFRIEND InfoPOINT für kostenlose Orientierungsgespräche zu Ihrer geplanten Scheidung.