Bürgergeld nach Trennung vom Partner

Dem Jobcenter die Trennung beweisen + ausziehen

Dienstag, 01.10.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Beziehen Sie als Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld und möchten sich scheiden lassen, ist eine Voraussetzung für die Scheidung, dass Sie vom Ausspruch der Trennung an auch tatsächlich nicht mehr Tisch und Bett teilen. Viele möchten zu diesem Zweck dann auch aus der bisherigen Wohnung ausziehen und die Bedarfsgemeinschaft auflösen. Finanzielle Unterstützung vom Jobcenter dafür gibt es jedoch erst, wenn Sie Ihre Trennung nachweisen können. Lesen Sie hier, wie Sie sich dabei nicht andauernd im Kreis drehen. Nebenbei finden Sie über dieses Online-Formular auch einen Antrag, in dem Sie Ihre Angaben für die Scheidung hinterlegen können, und dabei auch den Wunsch nach Verfahrenskostenhilfe, damit Sie für Ihre Scheidung nichts zu bezahlen brauchen.

Wer hat aktuell Anspruch auf Bürgergeld?

Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) haben grundsätzlich Personen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Man muss erwerbsfähig sein, d.h., in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes zu arbeiten. 
  • Die Person muss hilfebedürftig sein. Hilfebedürftig bedeutet, dass die Person ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch eigenes Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt
  • keine Rente wegen Alters beziehen
  • kein Bezug von Ausbildungsförderung / BAföG
  • kein Asylbewerberstatus oder Tourist

Anspruch von Bedarfsgemeinschaften auf Bürgergeld

Auch die Mitglieder einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft können Anspruch auf Bürgergeld haben. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel:

  • den Antragsteller,
  • den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner,
  • die Kinder unter 25 Jahren, die unverheiratet sind und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst durch eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen bestreiten können.

Löst sich die Bedarfsgemeinschaft wegen einer Trennung der Ehepartner auf, benötigt das Jobcenter darüber einen Nachweis. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, durch die Aufstellung eines eigenen Bedarfs die Zuwendungen des Jobcenters für sich selbst zu erhöhen, insbesondere Wohngeld ist dann ein Thema, aber auch Unterhalt.

Dem Jobcenter Ihre Trennung nachweisen

Wenn Sie dem Jobcenter Ihre Trennung vom Partner nachweisen müssen, um bestimmte Leistungen zu erhalten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Schriftliche Bestätigung der Trennung

Eine schriftliche Erklärung beider Parteien, dass die Trennung erfolgt ist und seit wann sie besteht, kann hilfreich sein. Diese Erklärung sollte das genaue Datum der Trennung enthalten und von beiden Partnern unterzeichnet werden.

Getrennte Schlafplätze, eigene Einkäufe

Sollten Sie trotz Trennung weiterhin in derselben Wohnung leben, ist es für Außenstehende oft schwierig zu erkennen, dass eine Trennung stattgefunden hat. Dennoch ist eine rechtliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, solange beide Parteien ihre Lebensbereiche getrennt organisieren und ihren Alltag unabhängig voneinander gestalten. Folgende Maßnahmen können dies belegen:

  • Getrennte Schlafplätze (nachweisbar durch Fotos oder Aussagen von Mitbewohnern).
  • Separate Einkäufe und eigenständige Haushaltsführung.
  • Unabhängige Freizeitgestaltung.

Unterhaltsregelungen

Falls Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt haben, ist es ratsam, eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen. Diese sollte klarstellen, dass Unterhalt gezahlt wird und über die Höhe des Unterhalts Einigkeit besteht.

Scheidungsantrag vorzeigen

Es ist vorteilhaft, sich nach der Trennung rechtlich beraten zu lassen. Ihr Anwalt kann in Ihrem Auftrag offizielle Schriftstücke verfassen, die die Trennung dokumentieren. Dokumente wie ein gestellter Scheidungsantrag oder eine formelle Trennungsvereinbarung sind besonders hilfreich als Nachweis. Auch ein Scheidungsantrag, der von Ihrem Ehegatten eingereicht wurde, ist ein optimaler Nachweis.

Kann das Jobcenter die Trennung überprüfen?

Das Jobcenter kann durchaus überprüfen, ob mit dem ehemaligen Partner weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder ob diese tatsächlich aufgelöst wurde. Wie geht das Jobcenter dabei vor?

Besuch daheim

Das Jobcenter kann Hausbesuche durchführen, um die Angaben zur Trennung zu überprüfen. Diese Besuche müssen in der Regel vorher angekündigt werden und bedürfen der Zustimmung des Antragstellers. Unangemeldete Besuche sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Missbrauch der Leistungen besteht.

 

Der Hauptzweck dieser Hausbesuche ist es, zu prüfen, ob Sie und Ihr ehemaliger Partner tatsächlich getrennt leben und keine Bedarfsgemeinschaft mehr bilden. Die Mitarbeiter des Jobcenters achten dabei auf Hinweise, die auf ein gemeinsames Zusammenleben hindeuten könnten.

Befragungen

Das Jobcenter kann zudem sowohl Sie als auch Ihren ehemaligen Partner zu Ihrer aktuellen Lebenssituation befragen. Diese Befragungen müssen gegenseitigen Respekt bekunden und dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Was ist, wenn das Jobcenter noch nicht überzeugt ist?

Wenn das Jobcenter Zweifel an Ihrer Trennung hat und die beantragten Leistungen infrage stellt, können Sie folgende Schritte unternehmen.

  • Weitere Gespräche und Nachweise: Versuchen Sie, ein weiteres Gespräch mit dem Jobcenter zu führen, um Ihre Situation ausführlich zu erläutern. Oft lassen sich Missverständnisse im direkten Austausch klären.
  • Widerspruch einlegen: Dieser muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids beim Jobcenter eingereicht werden. Im Widerspruch sollten Sie detailliert darlegen, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist.
  • Klage beim Sozialgericht: Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Sozialgericht prüft dann die Entscheidung des Jobcenters und kann diese gegebenenfalls aufheben.

Alles in allem

Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, hilft der Staat mit Bürgergeld. Möchten Sie den Schritt in eine eigene Wohnung wagen und aus der Bedarfsgemeinschaft austreten, wissen Sie nun, wie Sie dies tun können. Fehlt Ihnen darüber hinaus noch mehr an Informationen über Ihre Scheidung, rufen Sie gern den iurFRIEND InfoPoint unter 0800 34 86 72 3 an und bekommen eine erste Orientierung, wo Sie stehen und was Sie machen können.

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