Wird bei Scheidung eine Bankauskunft erforderlich?

Welche Kontostände für Zugewinn und Kontenauflösung maßgeblich sind

Montag, 20.11.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Für die Abwicklung einer Scheidung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner bekannt sein. Es besteht eine gegenseitige Auskunftspflicht. Es entwickeln sich dabei verschiedene Vorstellungen, wie, dass das Gericht bei der Bank anruft und nach geheimen Konten forscht, oder sich Auszug für Auszug durchliest. Ob eine Bankauskunft eine Rolle dabei spielt, den Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu bemessen oder das gemeinsame Girokonto aufzulösen, erfahren Sie hier. Sie sollten dazu wissen, inwieweit Kontoauszüge vorzulegen sind, und von welchem Tag diese datieren müssen.

Bei der Scheidung bestehen Auskunftspflichten

Im deutschen Recht gibt es keine allgemeine Auskunftsverpflichtung über persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse. Niemand ist rechtlich verpflichtet, bestimmte Tatsachen nur deshalb zu offenbaren, weil eine andere Person ein rechtliches Interesse daran hat.

 

Ausnahmen bestehen dort, wo ein Auskunftsrecht und eine dementsprechende Auskunftspflicht gesetzlich geregelt ist. Ein solches rechtliches Interesse kann sich ergeben, wenn

  • Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt geltend gemacht wird,
  • der Versorgungsausgleich durchgeführt
  • oder der Zugewinnausgleich berechnet werden soll.

Auch kann ein Interesse daran bestehen, den Kontostand bei einem gemeinsamen Konto festzustellen.

Besteht Anspruch auf Erteilung einer Bankauskunft?

Eine Bankauskunft könnte in Betracht gezogen werden, wenn der auskunftspflichtige Ehepartner oder Elternteil nicht mehr im Besitz von Kontoauszügen sein sollte oder die Echtheit vorgelegter Kontoauszüge bezweifelt wird.

 

Ansonsten ist die Bankauskunft die Auskunft eines Kreditinstituts gegenüber einem anderen Kreditinstitut über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden. Dazu muss die anfragende Bank ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen (Nr. 3 AGB-Sparkassen/Nr. 2 AGB-Banken). Das Erteilen der Bankauskunft erfolgt auf einem Vordruck, der in etwas abgewandelter Form bei allen Banken Verwendung findet.

 

Die Bankauskunft beinhaltet nur allgemeine Aussagen und macht keine Angaben über den Kontostand oder die Kontoverfügungen in vergangenen Zeiträumen. Sie ist regelmäßig allgemein gehalten und beschränkt sich auf die Zahlungsfähigkeit des Kunden und seine Kreditwürdigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen erfolgen entgegen mancher Vorstellungen nicht.

Welche Kontounterlagen sind also vorzulegen?

Werden vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Unterhalt, Zugewinnausgleich), müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse an den jeweiligen Stichtagen bekannt sein. Der auskunftspflichtige Ehepartner oder Elternteil hat eine vollständige und klar nachvollziehbare Aufstellung seiner Einkünfte vorzulegen. Auf Verlangen sind Einkommensunterlagen beizufügen. Dazu gehören

  • Lohnabrechnungen,
  • Steuerbescheide,
  • Gewinn- und Verlustrechnungen bei Selbstständigen,
  • Quittungen
  • und nicht zuletzt auch Kontoauszüge von der Bank.

Bei Kontoauszügen ist es nicht erlaubt, einzelne Angaben im Kontoauszug zu schwärzen. Ein privates Interesse, bestimmte Details im Kontoauszug geheim zu halten, wird nicht anerkannt.

Auf welchen Stichtag hin wird die Ehe abgewickelt?

Um die finanziellen Folgen einer Scheidung zu beurteilen, wird auf Stichtage abgestellt. Auf diese Stichtage hin werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse berechnet. Die Stichtage haben oft strategische Bedeutung, wenn es um die Entscheidung geht, wann genau der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden soll.

Stichtag für den Zugewinnausgleich

Geht es um den Zugewinnausgleich, ist Stichtag derjenige Tag, an dem der Scheidungsantrag eines Ehegatten durch das Familiengericht dem anderen Ehegatten förmlich zugestellt wird. Um zu verhindern, dass Vermögensverschiebungen eines Ehegatten nach der Trennung zu Lasten des anderen gehen, kann der anspruchsberechtigte Ehegatte bereits Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen (§ 1379 Abs. II BGB). Sofern ein Ehegatte Vermögenswerte beiseitegeschafft oder mutwillig verschleudert hat, werden diese Werte seinem Endvermögen hinzugerechnet und erhöhen den Zugewinnausgleichsanspruch am betreffenden Stichtag.

Stichtag für den Versorgungsausgleich

Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag eines Ehegatten durch das Familiengericht dem anderen Ehegatten förmlich zugestellt wird. Genau auf diesen Stichtag hin werden die Rentenanwartschaften der Ehegatten berechnet. Anwartschaften, die nach dem Stichtag begründet werden, bleiben außer Betracht.

Stichtag für ein gemeinsames Girokonto

Geht es darum, das gemeinsame Girokonto bei der Bank aufzulösen, erscheint es sachgerecht, auf den Tag der Trennung abzustellen. Hat der Ehegatte aus Anlass der Trennung das gemeinsame Girokonto leergeräumt, lässt sich mit einem Kontoauszug beweisen, welchen Kontostand das Konto am Tag der Trennung hatte. Sind Sie Mitkontoinhaber, haben Sie gegenüber der Bank gleichermaßen einen Anspruch darauf, wie der Kontostand war. Sie sind nicht darauf angewiesen, dass der Partner die betreffende Information erteilt. Die Auskunft der Bank über den Kontostand ist aber keine Bankauskunft im technischen oben beschriebenen Sinne.

 

Die Information über den Kontostand ist deshalb wichtig, weil bei einem Gemeinschaftsskonto kein Ehegatte Anspruch darauf hat, das gesamte Guthaben für sich allein zu beanspruchen. Dabei kommt es nicht darauf an, von wem das auf dem Konto befindliche Guthaben stammt. Da es ein Gemeinschaftskonto ist, hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Guthabens. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Guthaben nachweislich einem der Ehegatten gehört (z.B. Überweisung aus einer Erbschaft).

Stichtag für den Unterhalt

Wird Unterhalt geltend gemacht, ist auf den Tag abzustellen, an dem die Forderung dem Unterhaltspflichtigen zugeht. Wird der Unterhalt später gezahlt, muss auch der auf den Stichtag berechnete Unterhalt rückwirkend gezahlt werden. Der Unterhaltspflichtige ist ab diesem Stichtag in Verzug gesetzt.

Wer prüft Vermögen bei Scheidung?

Geht es darum, bei der Scheidung die Vermögenswerte die Ehegatten zu erfassen, ist jeder Ehepartner für sich selbst verantwortlich. Wenn Sie einen vermögensrechtlichen Anspruch geltend machen, ist dieser gegenüber dem Partner möglichst schriftlich vorzutragen und im Detail zu begründen. Weist der Ehegatte den Anspruch zurück oder reagiert nicht, bleibt nur, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Dann wird der Anspruch bei Gericht verhandelt und in letzter Konsequenz entschieden.

 

Ob die Angaben eines Ehegatten der Wahrheit entsprechen, prüft das Familiengericht nicht automatisch von Amts wegen. Es ist und bleibt Aufgabe des Ehegatten, den eigenen Vortrag entsprechend zu gestalten oder den Vortrag des anderen so zu bestreiten, dass dieser belegen muss, was behauptet wird.

Alles in allem

Möchten Sie vermögensrechtliche Ansprüche bei der Scheidung geltend machen, kommt es darauf an, um was für einen Anspruch es sich handelt. Danach bestimmt sich, welche Unterlagen erforderlich sind. Stehen Sie noch am Anfang, oder befinden sich seit kurzem in Trennung, vertreten wir Sie gerne bei Ihrer Scheidung. Gerne füllen Sie hier Ihren Scheidungsantrag aus!

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