Welche Angabe zum Termin stehen drin, z.B. Teilnahmelink?
zuletzt aktualisiert am: 11.06.2025, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Viele Mandanten, die sich für die Online-Scheidung bei iurFRIEND entschieden haben, warten gespannt auf die Terminladung des Gerichts. Sie fragen sich, was dort wohl drin steht: Welche Software wird das Gericht für die Konferenz nutzen? Muss ich diese vorher downloaden? Wird der Link zur Konferenz direkt an meine E-Mail-Adresse geschickt? Damit Sie Ihren Online-Termin bereits heute schon gut vorbereiten können, gehen wir alle Punkte einer Ladung für Ihre Online-Scheidung anhand einer echten Beispielladung für Sie durch.
Leben Sie in Trennung und streben ebenfalls eine komplett online durchführbare Scheidung an? Dann beantragen Sie gerne hier bei uns online Ihre Scheidung, und profitieren bundesweit von allen Vorteilen. Sie sparen mit der iurFRIEND Kanzlei nicht nur durch die Online-Scheidung an sich Geld ein, sondern befinden sich aktuell auch auf der Seite von einem der günstigsten Anbieter von Scheidungen Deutschlands. Mit über 15 Jahren Erfahrung sind Sie bei unseren freundlichen Anwältinnen und Anwälten sowie allen unseren MitarbeiterInnen in den besten Händen!
Kann (m)eine Scheidung wirklich komplett online durchgeführt werden?
Oder mit anderen Worten: Gibt es die Online-Scheidung überhaupt? Ist eine Online-Scheidung wirklich möglich?
Mit Blick auf die Scheidung als Ganzes
Auf den Webseiten anderer Familienrechtskanzleien liest man, dass es eine komplette „Online-Scheidung“ – das Wort wird dort in Anführungszeichen gesetzt - nicht gäbe, da der Scheidungsbeschluss immer noch von einem Gericht erlassen werden muss.
Es sei also nicht so, dass man
alle erforderlichen Unterlagen auf irgendeinen Server lädt,
online eine Bezahlung vornimmt
und dann einfach nur noch warten muss.
Zu einer Scheidung gehören immer drei: Sie, Ihr/e Partner/in und das Gericht, welches weiterhin offline arbeitet.
Aus der Sicht von Ihnen als Mandant/in
Doch ein Widerspruch ist dies alles nicht. Denn der Punkt ist:
Für Sie als Mandant/in besteht definitiv die Option, wirklich und wahrhaftig alles an Ihrer Scheidung online vorzunehmen. Dass es keine virtuellen Gerichte gibt, soll gern weiter so Bestand haben, und spielt für Sie auch keine Rolle. Entscheidend sind schließlich für Sie einzig und allein Ihre Aufwand- und Zeitersparnisse, die sich durch eine komplette Online-Kommunikation bei Ihrer Scheidung ins Minimale wenden:
Scannen Sie Ihre Unterlagen oder fotografieren Sie sie, statt dass Sie Kopien zum postalischen Versand ausdrucken.
Sparen Sie sich die Anfahrt zur Anwaltskanzlei und in den meisten Fällen zum Gericht.
Das ganze beruht auf Gegenseitigkeit: Auch wir leiten Ihre Post vom Gericht per PDF an Ihre E-Mail-Adresse weiter.
Von daher kann man aus Mandantensicht sagen: Ja, Ihre Scheidung kann online stattfinden.
CHECKLISTE
Was ist eigentlich eine 'Online-Scheidung'?
Alle wichtigen Infos zur Online-Scheidung auf einen Blick - was sie ist, wie sie abläuft und wer Sie unterstützt.
Was muss ich auf die Schnelle zur Online-Scheidung wissen?
Bevor wir Ihnen zeigen, was in der gerichtlichen Ladung zu Ihrer Online-Scheidung steht, finden Sie hier noch ein paar häufig gestellte Fragen zum Wesen der Online-Scheidung: kurz, knapp, aufklappbar. Für den Fall, dass Sie ganz neu zu uns gefunden haben:
FAQ zur Online-Scheidung bei iurFRIEND
Eine Online-Scheidung setzt sich aus den Kosten für das Gericht und denen für die Anwaltskanzlei zusammen. Zumindest 1 Partner muss sich anwaltlich vertreten lassen, der andere Partner kann bei einem einvernehmlichen Auseinandergehen darauf verzichten. Da jedes Paar unterschiedlich viel zu klären hat (siehe auch Frage 4, zum Ablauf), ist auch die Kostenhöhe fast jeder Scheidung anders. Möchten Sie sich vorab zu den Kosten Ihrer Scheidung informieren, holen Sie sich unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung – ist binnen 5min in Ihrem E-Mail-Eingang:
Wie lange eine Online-Scheidung dauert, hängt davon ab, von welchem Zeitpunkt aus Sie dies betrachten. Haben Sie das Trennungsjahr bereits hinter sich und der Versorgungsausgleich ist geklärt? Dann ist es leicht, Sie mit einer Dauer von etwa 3 Monaten zu umwerben. Wir möchten Ihnen jedoch reinen Wein einschenken und auch die andere Seite zeigen: Haben Sie sich noch nicht getrennt und wohnen noch zusammen, rechnen Sie die Zeiträume zusammen für
- die Suche nach einer neuen Bleibe (oder so lange, wie die andere Person für den Umzug benötigt)
- plus 12 Monate Trennungszeit
- und die etwaige Zeit, sich auf alle Scheidungsfolgen zu einigen.
Eine Online-Scheidung IST eine Scheidung. Sie wird dadurch nicht weniger wert oder gar angreifbar, nur weil Gericht, Anwälte und Sie am Scheidungstermin nicht im selben Raum gesessen sind. Nirgendwo steht auf der Scheidungsurkunde, dass Ihr Scheidungstermin online stattgefunden hat. Die die Online-Scheidung durchführenden Beteiligten sind für alle Familiengerichte Deutschlands zugelassen, und jedes Gericht sowie unsere Anwälte achten auf die Einhaltung aller Regeln einer Scheidung, sodass Sie vor Schaden geschützt sind und auf jeden Fall am Ende Ihr Ziel erreichen.
Eine Scheidung unterscheidet sich nicht danach, ob sie komplett online stattfindet oder teilweise eben nicht. Scheidungen unterscheiden sich untereinander nach Merkmalen, die es auch schon vor der Ermöglichung von Online-Scheidungen gab und für jede Scheidung individuell sind. Sie unterscheiden sich darin,
- wie viel Vermögen Sie untereinander aufteilen werden,
- ob Sie Kinder haben,
- wie lange Sie verheiratet waren,
- ob Sie eine Immobilie haben,
- oder auch, ob Sie unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind.
In jedem Falle empfehlen wir Ihnen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen. Dort legen Sie verbindlich fest, in Bezug zur obigen Liste,
- wer welches Ehevermögen (wann) erhält,
- wie das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung gestaltet sein wird,
- ob Sie auf den Rentenausgleich verzichten,
- wer in der Wohnung oder im Haus bleibt und
- nach welchem Landesrecht Sie sich scheiden lassen (nur für Auslandsbezug).
Wie sieht die Ladung für Ihre Online-Scheidung aus?
Wenn Sie das Trennungsjahr geschafft haben und alle sonstigen Vorbereitungen für die Scheidungsfolgen getroffen wurden, reichen wir bei Gericht die Scheidung für Sie ein (wenn Sie der/die Antragsteller/in sind). In Absprache mit Ihnen verbinden wir dies mit dem Antrag, den Scheidungstermin als Online-Konferenz stattfinden zu lassen.
Kann man trotz Online-Termin spontan doch persönlich erscheinen?
Wenn das Gericht dem Online-Termin stattgibt, ändert sich dadurch nicht der vorab festgelegte Gerichtsstand. Richterin oder Richter werden ihrer Tätigkeit dem Grundsatz nach immer im jeweiligen Gerichtsgebäude nachgehen, das für Ihre Scheidung zuständig ist. Gewährt Ihnen das Gericht, von zu Hause aus am PC teilzunehmen, können Sie trotzdem ebenfalls noch persönlich zu Gericht erscheinen. Bis gewöhnlich 1 Woche vorher ist man als Mandant/in bzw. Anwalt jedoch gehalten, dem Gericht mitzuteilen, ob man sich für eine Teilnahme online entschieden hat.
Einige MandantInnen haben es ganz gern, wenn Sie zwar online am Gerichtstermin teilnehmen, persönlich jedoch neben Ihrem Anwalt sitzen können. Wird Ihnen und uns erlaubt, an der eigentlich in München anberaumten Verhandlung von Ihrem Wohnort in Köln teilzunehmen, steht es Ihnen frei, den kürzeren Weg nach Düsseldorf in unsere Kanzlei anzutreten und den Termin dann in Anwesenheit eines unserer Anwälte zu verbringen. Die Konferenztechnik wird dann von uns gestellt.
Kommt die Ladung für die Online-Scheidung per E-Mail?
Ja, aber nicht von Vornherein. Eigentlich könnte man es angesichts des Online-Charakters der Scheidung ja denken. Zunächst müssen Sie sich jedoch entscheiden, ob Sie von der Möglichkeit des Onlinetermins Gebrauch machen – anschließend sendet das Gericht Ihnen bzw. uns auch den Teilnahmelink an eine von Ihnen zu benennende E-Mail-Adresse zu.
Wo muss man sich einloggen?
Das Gericht teilt Ihnen und uns in der Ladung die URL des Konferenzraums mit und welche Voraussetzungen technisch für eine Teilnahme nötig sind. Diese sind mithin minimal, damit möglichst viele Menschen diese Gelegenheit wahrnehmen können.
Aber aus welchen Elementen genau besteht denn nun so eine „Online-Ladung“?
Aufbau der Ladung für Ihre Online-Scheidung
Wundern Sie sich nicht: Das erste Blatt des Schreibens nimmt auf die Möglichkeit, online am Termin teilzunehmen, überhaupt nicht Bezug. Es nennt Ihnen den Sitzungssaal in Gericht X zum Zeitpunkt Y, wo Ihr Scheidungstermin stattfindet, zu dem Sie „persönlich zu erscheinen“ haben. Es erfolgt sogar der Hinweis auf die Einlasskontrollen am Gerichtseingang.
Keine Angst – dies ist ganz normal und steht Ihrer Online-Scheidung nicht im Wege. Das Gericht muss sich absichern, jedem Verfahrensbeteiligten Zeitpunkt und Ort des Scheidungstermins genannt zu haben. Zudem bleibt die Option der Online-Teilnahme nach wie vor „nur“ eine zusätzliche Option. Im Zweifel – zum Beispiel, wenn im Gericht 1 Woche zuvor das Internet ausfällt – sind alle Beteiligten gehalten, doch direkt vor Ort aufzuschlagen.
GUT ZU WISSEN
Meistens findet sich eine kreative Lösung
Zu Ihrer Beruhigung: Dies kommt so gut wie nie vor – wenn es hart auf hart kommt, findet sich eine Ersatzlösung für das Internet, oder es wird ein neuer Termin angesetzt, da spontane und weite Anreisen manchmal nicht so einfach zu bewerkstelligen sind. Dass Ihnen die Möglichkeit des Remote-Termins gestattet wird, hat womöglich ja auch (aber nicht nur) mit Entfernungen der Wohnorte zueinander zu tun.
Beschlussblatt: Sie dürfen sich an einem anderen Ort aufhalten
Ab diesem Blatt, oft dem zweiten des Schreibens, wird es dann interessant. Das Gericht teilt Ihnen in etwa folgendem Wortlaut mit, sich während der zuvor genannten mündlichen Verhandlung „an einem anderen Ort aufhalten und dort Verfahrenshandlungen vornehmen“ zu dürfen. Damit ist nichts anderes gemeint, als dem Anwesenheitstermin durch eine Videoschalte beiwohnen zu dürfen.
Es erfolgt der Hinweis:
„Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in den Sitzungssaal übertragen.“
Damit werden Sie darauf hingewiesen, dass das Bewegtbild, das Sie von sich wiedergeben, den im Sitzungssaal Anwesenden dargestellt wird. Eigentlich logisch, da Sie ja während des Termins ein paar Angaben machen werden, aber das Gericht weist Sie auf diesen datenschutzrechtlich zu interpretierenden Umstand pflichtgemäß hin. Es erfolgt genauso noch ein Hinweis auf die eventuelle Aufzeichnung der Videoübertragung seitens des Gerichts.
Hinweise für den Anwalt: Fahrt- und Reisekosten entfallen
Das Folgeblatt ist oft für Ihren Anwalt, und könnte zum Beispiel mitteilen, dass auch wir per Videoübertragung am Termin teilnehmen dürfen. Die in anderen Fällen womöglich abgerechneten Reisekosten würden in diesem Falle garantiert entfallen, aber für den Fortschritt in der Digitalisierung nehmen wir dies grundsätzlich gern in Kauf! : - )
Auch nicht unwichtig, es dürfte ein Satz im Schreiben stehen wie „Die Software ist für Gerichtsverhandlungen zugelassen und eine datenschutzrechtliche Bewertung erfolgt“.
CHECKLISTE
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.
Es folgen die eigentlich für Sie relevantesten Abschnitte, die alle Beteiligten zum Ablauf und zur Technik der Videokonferenz unterrichten. Drei Hinweise läuten diesen Abschnitt oft ein:
Der Videokonferenzraum steht erst „zur Terminszeit zur Verfügung“. Das bedeutet, dass man nicht etwa vorher Mäuschen spielen kann bei den Vorbereitungen im Sitzungssaal, oder gar bei der vorherigen Verhandlung – jeder Scheidungstermin hat ohnehin einen eigenen, geschützten Zugang.
Das Gericht „lässt alle Beteiligten einzeln ein“. Dies dient dazu, zumindest jede Partei einzeln zu begrüßen, eventuell auf ein paar Dinge hinzuweisen und das aus dienstlichen Konferenzen häufig bekannte Durcheinander zu Beginn von Onlinekonferenzen zu verhindern.
Die Anfangszeit der Sitzung kann sich verschieben, wenn „eine vorausgegangene Sitzung länger dauert als geplant“. Dies kann vorkommen, nehmen Sie sich also keinen allzu knappen Anschlusstermin an Ihre Scheidung an diesem Tag.
Software und Teilnahmelink bei der Online-Scheidung
Die Ladung für Ihre Online-Scheidung gibt einen kurzen Hinweis, welche Software für die Videokonferenz genutzt wird. Dies ist derzeit oft Jitsi, kann aber auch eine andere sein wie Zoom, 3CX oder ähnliche.
Sie brauchen in der Regel kein Programm downzuloaden, da alle es so einfach wie möglich haben sollen. Stattdessen findet sich eine URL in der Ladung, die Sie zum Termin dann in die Adresszeile Ihres Browsers eingeben können, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Welche Browser den Link ausführen können, findet sich ebenso noch in den abschließenden Hinweisen wie ein Merkblatt zur Technik sowie die Bitte, eine für diesen Tag erreichbare Telefonnummer zu hinterlassen, falls es zu Verbindungsabbrüchen kommt.
Startklar für Ihre Online-Scheidung
Sie sehen, eine Online-Scheidung ist ganz einfach, und für Sie als Mandat/in auch wirklich komplett online möglich. Wie Sie sehen, können Sie natürlich auch persönlich am Scheidungstermin teilnehmen, genau so, wie Sie auch unsere Kanzlei aufsuchen können. Wer es bequemer mag, entscheidet sich für die Beantragung seiner oder ihrer Online-Scheidung, und meldet sich gern heute noch bei uns.
iurFRIEND unterstützt Sie vor allen deutschen Familiengerichten und hat für Ihre Anliegen stets ein offenes Ohr. Gestalten Sie Ihre Online-Scheidung gemeinsam mit uns einvernehmlich, schnell und sicher. Unsere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen als verlässliche PartnerInnen auch für Ihre Online-Scheidung zur Seite.