Beantragen Sie Ihre Scheidung, müssen Sie nachweisen, dass Sie geheiratet haben. Sind aus Ihrer Beziehung ein oder mehrere minderjährige Kinder hervorgegangen, ist die Geburt eines jeden Kindes zu belegen. Ist die dazu notwendige Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder Geburtsurkunde verloren gegangen, stehen Sie vor der Herausforderung, wie Sie den Nachweis führen und wie Sie verloren gegangene Urkunden wiederbeschaffen. Haben Sie bereits alles beisammen, können Sie sich gern hier unseren Scheidungsantrag herunterladen!
Wozu brauchen Sie Eheurkunde (Heiratsurkunde) und Geburtsurkunde der Kinder?
Beantragen Sie die Scheidung, wird Sie Ihr Anwalt bitten, Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde Ihrer gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder vorzulegen. Die Urkunden für volljährige Kinder brauchen Sie bei der Scheidung nicht zu beschaffen.
Grund ist, dass nach § § 133 Abs. II FamFG dem Scheidungsantrag die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern beigefügt werden sollen. Heiratsurkunde und Eheurkunde bedeuten das gleiche. Die Urkunden dokumentieren, dass Sie die Eheschließung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vollzogen haben. Der Umstand, dass der Partner die Eheschließung nicht bestreitet und Ihre Eheschließung vielleicht allseits bekannt ist, enthebt Sie nicht von der Verpflichtung, diese Urkunden dem Familiengericht vorzulegen.
Im Scheidungstermin müssen Sie zudem dem Familiengericht in der Regel Ihren Personalausweis vorlegen. Sie werden damit als diejenige Person identifiziert, die die Eheschließung vollzogen hat und jetzt die Scheidung wünscht. Achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
EXPERTENTIPP
Darf ich Urkunden einscannen und schicken?
Der Schriftverkehr mit den Gerichten erfolgt zunehmend elektronisch. Deshalb kann es genügen, wenn Sie die Urkunden bei sich zu Hause einscannen und Ihrem Anwalt per E-Mail übersenden. Bei der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird meist auch eine eingescannte Urkunde akzeptiert. Die Urkunde sollte gut lesbar sein und keine nicht erklärbaren Auffälligkeiten aufweisen. Sprechen Sie am besten unsere Kanzlei an, ob die eingescannte Urkunde im Hinblick auf das für Ihr Scheidungsverfahren zuständige Familiengericht eine Option sein kann.
Wo finden Sie diese Urkunden üblicherweise?
Sie brauchen nicht wild drauflos zu suchen. Denn: Als Sie geheiratet haben, haben Sie im Standesamt ein Familienstammbuch erhalten. Im Familienstammbuch sind der Tag und die Umstände der Eheschließung dokumentiert. Wurden in Ihrer Ehe Kinder geboren, sollte auch die Geburt eines jeden Kindes in Ihrem Familienstammbuch vermerkt sein.
Bestenfalls haben Sie sich zugleich beglaubigte Abschriften aus dem Familienstammbuch erteilen lassen. Auch beglaubigte Abschriften sind geeignet, den Nachweis der Eheschließung und der Geburt eines Kindes zu führen. Sie sind insoweit nicht auf das Familienstammbuch angewiesen. Eine beglaubigte Abschrift erkennen Sie daran, dass die Kopie aus dem Familienstammbuch oder dem Familienbuch des Standesamtes einen Stempel der Behörde trägt und vom Standesbeamten persönlich unterschrieben ist. Eine einfache Kopie aus dem Familienstammbuch, die nicht zusätzlich beglaubigt ist, genügt im Regelfall nicht.
Eheurkunde und Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamt erneut
Um die Urkunden vorzulegen, müssen Sie natürlich im Besitz dieser Urkunden sein. Sind die Urkunden verloren gegangen oder augenblicklich einfach nicht auffindbar, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch zu beschaffen.
Die Tatsache Ihrer Eheschließung sowie die Tatsache der Geburt Ihrer Kinder sind standesamtlich dokumentiert. Insoweit ist es Regelfall kein Problem, das beim Standesamt geführte Familienbuch und das Personenstandsregister zu durchforsten und die Abschrift der Urkunde Ihrer Eheschließung oder der Geburt Ihrer Kinder amtlich zu beglaubigen.
Diese Abschrift genügt zum Nachweis der Eheschließung und der Geburt Ihres Kindes. Sie wäre dem Scheidungsantrag an das Familienrecht beizulegen. Zuständig ist normalerweise dasjenige Standesamt der Gemeinde, in der Sie als Einwohner gemeldet sind. Sie könnten aber auch bei dem Standesamt vorstellig werden, bei dem Sie ursprünglich die Eheschließung vollzogen haben.
Fristen zur Wiederbeschaffung von Urkunden beim Standesamt
Personenstandsurkunden können im Regelfall nur ausgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- bei Eheurkunden die Eheschließung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt,
- bei Geburtsurkunden die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt und
- bei Sterbeurkunden der Sterbefall nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsregister zur Weiterführung als Archivgut an das zuständige Stadtarchiv übergeben. Beim Stadtarchiv können dann beglaubigte Kopien (gebührenpflichtig) aus den Altregistern angefordert werden.
Heirats- und Geburtsurkunden online beantragen?
Möchten oder können Sie das Standesamt nicht persönlich aufsuchen, lassen sich standesamtliche Urkunden wie Heirats- und Geburtsurkunden auch online beantragen. Am besten informieren Sie sich auf der Website der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde, wie die Online-Beantragung vonstatten geht. Dabei stellt sich auch insoweit die Frage, welches Standesamt für Sie zuständig ist.
Wegen der elektronischen Erfassung der standesamtlichen Daten kommt es darauf an, wann Sie geheiratet haben oder wann Ihr Kind geboren ist. Liegt die Eheschließung oder die Geburt nach einem bestimmten Datum (oft nach 2009), lassen sich Urkunden auch bei anderen Standesämtern als Ihrem Wohnsitzstandesamt anfordern. Dies kann relevant sein, wenn Sie nicht dort wohnen, wo Sie geheiratet haben. Sie könnten die Urkunde also bei dem Standesamt anfordern, wo Sie augenblicklich wohnen, genauso gut aber auch bei dem Standesamt, wo die Eheschließung vollzogen wurde.
Liegen Eheschließung oder Gebot hingegen vor einem bestimmten Datum (oft vor 2009), sind die Daten oft noch nicht oder nicht vollständig elektronisch erfasst. Dann lassen sich die Urkunden nur bei dem Standesamt beschaffen, wo Sie die Eheschließung vollzogen haben oder die Geburt Ihrer Kinder dokumentiert wurde.
Wie ist der Antrag auf Neuausstellung zu begründen?
Werden Sie beim Standesamt vorstellig oder beantragen Sie die Neuaufstellung der Urkunde online, müssen Sie gegenüber dem Standesamt oder auf dem auf der Website der Gemeinde vorgesehenen Antragsformular den Verwendungszweck angeben (z.B. Scheidung) und erklären, inwieweit Sie berechtigt sind, die Urkunde anzufordern (z.B. als Ehegatte).
Wie erfolgt der Versand der Urkunde?
Der Versand der Urkunden erfolgt im Regelfall nur an Anschriften innerhalb Deutschlands. Die Anschriften sollten mit Ihrem Namen identisch sein. Sonst könnten Zweifel entstehen, ob Sie tatsächlich derjenige sind, der die Urkunde beantragt hat.
Wie lange dauert eine Neuausstellung?
Sie sollten etwa 14 Tage Bearbeitungsdauer einplanen, bis Sie die Urkunde in Ihrem Briefkasten haben. Die Online-Beantragung dürfte am schnellsten zu bewerkstelligen sein. Möchten Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen, müssen Sie überwiegend einen Besprechungstermin vereinbaren, der erfahrungsgemäß nicht von heute auf morgen zu erreichen ist.
Welche Kosten fallen bei der Ersatzbeschaffung an?
Beantragen Sie die beglaubigte Abschrift einer Urkunde, berechnen die Standesämter Gebühren von ca. 10 - 20 €. Wird die Urkunde mehrfach benötigt, erhöht sich die Gebühr geringfügig. Die Bezahlung erfolgt bei der Online-Beantragung online meist über PayPal oder Lastschrift.
GUT ZU WISSEN
Geburtsurkunde für Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld
Benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes, um Unterhaltsvorschuss oder um Kindergeld zu beantragen, werden die beglaubigten Abschriften im Regelfall gebührenfrei erteilt.
Was ist, wenn der Partner die Urkunden im Besitz hat?
Hat der Partner das Familienstammbuch oder die beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde Ihres Kindes in Besitz, könnte das Gericht auch die Vorlage dieser Urkunden amtlich anordnen und gegebenenfalls per Gerichtsvollzieher vollstrecken. Eine solche Vorlagepflicht rechtfertigt sich daraus, dass sich aus der Heiratsurkunde die richtigen Namen und Geburtsdaten der Ehegatten sowie das Datum der standesamtlichen Eheschließung ergeben. So lassen sich falsche Angaben vermeiden.
Die Daten haben insoweit praktische Bedeutung, als die Gerichte diese Daten bei der Anlage der Scheidungsakte in ein EDV-Programm eingeben. Sind die Daten fehlerhaft, müsste im Nachhinein einiges korrigiert werden. Gleiches gilt für die Geburtsurkunden eines gemeinschaftlichen Kindes, deren Vorlage eventuelle weitere Ermittlungen des Familiengerichts entbehrlich macht. Insoweit dient die Vorlage der Urkunden auch der Beschleunigung Ihres Scheidungsverfahrens.
Alles in allem
Planen Sie Ihre Scheidung, sollten Sie frühzeitig klären, ob Sie mindestens die Heiratsurkunde und möglichst auch die Geburtsurkunde Ihres minderjährigen Kindes im Besitz haben. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich, die Urkunden anderweitig zu beschaffen. Sie beschleunigen damit Ihr Scheidungsverfahren und vermeiden unnötige Rückfragen. Vor allem sind Sie nicht auf die Mitarbeit Ihres Ehegatten angewiesen. Haben Sie Zweifel, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir können Ihnen sicher weiterhelfen. Nutzen Sie zum Beispiel unser Kontaktformular dafür!