Düsseldorfer Tabelle: Ihr Anwalt hilft

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN
Wachsen Kinder von getrennten Eltern bei nur einem Elternteil auf, muss der andere Kindesunterhalt in Geld leisten. Dabei orientieren sich alle deutschen Gerichte bei der Unterhaltsberechnung an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese richtig zu lesen, sowie das unterhaltsrelevante Einkommen zu berechnen, mit dem man die Tabelle auch erst anwenden kann, ist im Einzelfall oft kompliziert. Die iurFRIEND-Kanzlei berechnet für Sie den Kindesunterhalt rechtssicher nach der Düsseldorfer Tabelle.
Trennen Sie sich als Eltern, wohnen Ihre Kinder häufig überwiegend bei einem Elternteil, der sie betreut und versorgt. Das Kind hat dann ein Anrecht darauf, sogenannten Barunterhalt vom anderen Elternteil zu erhalten. Die Unterhaltspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie als Eltern geschieden oder nur getrennt sind oder auch nie verheiratet waren. Sie gilt zumindest so lange, bis die Kinder volljährig sind. Doch auch danach brauchen Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder dem Studium befinden, noch eine finanzielle Unterstützung.
Wie genau der Unterhaltsanspruch berechnet wird, steht nur in Grundzügen im Gesetz. Als Richtlinie für die Berechnung des genauen Unterhalts dient den Familiengerichten daher die Düsseldorfer Tabelle (auch Unterhaltstabelle genannt). Die Tabelle gilt trotz ihres lokalen Namens in ganz Deutschland. Ein Vorteil dieser öffentlichen Tabelle: Sowohl unterhaltsberechtigte als auch unterhaltsverpflichtete Personen können sich daran orientieren und berechnen lassen, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen bzw. für ihre Kinder erhalten.
Dies ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:
Einkommensstufe | Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen | Altersstufen in Jahren 1-5 | 6-11 | 12-17 | Ab 18 | Prozentsatz | Bedarfskontrollbetrag |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | bis 1.900 EUR | 437 EUR | 502 EUR | 588 EUR | 569 EUR | 100 % | 960/1.160 EUR |
2 | 1.901 - 2.300 EUR | 459 EUR | 528 EUR | 618 EUR | 598 EUR | 105 % | 1.400 EUR |
3 | 2.301 - 2.700 EUR | 481 EUR | 553 EUR | 647 EUR | 626 EUR | 110 % | 1.500 EUR |
4 | 2.701 - 3.100 EUR | 503 EUR | 578 EUR | 677 EUR | 655 EUR | 115 % | 1.600 EUR |
5 | 3.101 - 3.500 EUR | 525 EUR | 603 EUR | 706 EUR | 683 EUR | 120 % | 1.700 EUR |
6 | 3.501 - 3.900 EUR | 560 EUR | 643 EUR | 753 EUR | 729 EUR | 128 % | 1.800 EUR |
7 | 3.901 - 4.300 EUR | 595 EUR | 683 EUR | 800 EUR | 774 EUR | 136 % | 1.900 EUR |
8 | 4.301 - 4.700 EUR | 630 EUR | 723 EUR | 847 EUR | 820 EUR | 144 % | 2.000 EUR |
9 | 4.701 - 5.100 EUR | 665 EUR | 764 EUR | 811 EUR | 865 EUR | 152 % | 2.100 EUR |
10 | 5.101 - 5.500 EUR | 700 EUR | 804 EUR | 853 EUR | 911 EUR | 160 % | 2.200 EUR |
11 | 5.501 - 6.200 EUR | 735 EUR | 844 EUR | 988 EUR | 1.056 EUR | 168 % | 2.750 EUR |
12 | 6.201 - 7.000 EUR | 770 EUR | 884 EUR | 1.035 EUR | 1.106 EUR | 176 % | 3.150 EUR |
13 | 7.001 - 8.000 EUR | 805 EUR | 924 EUR | 1.082 EUR | 1.156 EUR | 184 % | 3.650 EUR |
14 | 8.001 - 9.500 EUR | 840 EUR | 964 EUR | 1.129 EUR | 1.206 EUR | 192 % | 4.250 EUR |
15 | 9.501 - 11.000 EUR | 874 EUR | 1.004 EUR | 1.176 EUR | 1.256 EUR | 200 % | 4.950 EUR |
Allerdings ist die Berechnung etwas komplizierter als die klaren Zahlen versprechen. Die Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in mehreren Stufen. Hier ein kurzer Überblick:
Sie müssen zunächst erst das „bereinigte Nettoeinkommen“ für Sie bzw. Ihren unterhaltspflichtigen Ex-Partner ermitteln. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem normalen Nettoeinkommen abzüglich aller berufsbedingten Aufwendungen und mancher ehebedingten Verbindlichkeiten. Kennen Sie das Einkommen Ihres Ex-Partners nicht, haben Sie hier einen Auskunftsanspruch.
Die Tabelle bezieht sich immer darauf, dass der unterhaltspflichtige Elternteil zwei Kinder hat. Was aber, wenn er bzw. sie tatsächlich nur für 1 Kind oder gar 3 Kinder Unterhalt leisten muss? Dann muss ein Elternteil nicht etwa halb oder 1,5-mal so viel Unterhalt zahlen. Stattdessen wird der Unterhaltspflichtige in die nächsthöhere (bei nur einem Kind) bzw. die nächstniedrigere Einkommensstufe (bei 3 Kindern) eingeordnet.
Der Unterhalt erhöht sich immer ab Anfang des Monats auf die nächste Altersstufe, in dem das Kind seinen 6., 12. oder 18. Geburtstag feiert (§ 1612a III BGB). Hat Ihr Kind also am 30. Januar Geburtstag, erhöht sich die Unterhaltspflicht bereits ab dem 1. Januar. Für volljährige studierende Kinder und Kinder in der Ausbildung gibt es noch einmal Sonderregeln.
Wachsen Ihre Kinder bei nur einem Elternteil auf, hat auch nur dieser Anspruch auf das volle Kindergeld. Das Kindergeld beträgt seit 2023 für jedes Kind monatlich 250 EUR. Dieses wird dann aber wiederum zur Hälfte (bei volljährigen Kindern in Gänze) auf die Unterhaltszahlungen angerechnet und reduziert wiederum den Unterhalt.
Befindet sich Ihr Kind bereits in einer Ausbildung und erhält dafür einen Lohn, wird dieser beim Unterhalt mit berücksichtigt – zumindest, wenn es noch bei einem Elternteil wohnt. Das Kind darf 100 Euro seines Gehalts als „ausbildungsbedingten Mehrbedarf“ behalten. Um den Rest wird der Unterhalt gemindert.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Regel nicht mehr Geld zahlen, als er für seinen eigenen Lebensbedarf benötigt (Selbstbehalt). Wie hoch diese Selbstbehalte sind, steht ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle. Sie sind insbesondere vom Alter des Kindes, seinen Lebensumständen und davon abhängig, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht.
In der Düsseldorfer Tabelle steht auch noch ein sog. Bedarfskontrollbetrag. Sie finden ihn in der letzten Spalte. Er dient der Korrektur der Unterhaltspflichten. Sein Zweck ist es, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen mehreren unterhaltspflichtigen Personen ausgewogen verteilt werden soll. Sinkt das Geld, das nach den eigentlich zu leistenden Zahlungen übrig bleibt, unter diesen Betrag? Dann muss der Kindesunterhalt nur der nächst niedrigeren Einkommensgruppe gezahlt werden, in welcher der Bedarfskontrollbetrag nicht überschritten wird.
Hat ein Elternteil mehrere minderjährige Kinder, kann es dazu kommen, dass das Einkommen wegen des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche in voller Höhe zu bedienen. Da aber alle Kinder auf einer „Rangstufe“ stehen, erhalten dementsprechend alle den gleichen, gekürzten Unterhalt.
Schließlich kann es noch vorkommen, dass ein Kind weitergehende Unterhaltsansprüche hat:
Muster
Hier herunterladen und später an unterhalt@iurfriend-kanzlei.de senden.
Muster
PDF-Formular, das Sie sich ausdrucken oder sogar auf dem PC ausfüllen, abspeichern und an uns senden können!
Die Düsseldorfer Tabelle ist deutschlandweit die Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie sieht auf den ersten Blick eindeutiger aus als sie eigentlich ist. Im Detail wird es recht kompliziert, den konkreten Unterhaltsanspruch zu berechnen. Benötigen Sie eine gerichtsfeste Berechnung der Unterhaltszahlungen für Ihr Kind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.