Kann man sich grundlos scheiden lassen?

zuletzt aktualisiert am: 14.05.2025

Ja – können Sie. Denn Sie müssen nicht sagen, warum Sie sich scheiden lassen wollen. Wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Ehepartner zusammenleben möchten, ist das allein Grund genug. Sie müssen dem Gericht nichts über Ihre Ehe erklären. Am wichtigsten ist nur: Sie wohnen seit mindestens einem Jahr getrennt. Dann dürfen Sie die Scheidung beantragen – auch wenn Ihr Partner nicht einverstanden ist.

Ja, lieber Antragstellerin, Sie können den Scheidungsantrag ohne Angaben von Gründen einreichen!

Der Schlüssel liegt darin, dass die Ehe nach außen hin als endgültig gescheitert gelten muss. Wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, können Sie den Scheidungsantrag stellen – ohne Ihrem Partner Vorwürfe machen zu müssen oder private Details offenzulegen. Selbst wenn Ihr Ehegatte nicht einverstanden ist, bleibt Ihnen das Recht auf Scheidung erhalten: Spätestens nach drei Jahren Trennung kann das Gericht die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Partners beenden.

Bedingung: Das Trennungsjahr einhalten

Ein zentrales Element für die Scheidung in Deutschland ist das Trennungsjahr. Während dieser Zeit dürfen Sie und Ihr Ehepartner keine „eheliche Lebensgemeinschaft“ mehr führen. Das bedeutet im Alltag, dass Sie nicht mehr gemeinsam wirtschaften und keine gemeinsamen Schlafzimmer nutzen. 

 

Wer aus finanziellen oder praktischen Gründen zunächst noch in derselben Wohnung lebt, muss sicherstellen, dass es keine Versöhnungsversuche gibt und Alltagspflichten (wie Einkaufen, Kochen, Wäsche) möglichst getrennt organisiert werden. Das Trennungsjahr soll zeigen, dass die Ehe wirklich zerrüttet ist und eine Aussöhnung eher unwahrscheinlich erscheint.

Bedingung: Wohnsitz in Deutschland haben

Damit deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind, sollte mindestens ein Ehepartner entweder Deutscher bzw. Deutsche sein oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das heißt, wenn einer von Ihnen seinen Lebensmittelpunkt im Inland hat, kann das Scheidungsverfahren auch hierzulande angestoßen werden. Je nach Familienkonstellation und Staatsangehörigkeit können jedoch weitere Regeln (z. B. aus dem internationalen Familienrecht) greifen, weshalb es ratsam ist, sich bei Unklarheiten frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen.

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Was müssen Sie bei einer Trennung beachten?

Beachten Sie diese Punkte bereits bei einer Trennung – dann geht es leichter bei der späteren Scheidung.

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Trennung vor der Scheidung

Beachten Sie diese Punkte bereits bei einer Trennung – dann geht es leichter bei der späteren Scheidung.

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Ja, Ihr Partner braucht wirklich keinen Grund sich scheiden zu lassen

Das Zerrüttungsprinzip macht es möglich: In Deutschland kann sich jeder Ehepartner ohne die Angabe von Gründen scheiden lassen. Entscheidend ist lediglich, dass die Ehe als gescheitert gilt. Nach mindestens einem Jahr Trennung kann man den Scheidungsantrag stellen – unabhängig davon, ob der andere Partner zustimmt oder nicht. 

 

Selbst bei einem einseitigen Scheidungswunsch bleibt das Recht auf Trennung bestehen, denn spätestens nach drei Jahren wird die Ehe auch ohne Einverständnis des anderen Partners geschieden. Dieses Verfahren schützt die persönliche Freiheit und erleichtert den Weg zu einem fairen Abschluss.

Herausforderungen bei einseitigem Scheidungswunsch

Es ist sicher nicht die Idealvorstellung, wenn nur ein Partner die Trennung will. Die andere Seite empfindet oft Schmerz, Ablehnung oder Unsicherheit. Aber auch in dieser Lage bleibt das Recht auf Scheidung bestehen. Das Gesetz sieht vor, dass man nach einem Jahr zwar die einvernehmliche Scheidung anstreben kann, doch bei fehlender Zustimmung des Partners unter Umständen länger warten muss. Spätestens nach drei Jahren ist der Ehepartner, der nicht einwilligt, machtlos. Dieser Zeitraum kann allerdings emotional anstrengend sein, denn viele Fragen – etwa zum Unterhalt, zu gemeinsamen Schulden oder zur Betreuung gemeinsamer Kinder – lassen sich meist nicht ewig aufschieben.

 

In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtzeitig offen zu kommunizieren. Wer den Scheidungswunsch hat, sollte klar sagen, dass es keinen Weg zurück in die Ehe gibt. So kann der andere Partner die Situation besser einschätzen. Zudem verringert ein ehrlicher Umgang die Gefahr, dass sich die Konflikte weiter aufschaukeln. Hilfe von außen, beispielsweise durch einen Therapeuten oder eine Mediatorin, kann beiden Seiten in dieser Phase viel Druck nehmen.

Mut zur Trennung finden – Unterstützung für beide Partner

Unabhängig davon, ob Sie die Scheidung anstoßen oder unvorbereitet damit konfrontiert werden: Trennungen sind immer Umbruchphasen, in denen Ängste, Unsicherheit und Trauer hochkommen. Dabei hilft oft ein neutraler Blick. Ein Mediator kann unterstützen, eine sachliche Gesprächsbasis zu schaffen. So gelingt es besser, faire Lösungen für 

  • Unterhalt,
  • Umgangsrecht
  • oder den Umgang mit dem gemeinsamen Hausstand zu finden. 

Auch psychologische Beratung oder Coaching bieten Raum für persönliche Zweifel, Schuldgefühle oder Zukunftsängste.

 

Gerade wenn nur einer den Antrag stellt, ist die Belastung für den anderen oft besonders hoch. Hier kann es sinnvoll sein, sich professionelle Unterstützung zu holen, um Schritt für Schritt zu verstehen und zu akzeptieren, dass die Ehe nicht fortgeführt wird. Der Austausch mit Freunden und Familie ist zwar eine wertvolle Stütze, aber eine neutrale Instanz kann gezielt helfen, Konflikte zu entschärfen und neue Perspektiven zu finden. So wird die Trennung weniger chaotisch und beide Seiten können auf lange Sicht besser damit umgehen.

Finanzielle und rechtliche Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist in vielerlei Hinsicht einfacher. Sie sparen Zeit, Gerichtskosten und vor allem Nerven, wenn beide Partner sich über die Aufteilung des Vermögens, eventuelle Unterhaltszahlungen und die Kinderbetreuung einigen. Häufig reicht dann 1 Anwalt, der den Scheidungsantrag einreicht und das Verfahren begleitet. Zwar ist dies nicht verpflichtend – jede Partei kann sich natürlich selbst vertreten lassen –, doch spart ein Rechtsbeistand nur für 1 der Partner bares Geld.

 

Zudem kann einvernehmliches Handeln die Scheidung verkürzen. Sobald das Trennungsjahr vorbei ist, legen Sie die Einigung über wichtige Punkte wie Unterhalt oder Zugewinn vor, und das Gericht prüft nur noch, ob alles den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Damit reduzieren Sie die emotionale Belastung und behalten mehr Kontrolle über Ihre Zukunft. Ein möglichst konfliktfreier Prozess hat auch positive Auswirkungen auf Kinder, denn sie erleben weniger Spannungen und schneller wieder Stabilität in ihrem Alltag.

GUT ZU WISSEN

Wann kann ein Partner sich doch nicht scheiden lassen?

Es gibt Ausnahmen, in denen das Gericht die Scheidung nicht zulässt. Dann, wenn eine erhebliche psychische oder gesundheitliche Belastung das Fortsetzen der Ehe unzumutbar macht. Diese Ausnahme muss jedoch gut begründet werden und ist selten.

 

Alles in allem

In Deutschland können Sie sich ohne besondere Gründe scheiden lassen, sobald das Trennungsjahr vorbei ist. Nach drei Jahren ist die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Partners möglich. Reichen Sie noch heute hier bei iurFRIEND online Ihren Scheidungsantrag ein.