Sind Sie sich mit Ihrem Partner bezüglich Ihrer Scheidung über alles einig, ist der logische Schritt nun die Niederschrift Ihrer Vereinbarungen in der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein Schritt, der gemeinhin als zeit- und kostensparend anerkannt gilt. Doch kann so etwas wie eine Scheidungsfolgenvereinbarung dann überhaupt Nachteile haben? Zumindest bezogen auf den Zeitpunkt der Erstellung bietet ein Ehevertrag manchmal Vorteile. Möchten Sie wissen, welche noch, und vor allem, welche Form der Vereinbarung für Sie am besten ist? Nehmen Sie hier gerne Kontakt zu uns auf.
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Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?
Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!
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Scheidungsfolgenvereinbarung
Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen.
Was haben Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam?
Salopp formuliert, stellen beide Schriftstücke das Gleiche dar. Oft verwenden Menschen den einen Begriff auch für das andere, obwohl sie genau wissen, dass sie wegen des jeweiligen anderen bei Anwalt oder Notar waren. In kurz: Sowohl ein Ehevertrag als auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung halten Vereinbarungen fest, wie Ehepartner im Falle einer Scheidung ihr Zusammenleben auflösen wollen.
Was könnte, muss aber nicht Teil solcher Verträge sein?
- Aufteilung von Vermögen (auch als Erbvertrag),
- Regelung des Unterhalts,
- Umgangsrecht für die Kinder,
- Zukunft gemeinsamer Immobilien,
- Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenpunkte
und vieles mehr.
Der größte Unterschied beider Dokumente ist ihr Erstellungszeitpunkt. Wenn beiden Partnern bereits bewusst ist, dass es zu einer Scheidung kommen soll und wird, würde ihre Vereinbarung sicherlich mit Scheidungsfolgenvereinbarung überschrieben werden. Zu allen anderen Zeitpunkten davor würde man es Ehevertrag nennen, auch wenn fast das Gleiche drinstehen würde. Sie können auch vor der Ehe schon einen Ehevertrag schließen.
GUT ZU WISSEN
Was ist, wenn Ehevertrag und geltende Gesetze kollidieren?
Damit Ihr Ehevertrag auch Wirksamkeit erfährt, muss er unter anderem deswegen von einem Notar beglaubigt werden. Er stellt sicher, dass die Vereinbarungen darin nicht gegen Gesetze oder auch nur die guten Sitten verstoßen. Aber auch auf diese Weise abgesegnete Verträge enthalten manchmal Widersprüche. Zum Beispiel, wenn Sie sich auf eine zeitliche Beschränkung des nachehelichen Unterhalts einigen, der bezugsberechtigte Partner jedoch vor dem Ablauf dieses Zeitraums erneut heiratet. Laut Gesetz endet der Anspruch auf Unterhalt dann, laut Ehevertrag liefe er weiter. Was nun gilt, ist Sache der Auslegung. Um so etwas zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Inhalt eines Ehevertrags von einer im Familienrecht versierten Kanzlei aufsetzen zu lassen.
Was haben Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen gemeinsam? Noch einmal kurz zusammengefasst:
- Rechtsverbindlichkeit: Beide sind rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen Ehepartnern, die ihre Rechte und Pflichten regeln.
- Individuelle Gestaltung: Sowohl der Ehevertrag als auch die Scheidungsfolgenvereinbarung können individuell auf die Bedürfnisse der Ehepartner zugeschnitten werden.
- Notarielle Beurkundung: Beide Vereinbarungen müssen in der Regel von einem Notar beurkundet werden, um wirksam zu sein. Dies dient dem Schutz der Vertragsparteien und stellt sicher, dass sie über die rechtlichen Folgen umfassend informiert sind.
- Regelung von Vermögensfragen: Sowohl im Ehevertrag als auch in der Scheidungsfolgenvereinbarung können Regelungen zu Vermögensfragen getroffen werden, z. B. zur Aufteilung des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts oder des Eigentums an Immobilien.
- Ziel der Streitvermeidung: Beide dienen dazu, Konflikte zu vermeiden, sei es im Vorfeld einer möglichen Trennung (Ehevertrag) oder im Fall einer bereits eingetretenen Trennung (Scheidungsfolgenvereinbarung). Sie schaffen Klarheit und reduzieren das Risiko langwieriger Rechtsstreitigkeiten.
Welche Nachteile haben Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung jeweils?
Natürlich gibt es Unterschiede zwischen beidem, und der Zeitpunkt, wann man sie aufsetzt, ist nur der offensichtlichste. Von ihm gehen jedoch 4 große Unterschiede aus, die man bereits vor der Ehe mitbedenken muss, wenn man sich fragt: Lieber einen Ehevertrag jetzt machen, oder kann ich beruhigt bis zur Trennung abwarten, um dann die Scheidungsfolgenvereinbarung in Angriff zu nehmen?
Ehevertrag ansprechen vs. Scheidungsfolgenvereinbarung ansprechen
Nehmen wir an, ein Paar ist bereits heillos zerstritten und der Scheidungsantrag zugestellt. Es ist nun ein Leichtes, die Thematik einer Vereinbarung in den Raum zu werfen – was haben Sie noch zu verlieren?
Leben Sie hingegen aktuell in Harmonie und haben womöglich noch gar nicht geheiratet, könnte so eine Initiative für einen Stimmungsumschwung sorgen. Böse Zungen meinen gar, je früher der Ehevertrag angesprochen würde, desto schneller erhielte man eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Doch das muss nicht sein, wenn Sie Ihren Wunsch sachlich begründen, und betonen, dass ein Ehevertrag beide Partner schützt. Dies ist verstärkt der Fall, wenn
- einer von Ihnen ein Unternehmen führt,
- Sie beide verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, vielleicht auch noch Familie in einem anderen Land,
- einer von Ihnen bereits einmal verheiratet war oder Unterhaltspflichten trägt – dann bestechen Sie womöglich durch eine hohe Glaubwürdigkeit, wenn Sie sagen, ein Ehevertrag lohnt sich, und der ganze Stress ohne einen nicht.
Ein Unterpunkt in diesem Abschnitt ist die Dringlichkeit der Umsetzung. Vielleicht ist Ihr:e Partner:in aufgeschlossen gegenüber einem Ehevertrag, möchte es sich aber noch überlegen. Die Entscheidung wird vertagt, nur noch beiläufig gestreift und irgendwann vergessen. Dieses Problem haben Sie bei der Scheidungsvereinbarung nicht, da dort Fristen eine Rolle spielen – bis zum Scheidungstermin müsste die Vereinbarung her. Je mehr Sie jedoch den anderen beim Ehevertrag pushen, desto verstimmter könnte dieser reagieren. Fingerspitzengefühl ist hier gefragt.
Wie realistisch kann ein Ehevertrag inhaltlich überhaupt sein?
Ein bei der Eheschließung abgeschlossener Ehevertrag spiegelt die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Lebensumstände wider, kann jedoch im Laufe der Jahre an Relevanz verlieren, da sich persönliche und finanzielle Verhältnisse ändern können. Zwar besteht die Möglichkeit, den Vertrag nachträglich gemeinsam anzupassen, doch wird dieser Schritt in der Praxis häufig vermieden, da er die gleichen Probleme hervorrufen kann wie in dem Moment, in dem man das Thema Ehevertrag erstmals anspricht. Womöglich stellt der Partner gar eine Verbindung mit einem vorangegangenen Streit her, und blockt dann erst recht ab.
Auch Umstände, über die man sich hypothetische Gedanken macht, die dann aber gar nicht eintreffen, könnten Streit auslösen. Wer noch keine Kinder hat, schätzt die Folgen, mit denen er sich bei einer Scheidung einverstanden erklärt, im Falle, dass noch Kinder auf die Welt kommen, oft ganz anders ein. Bei Immobilieneigentum, ohne dass man schon Immobilien besitzt, ist es ähnlich, wenn auch meist eher finanziell als emotional bedingt.
Was kosten Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung im Verhältnis zueinander?
Die Kosten eines Ehevertrags und einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden vom Vermögenswert des Paares beeinflusst. Da das gemeinsame Vermögen im Laufe der Ehe häufig zunimmt, ist es finanziell vorteilhafter, einen Ehevertrag frühzeitig – entweder vor oder während der Ehe – abzuschließen, anstatt erst am Ende, wenn das Vermögen in der Regel deutlich höher ist.
Wie sieht es mit der Planungssicherheit aus?
Ob das, was in Ihrem Ehevertrag steht, so auch im Leben passieren wird (Hauskauf, Kinder, berufliche Entwicklung sprich Vermögensbildung), weiß niemand. Was Sie aber wissen, und sich darauf verlassen können, ist, dass, wenn es so kommt, Sie exakt mit den Folgen X, Y, Z rechnen können. Diese sind in Stein gemeißelt, und können nur nach gemeinsamer Absprache geändert werden.
Steht die Scheidung fest und erst jetzt möchten Sie alles (möglichst zu Ihrem Vorteil) klären, und zwar so, wie Sie den Partner vielleicht vor 10 Jahren noch überzeugt bekommen hätten, könnten Sie auf Widerstand stoßen. Es bedarf nun wesentlich größerer Kompromisse von beiden Seiten, und ob aus Sicht eines Dritten dann alles mit Vernunft und zum beiderseitigen Nutzen vereinbart wird, ist aufgrund von emotionalen Verletzungen aus der Ehe nicht ganz sicherzustellen. Sie werden es erst zum Scheidungstermin wirklich wissen.
Alles in allem
Die sogenannten Nachteile der Scheidungsfolgenvereinbarung – Kostenpunkt und zu wenig Möglichkeit die eigenen Forderungen zu diktieren – sind kein Grund, gänzlich darauf zu verzichten, wenn es keinen Ehevertrag gab. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist immer besser als überhaupt keine Vereinbarung. Zu groß wäre das Risiko, dass aus einer Laune heraus immer neue Anträge für die Scheidung gestellt werden, weil 1 Partner sich benachteiligt fühlt. Dies erhöht die Scheidungskosten nur. Haben Sie einmal alles zusammengefasst, schläft es sich nachts besser. Möchten Sie sich über die Kosten eines Ehevertrags informieren, weil Sie diesen aktuell gut gebrauchen können, informieren Sie sich gerne hier.