Möchten Sie geschieden werden, möchten Sie Ihr Scheidungsverfahren nicht nur zügig abwickeln, sondern auch so wenig wie möglich Gebühren zahlen. Meist sind es immer die gleichen Fehler und Irrwege, die die Scheidungskosten unnötigerweise in die Höhe treiben. Führen Sie sich mit unseren 5 Tipps vor Augen, wie und wo Sie Ihre Scheidungskosten wirklich senken können.
1 Einvernehmlich scheiden lassen
Allein die einvernehmliche Scheidung ist die beste Gewähr dafür, dass Sie Ihre Scheidungskosten so gering wie möglich halten. Verläuft die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, fallen die Verfahrensgebühren geringer aus, da allenfalls noch der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, aber Sie sich über alles andere schon außergerichtlich einig geworden sind.
Lassen Sie sich streitig scheiden, verursachen Sie für jede strittige Scheidungsfolge (z.B. Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht) zusätzliche Verfahrenswerte. Jeder zusätzliche Verfahrenswert begründet zusätzliche Gebühren, die Sie an Ihre Rechtsanwälte und an die Gerichtskasse zahlen müssen.
Auch wenn sich das Ergebnis nicht garantieren lässt, ist es eine gute Option, im Wege der einvernehmlichen Scheidung auf eine Streitwertreduzierung durch das Familiengericht von bis zu 30 % zu hoffen. Unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, ist die Streitwertreduzierung von 30 % bereits eingeplant. Wir weisen aber darauf hin, dass es ausschließlich im Ermessen des Gerichts liegt, ob und inwieweit eine Reduzierung des Streitwerts erfolgt. Mit dem Ansatz einer einvernehmlichen Scheidung setzen Sie jedoch die Grundlage, dass das Gericht überhaupt über eine Streitwertreduzierung nachdenkt.
2 Begnügen Sie sich mit 1 Anwalt
Die einvernehmliche Scheidung hat zudem den Vorteil, dass Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt benötigen. Dieser Rechtsanwalt reicht für Sie und den Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag vorbehaltlos zu, braucht er/sie sich nicht selbst anwaltlich vertreten zu lassen. Damit fallen keine Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt an.
EXPERTENTIPP
Präventive Fairness: Anwaltskosten trotzdem teilen
Da Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen, ist es fair, wenn Sie sich die Gebühren für den antragstellenden Rechtsanwalt teilen oder die Gebühren im Verhältnis Ihrer beider Einkommen anteilmäßig aufteilen. Treffen Sie wegen der Kostenaufteilung eine Vereinbarung, muss das Gericht diese Vereinbarung respektieren und darf im Regelfall keine abweichende Aufteilung vornehmen. Ist die Scheidung einvernehmlich, werden zudem die Gerichtsgebühren im Regelfall durch richterlichen Beschluss auf die Ehepartner aufgeteilt. Sie sollten Ihre Scheidung also auf die einvernehmliche Scheidung ausrichten und sich dazu möglichst mit einem Anwalt begnügen.
3 Nutzen Sie die Chancen einer Mediation
Haben Sie sich getrennt, ist es oft schwierig, in angemessener Form miteinander umzugehen und zu kommunizieren. Manches gut gemeinte Wort wird sofort ins Negative umgedreht. Dann kann es eine Option darstellen, einen unbeteiligten Dritten als Mediator einzubeziehen, den beide Partner als Sprachrohr nutzen.
Ein Mediator kann mit den Partnern versuchen, eine gemeinsame Basis für eine sachliche Auseinandersetzung zu finden. Ziel ist, Konflikte zur Sprache zu bringen, Raum für persönliche Empfindungen zu geben und die Partner zu motivieren, gemeinsam eine tragfähige und dauerhafte Lösung für die Abwicklung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zu finden.
Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Partner eigenverantwortlich und freiwillig nach Lösungsansätzen suchen und daraufhin arbeiten, dass eine Win-Win-Situation geschaffen wird. Gelingt es, im Wege der Mediation die Voraussetzungen für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schaffen, profitieren beide Parteien finanziell, emotional und zeitlich.
4 Alles zusammen verhandeln statt eigenständige Verfahren
Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, eine Scheidungsfolge außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, empfiehlt sich, die Scheidungsfolge auf jeden Fall trotzdem im Verbund mit der eigentlichen Scheidung zu verhandeln und durch das Familiengericht entscheiden zu lassen.
Der Vorteil ist, dass Sie dadurch erheblich an Gebühren sparen. Beantragen Sie hingegen nach Abschluss Ihrer Scheidung die eigenständige Regelung einer Scheidungsfolge (z.B. Ehegattenunterhalt), setzen Sie ein neues gerichtliches Verfahren in Gang. Dieses Verfahren verursacht zusätzliche Verfahrensgebühren. Vor allem vergeben Sie sich der Chance, die Scheidungsfolge im Zusammenhang mit der Scheidung verhandeln und entscheiden zu lassen. Besser ist immer, „das Eisen zu schmieden, solange es heiß ist“.
5 Geben Sie Ihre Schulden an
Werden die Verfahrensgebühren für Ihr Scheidungsverfahren berechnet, kommt es auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen an. Um Ihr maßgebliches Vermögen zu bestimmen, dürfen Sie Ihre aktiven Vermögenswerte um Ihre Verbindlichkeiten vermindern. Haben Sie also Ihre eheliche Wohnung über ein Bankdarlehen finanziert, vermindert die Kreditverpflichtung den Verkehrswert.
Für jeden Ehepartner kommt ein Freibetrag von 30.000 € in Ansatz. Vom Ergebnis werden lediglich 5 % berücksichtigt. Haben Sie Kinder, sollten je nach Gerichtsbezirk auch noch bis zu 7.500 € Freibetrag für jedes Kind berücksichtigt werden.
Formular
Scheidungsantrag
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