Wem steht das Auto bei der Trennung für gewöhnlich zu?
Grundsätzlich gilt: Das Auto gehört demjenigen, der es gekauft oder bezahlt hat. Wer im Fahrzeugschein steht, ist dabei nur ein Hinweis, aber kein rechtlicher Beweis für das Eigentum. Entscheidend ist, wer im Kaufvertrag genannt ist oder wer nachweislich den Kaufpreis gezahlt hat.
Wurde das Auto gemeinsam angeschafft – zum Beispiel durch ein gemeinsames Konto oder mit Beiträgen beider Partner – kann es sich um gemeinsames Eigentum handeln. Um solch einen Fall geht es hier auch. Es bedarf einer einvernehmlichen Lösung, etwa indem ein Partner den anderen auszahlt.
Vorübergehende Nutzung
Unabhängig vom Eigentum kann es sein, dass ein Partner das Fahrzeug zumindest vorübergehend, während der Trennungszeit zum Beispiel, weiterhin nutzen darf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er das Auto für den Alltag mit den Kindern braucht. Das ändert allerdings nichts am Eigentum selbst – nach der Scheidung endet die temporäre Nutzung des anderen. Hier gibt es Parallelen zur Nutzung der Ehewohnung, die von nur einem Partner gekauft und besessen wird.
Wie funktioniert so eine Ankauf-Plattform für Autos, von der hier geredet wird?
Auto-Ankaufplattformen ermöglichen den schnellen und standardisierten Verkauf eines Fahrzeugs über das Internet. Der Verkaufsprozess ist in mehrere klar strukturierte Schritte unterteilt und richtet sich vor allem an Privatpersonen, die ihr Fahrzeug unkompliziert veräußern möchten.
Wie läuft so ein Verkaufsprozess, vom Betreten der jeweiligen Webseite bis zum Erhalt der Verkaufssumme, ab?
Fahrzeugdaten online eingeben
Zunächst werden die wesentlichen Eckdaten des Fahrzeugs in einem Formular abgefragt, darunter:
- Hersteller, Modell und Baujahr,
- Kilometerstand,
- Ausstattung und Getriebeart,
- Angaben zu Schäden oder Mängeln
- und vieles mehr, wie Anzahl der Reifensets oder die Sonderausstattung.
Viele Angaben in der Zulassung
Wüssten Sie aus dem Stand Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer? Manche Plattformen fragen sehr tief, um einen noch genaueren Angebotspreis machen zu können. Viele Schlüsselnummern finden Sie erst in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1), die Sie beim Ausfüllen des Formulars daher gleich zur Hand nehmen sollten. wirkaufendeinauto.de fragt (Stand: März 2025) z.B. bei Opel indes außer nach der Modellvariante auch nach dem Modelltyp – diese Angabe finden viele erst in ihrem damaligen Verkaufsprospekt des Händlers.
Vorläufige Bewertung oder Begutachtungstermin
Auf Basis der angegebenen Daten erfolgt entweder:
- eine sofortige automatische Preisschätzung oder
- eine Einladung zu einer genaueren Bewertung vor Ort bzw. per Video.
Fahrzeuginspektion und Angebotserstellung
Bei einer genaueren Bewertung wird das Fahrzeug optisch und technisch überprüft. Dabei werden unter anderem folgende Merkmale berücksichtigt:
- Zustand von Lack, Karosserie und Innenraum,
- mögliche Unfallschäden oder Reparaturen,
- Reifenzustand und Wartungshistorie.
Im Anschluss an die Bewertung unterbreitet die Plattform ein verbindliches Kaufangebot.
Nach Annahme des Angebots erfolgt:
- der Abschluss eines Kaufvertrags,
- auf Wunsch: Abholung des Fahrzeugs oder Übergabe an einem Standort,
- Überweisung des Kaufpreises in der Regel innerhalb weniger Werktage sowie
- häufig auch die kostenlose Abmeldung des Fahrzeugs.
Anteilige Erstattungen der Restversicherung und von Steuern
Wird Ihr Fahrzeug abgemeldet, erfolgt in der Regel automatisch eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beiträge der:
- Kfz-Versicherung:
Nicht verbrauchte Versicherungsbeiträge (z. B. bei jährlicher Zahlung) werden durch die Versicherung anteilig zurückerstattet. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Abmeldedatum. - Kfz-Steuer:
Auch die Kfz-Steuer wird ab dem Tag der Abmeldung nicht mehr berechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird durch das zuständige Hauptzollamt rückerstattet – ebenfalls anteilig.
In beiden Fällen gilt: Die Erstattung erfolgt auf das Konto der Person, auf die Fahrzeug und Verträge laufen – unabhängig davon, wer das Fahrzeug zuletzt genutzt hat. Diese Rückzahlungen können und sollten im Rahmen einer Vermögensaufteilung nach einer Trennung mitberücksichtigt werden, insbesondere wenn das Auto verkauft wird.
Angebot von Ankauf-Onlineplattform zur Wertermittlung ist oft ein Schuss ins Blaue
Auch, wenn Sie so ein Angebot nur zur Wertermittlung nutzen wollen – zumal übliche Verfahren wie die Schwackeliste oder Gutachten kostenpflichtig sind – kann das für beide Partner nachteilig sein. Und das gilt sowohl für das reine Online-Angebot, ohne dass man Ihr Auto je vor sich gehabt hat, wie auch für die finale Offerte vor Ort. Wieso?
Weil das Ankaufangebot in erster Linie dem Geschäftsmodell der Plattform dient, nicht der objektiven Bewertung. Die anberaumte Summe liegt in der Regel unter dem erzielbaren Preis bei einem Privatverkauf, da die Plattform einen Weiterverkaufsabschlag berücksichtigt. Die Preise sind vorsichtig kalkuliert, oft deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert und stark abhängig vom Wiederverkaufsinteresse.
Selbst, wenn Sie Ihr Auto sogar zum Vor-Ort-Termin bringen, da Sie es ganz genau wissen wollen, und dieser Termin in der Regel unverbindlich ist, ändert sich daran nichts: Nachdem der KfZ-Meister mit der Untersuchung Ihres PKWs vor Ort fertig ist, bittet er meist noch „um etwas Geduld“, bis er Ihnen das finale, aktualisierte Angebot überbringt. In dieser Zeit wird häufig online und mit Hilfe der zuvor gemachten Fotos im Internet ein Bieterverfahren in Gang gesetzt, um die Nachfrage von Käufern an diesem spezifischen Wagen auszuloten.
Der in der Folge ermittelte Preis kann also bei einem lauen Interesse der Bieterschaft sogar noch tiefer abrutschen als der zuvor erstellte Onlinepreis, oder er bleibt gleich. Höher wird er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.
Die Preise haben also mit dem tatsächlichen Verkehrswert wenig zu tun – und dieser ist bei einer Trennung oder Vermögensauseinandersetzung entscheidend.
Was passiert bei einem zu niedrig kalkulierten Wert?
Die auf der Hand liegende Antwort: Der auszuzahlende Partner erhält weniger Geld. Aber damit ist es nicht getan.
Benachteiligung eines Partners
Wird der Wert des Fahrzeugs zu niedrig eingeschätzt, erhält der Partner, der auf seinen Anteil verzichtet oder sich auszahlen lässt, weniger als ihm oder ihr eigentlich zusteht.
Auto, das bei Privatverkauf 8.000 EUR „machen“ kann
Das Auto ist realistisch 8.000 EUR wert, angesetzt wurden aber nur 5.000 EUR. Die Differenz (3.000 EUR) bleibt unberücksichtigt – ein stiller Verlust für den benachteiligten Partner.
Ungleichgewicht bei der Vermögensaufteilung
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder der internen Trennungsregelungen kann ein falscher Vermögenswert zu einem unfairen Gesamtergebnis führen. Das kann Streit auslösen und später korrigiert werden müssen.
Nachteilige Wirkung bei Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Wenn Vermögen zu niedrig angegeben wird (z. B. durch einen bei einem relativ hochpreisigen Fahrzeug viel zu gering angesetzten Fahrzeugwert, weil beide Partner sich auf die Wertermittlung der Plattform verließen), kann das im schlimmsten Fall als Täuschung gewertet werden.
Das Gericht könnte:
Welche Alternativen zur Wertermittlung des Trennungs-PKW drängen sich auf?
Zur Wertermittlung eines Pkw im Rahmen einer Trennung oder Scheidung gibt es mehrere Alternativen, die verlässlicher, nachvollziehbarer und rechtlich tragfähiger sind als bloße Online-Ankaufangebote. Welche Variante geeignet ist, hängt vom Streitpotenzial, vom Fahrzeugwert und vom Einigungswillen der Beteiligten ab.
- Neutrales Kfz-Gutachten durch DEKRA oder TÜV,
- freie Gutachter,
- Schwacke-Liste
- oder DAT-Fahrzeugbewertung.
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