Zunächst: Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe checken
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, prüfen wir gern für Sie, ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dieser Antrag kann später gemeinsam mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden. Wird die Hilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse
- die Gerichtskosten und
- unsere Anwaltsgebühren je nach Bewilligung vollständig oder anteilig.
Die Antragstellung erfolgt über ein amtliches Formular, in dem persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenzulegen sind. Wir unterstützen Sie dabei, die Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen.
Wird Verfahrenskostenhilfe gewährt, müssen Sie in der Regel keine Kosten tragen. Liegt Ihr Einkommen über den Freibeträgen, kann das Gericht eine Ratenrückzahlung anordnen – auch dann ist der Weg zur Scheidung finanziell planbar.
Sollte der Antrag gar nicht bewilligt werden, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch eine faire Ratenzahlung für unsere Vergütung an. So sichern Sie sich rechtliche Unterstützung, ohne sofort hohe Einmalzahlungen leisten zu müssen.
Verfahrenskostenhilfe beantragen
Beantragen Sie staatliche Hilfe für die Finanzierung Ihres Verfahrens.
Wer darf bei iurFRIEND die Ratenzahlung leisten?
Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, fehlt es leider an einem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Trotzdem müssen Sie die Scheidung nicht sofort komplett bezahlen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Anwaltskosten in Raten zu zahlen – einfach, transparent und passend zu Ihrer finanziellen Situation.
Ob Sie mit Ihrer individuellen Vermögens- und Einkommenssituation die Ratenzahlung in Anspruch nehmen können, erfragen Sie gerne im ersten Telefonat nach Ausfüllen des Online-Scheidungsantrags, oder per WhatsApp.
Wie viele Raten sind möglich in welchem Zeitraum?
Wie hoch die monatlichen Raten ausfallen und über welchen Zeitraum Sie zahlen möchten, können Sie weitgehend selbst festlegen. Je nach Ihren Möglichkeiten sind zum Beispiel 50 Euro, 100 Euro oder ein anderer Betrag pro Monat denkbar – so, wie es für Sie am besten passt.
Wie viel Prozent Zinsen erhebt iurFRIEND dabei?
0 % Zinsen. Kein Schreibfehler, es sind wirklich null. Dies sollte auch selbstverständlich sein bei einem so wichtigen Verfahren wie einer Scheidung.
Wie oft dürfen Sie mit den Raten aussetzen?
Sollte es bei Ihnen vorübergehend finanziell eng werden, können bis zu zwei Monatsraten pausiert werden. Wichtig ist nur dabei, dass Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid geben.
Können Sie die Rate auch erhöhen?
Gehen Sie davon aus, dass iurFRIEND 100% flexibel ist, was dies anbetrifft. Haben Sie unerwartet wieder mehr Geld zur Verfügung, können Sie auch zwei Raten auf einem zahlen, oder sogar den gesamten Restbetrag, wenn Sie es „hinter sich bringen“ möchten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt es bei uns nicht.
Wer muss eigentlich die Scheidungskosten bezahlen?
Eine berechtigte Frage – vielleicht können Sie hier ja noch einmal sparen. Wie sieht es also aus?
Werden Sie einvernehmlich geschieden, wird das Gericht die Gerichtsgebühren im Scheidungsbeschluss auf die Ehepartner aufteilen. Im Regelfall trägt dann jeder Ehepartner die Hälfte der Gerichtsgebühren. Haben Sie die Gerichtsgebühren insoweit verauslagt, muss der Ehepartner die Hälfte an Sie erstatten.
Sind beide Ehepartner Selbstzahlende, begleicht jeder von Ihnen die Kosten für seinen eigenen Anwalt selbst. Das gilt unabhängig davon, wer den Scheidungsantrag stellt.
Einigen Sie sich über alles und streiten nicht, genügt 1 Anwalt, der von der Person bezahlt wird, die den Scheidungsantrag stellt. Diese Kosten bekommen Sie als Antragstellender nicht automatisch hälftig erstattet – wir empfehlen Ihnen daher, dies in einer Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam festzuhalten. Dort können Sie üblicherweise auch alle anderen Folgesachen festhalten wie
Die Option auf Ratenzahlung ist nicht die einzige Möglichkeit, wie Sie bei Ihrer Scheidung mit iurFRIEND Geld sparen können:
Niemandem ist geholfen, wenn ein Stein dem anderen das Wasser auspresst, beide Steine dabei aber einen sehr langen Zeitraum benötigen und auch beide daran kaputt gehen. Daher gilt es, Rosenkriege zu vermeiden und die für Sie beste Lösung zu erringen.
Möchten Sie noch heute den ersten Schritt dafür machen, und haben sich auch schon mit einem Kostenvoranschlag von uns ausgestattet, dann finden Sie hier unseren Online-Scheidungsantrag für Sie auf unserer Kanzlei-Webseite.
Mit dem Ausfüllen des Antrags verpflichten Sie sich noch zu nichts; auch wird der Antrag noch nicht bei Gericht eingereicht. Wir machen niemals etwas ohne Ihre Zustimmung. In mindestens einem nachfolgenden Telefonat und den E-Mails, die Sie nach dem Absenden erhalten, wird alles genau erklärt, was wann gemacht wird.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden.