Wir sind für alle Ihre Fragen zu Ihrer Unterhaltsberechnung jederzeit gern für Sie da. Ihre Anfrage wird von erfahrenen Familienrechtsanwälten schnell und professionell bearbeitet.
Ihre Unterhaltsberechnung hat die Nummer: ###FILE_NUMBER###
Bei jeder Kontaktaufnahme zu uns geben Sie diese Nummer bitte einfach mit an.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Schritte:
- Wir rufen Sie in Kürze an, damit Sie wissen, dass wir alles gut erhalten haben und welche Informationen wir noch von Ihnen benötigen.
- Sie erhalten per E-Mail einen detaillierten Ablaufplan Ihrer Unterhaltsberechnung und eine Zusammenfassung der von Ihnen ins Formular eingegebenen Informationen.
- Im Telefonat erfahren Sie von uns, ob wir eine Vollmacht (ist händisch UND digital möglich - Handyfoto reicht) von Ihnen benötigen, damit die Kooperationskanzlei für Sie tätig werden kann. Dies kann zum Beispiel notwendig werden, wenn Ihnen Unterhaltsempfänger oder Unterhaltsschuldner nicht alle zur Unterhaltsberechnung erforderlichen Informationen geben (wollen). Für alle anderen Fälle genügt eine sogenannte Vergütungsvereinbarung. Genaueres zu Vollmachten und Vergütungsvereinbarungen lesen Sie in unserem Artikel dazu.
- Die Kooperationskanzlei errechnet Ihren Unterhalt und stellt Ihnen die Dokumentation per E-Mail zu, auf Wunsch auch per Post.
- Während des gesamten Verfahrens können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
Mit herzlichem Gruß
Ihr Team von UNTERHALT.com
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