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OnlineUnterhalt berechnen

Zum Preis von 329 EUR

  • Danke für Ihr Vertrauen in
    Deutschlands Nr.1 Online-Unterhaltsservice.

    Seit über 15 Jahren bietet iurFRIEND deutschlandweit Online-Unterhaltsberechnungen an und ist damit einer der ältesten Anbieter der modernen Form des Familienrechts. Als Deutschlands Unterhaltsservice Nr. 1 bietet iurFRIEND Ihnen eine Servicequalität, die seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist, und natürlich dürfen Sie unserem Kooperationspartner auch beim Preis 100% vertrauen: iurFRIEND gewährleistet seit jeher vorbildliche Preise, die so niedrig wie möglich sind, weil alle Preisvorteile für Sie geltend gemacht werden; es geht wirklich nicht preiswerter.

    Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. iurFRIEND meldet sich bei Ihnen telefonisch (wann es Ihnen am besten passt) und bespricht den weiteren Ablauf.


    (Kurzer Hinweis: So viele der nachfolgenden Angaben wie möglich helfen, Ihre Unterhaltsberechnung so präzise wie möglich für Sie durchzuführen. Wählen Sie nach bestem Wissen und Gewissen die am ehesten zutreffenden Antworten für Ihre Situation aus. Wenn Sie etwas nicht wissen, können Sie das angeben.)

Bei Fragen rufen Sie uns einfach jederzeit an:

Gratis-Kundenhotline

iurFRIEND hotline icon 0211 160 99 53 0

Mo-So 8-18 Uhr für SIE da!

(Anruf und Gespräch sind kostenlos)

Danke, Sie haben Ihre Angaben erfolgreich übermittelt.

 

Wir sind für alle Ihre Fragen zu Ihrer Unterhaltsberechnung jederzeit gern für Sie da. Ihre Anfrage wird von erfahrenen Familienrechtsanwälten schnell und professionell bearbeitet.

 

Ihre Unterhaltsberechnung hat die Nummer: ###FILE_NUMBER###

Bei jeder Kontaktaufnahme zu uns geben Sie diese Nummer bitte einfach mit an.

 

Wie geht es weiter?

Die nächsten Schritte:

  1. Wir rufen Sie in Kürze an, damit Sie wissen, dass wir alles gut erhalten haben und welche Informationen wir noch von Ihnen benötigen.
  2. Sie erhalten per E-Mail einen detaillierten Ablaufplan Ihrer Unterhaltsberechnung und eine Zusammenfassung der von Ihnen ins Formular eingegebenen Informationen.
  3. Im Telefonat erfahren Sie von uns, ob wir eine Vollmacht (ist händisch UND digital möglich - Handyfoto reicht) von Ihnen benötigen, damit die Kooperationskanzlei für Sie tätig werden kann. Dies kann zum Beispiel notwendig werden, wenn Ihnen Unterhaltsempfänger oder Unterhaltsschuldner nicht alle zur Unterhaltsberechnung erforderlichen Informationen geben (wollen). Für alle anderen Fälle genügt eine sogenannte Vergütungsvereinbarung. Genaueres zu Vollmachten und Vergütungsvereinbarungen lesen Sie in unserem Artikel dazu.
  4. Die Kooperationskanzlei errechnet Ihren Unterhalt und stellt Ihnen die Dokumentation per E-Mail zu, auf Wunsch auch per Post.
  5. Während des gesamten Verfahrens können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

Mit herzlichem Gruß
Ihr Team von UNTERHALT.com

 

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