100%Seriös, sicher & preiswert.

Online-Unterhaltsberechnung

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  • Danke für Ihr Vertrauen in
    Deutschlands Nr.1 Online-Unterhaltsservice.

    Seit über 15 Jahren bietet iurFRIEND deutschlandweit Online-Unterhaltsberechnungen an und ist damit einer der ältesten Anbieter der modernen Form des Familienrechts. Als Deutschlands Unterhaltsservice Nr. 1 bietet iurFRIEND Ihnen eine Servicequalität, die seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert ist, und natürlich dürfen Sie unserem Kooperationspartner auch beim Preis 100% vertrauen: iurFRIEND gewährleistet seit jeher vorbildliche Preise, die so niedrig wie möglich sind, weil alle Preisvorteile für Sie geltend gemacht werden; es geht wirklich nicht preiswerter.

    Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gehen Sie kein Risiko und keine Verpflichtung ein. iurFRIEND meldet sich bei Ihnen telefonisch (wann es Ihnen am besten passt) und bespricht den weiteren Ablauf.


    (Kurzer Hinweis: So viele der nachfolgenden Angaben wie möglich helfen, Ihre Unterhaltsberechnung so präzise wie möglich für Sie durchzuführen. Wählen Sie nach bestem Wissen und Gewissen die am ehesten zutreffenden Antworten für Ihre Situation aus. Wenn Sie etwas nicht wissen, können Sie das angeben.)

Bei Fragen rufen Sie uns einfach jederzeit an:

0211 160 99 53 0

(Anruf und Gespräch sind kostenlos)
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Anfrage von
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Wessen Angaben kommen hierhin?

Tragen Sie hier bitte die Informationen zum Auftraggeber der Unterhaltsberechnung ein. Eine Unterhaltsberechnung kann von jedermann angefordert werden. Sie brauchen als AuftraggeberIn selbst weder Unterhaltsempfänger noch -leistender sein.

Unterhaltsart
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Wer hat worauf Anspruch?

  • Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt obliegt beiden Eltern. Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Ob man als volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, erfährt man ganz leicht in unserem Bedarfstool "Bekomme ich Unterhalt von meinen Eltern?".
  • Anspruch auf Trennungsunterhalt für Erwachsene kann ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Der Anspruch auf Kindesunterhalt geht dem Trennungsunterhalt jedoch vor, weswegen Sie auch bei der reinen Berechnung von Trennungsunterhalt Angaben zu gemeinsamen Kindern machen sollten.
  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann ab der rechtskräftigen Scheidung bestehen. Da hierfür andere Faktoren als für die anderen Unterhaltsarten notwendig sind, brauchen Sie das Formular nicht ausfüllen und führen stattdessen immer ein Telefonat. 

Berechnung von nachehelichem Ehegattenunterhalt

Danke, dass Sie eine Berechnung von (ausschließlich) nachehelichem Ehegattenunterhalt wünschen. Da sich diese Unterhaltsart anders berechnet als Trennungs- oder Kindesunterhalt, ist ein (kostenloses) Gespräch notwendig, um Ihre individuelle Situation zu erfassen. Sie können das Formular jetzt absenden - unser InfoPoint ruft Sie gern zurück. Im Feld "Ihre Mitteilung" können Sie noch weitere Angaben machen, zum Beispiel, dass Sie uns eine passende Telefonzeit zuweisen oder angeben, nur per E-Mail kommunizieren zu wollen.

Sofern Sie neben nachehelichem Unterhalt zum Beispiel auch Kindesunterhalt berechnen lassen möchten, haken Sie das Feld "Kindesunterhalt" oben an und füllen das Formular weiter aus.

Berechnung von nachehelichem Unterhalt und einer weiteren Unterhaltsart

Danke, dass Sie die Berechnung von nachehelichem Ehegattenunterhalt mit einer oder mehreren weiteren Unterhaltsarten kombinieren möchten. Bitte fahren Sie mit dem Ausfüllen des Formulars fort. Bezüglich der Berechnung des nachehelichen Unterhalts würden wir gern ein (für Sie kostenloses) Gespräch mit Ihnen vereinbaren, da wir dafür Ihre individuelle Situation von vor UND nach der Ehe erfassen.

Im Feld "Ihre Mitteilung an uns" am Ende des Formulars können Sie uns zum Beispiel eine passende Telefonzeit zuweisen oder angeben, nur per E-Mail kommunizieren zu wollen.

Anlass der Unterhaltsberechnung
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Was soll ich hier angeben?

Wir fragen nach dem Beweggrund einer Berechnung, um den bestmöglichen Service für Sie vorzubereiten. Geht es zum Beispiel um die Vorbereitung einer gerichtlichen Klage, können wir bzgl. telefonischer Nachfragen gezielt und zeitsparend für Sie noch offene Punkte klären.

 

Treffen mehrere Anlässe zu, wählen Sie den am weitesten zutreffenden aus.

Angaben zu Partner 1 bzw. Elternteil 1
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Wessen Angaben soll ich hier angeben?

Sie haben hier die Möglichkeit, für die Unterhaltsberechnung erforderliche Angaben zu beiden Partnern bzw. Elternteilen zu machen. Dieser Block kann am Ende für den zweiten Partner/Elternteil wiederholt werden.

 

Sind Sie einer der Ehepartner/in, füllen Sie diesen Formularblock aus. Kennen Sie die entsprechenden Angaben auch von Ihrem (Ex-)Partner, klicken Sie weiter unten auf "Mir sind auch Angaben zum zweiten Partner/Elternteil (mir selbst) bekannt".

 

Möchten Sie als volljähriges Kind den Kindesunterhalt für sich berechnen lassen, geben Sie Ihre Angaben sowie ggf. die Angaben aller Geschwisterkinder unter Punkt 5) bzw. 6) an und tragen hier soweit als möglich die Angaben beider Elternteile an.

 
Einnahmen 1
Schulden/Kredit 1
Angaben zu Partner 2 bzw. Elternteil 2
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Wessen Angaben soll ich hier angeben?

Sie haben hier die Möglichkeit, für die Unterhaltsberechnung erforderliche Angaben zu beiden Partnern bzw. Elternteilen zu machen. Dieser Block kann am Ende für den zweiten Partner/Elternteil wiederholt werden.

 

Sind Sie einer der Ehepartner/in, füllen Sie diesen Formularblock aus. Kennen Sie die entsprechenden Angaben auch von Ihrem (Ex-)Partner, klicken Sie weiter unten auf "Mir sind auch Angaben zum zweiten Partner/Elternteil (mir selbst) bekannt".

 

Möchten Sie als volljähriges Kind den Kindesunterhalt für sich berechnen lassen, geben Sie Ihre Angaben sowie ggf. die Angaben aller Geschwisterkinder unter Punkt 5) bzw. 6) an und tragen hier soweit als möglich die Angaben beider Elternteile an.

 
Einnahmen 1
Schulden/Kredit 1
Angaben zu Kindern
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Warum müssen Angaben zu Kindern immer gemacht werden?

Auch, wenn Sie statt Kindesunterhalt zunächst den Trennungsunterhalt für Erwachsene berechnen lassen möchten, müssen die Unterhaltspflichten für Kinder festgestellt werden, da der Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder in Ausbildung dem Trennungsunterhalt vorgeht.

 

Sie können also überlegen, ob Sie nicht doch Trennungs- und Kindesunterhalt im selben Zug berechnen lassen. Denn alle Informationen liegen bereits vor, Sie sparen Zeit für deren Zusammentragung und Eingabe, und auch die Kooperationskanzlei hat weniger Aufwand dabei, was sich in den Kosten günstig für Sie niederschlägt.

Bitte machen Sie eine Angabe.
Kind 1
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Haben Sie noch Fragen zum Ausfüllen des Formulars? Wir helfen Ihnen gerne:

Michael Lüer LL.B., LL.M.

Head of InfoPOINT

Stefan Geisler LL.B.

Manager InfoPOINT