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Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen lassen

Wachsen Kinder von getrennten Eltern bei nur einem Elternteil auf, muss der andere Kindesunterhalt  in Geld leisten. Dabei orientieren sich alle deutschen Gerichte bei der Unterhaltsberechnung an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese richtig zu lesen, sowie das unterhaltsrelevante Einkommen zu berechnen, mit dem man die Tabelle auch erst anwenden kann, ist im Einzelfall oft kompliziert. Die iurFRIEND-Kanzlei berechnet für Sie den Kindesunterhalt rechtssicher nach der Düsseldorfer Tabelle.

In aller Kürze

  • Die Bestimmung der genauen Unterhaltshöhe erfolgt in mehreren Stufen. Viele Paare einigen sich privat auf eine Summe, bei Streitfällen ist aber unbedingt eine anwaltliche Berechnung und ggf. die Zeichnung eines Unterhaltstitels zu empfehlen.
  • Von der letztlichen Unterhaltssumme können für den Schuldner Dinge wie Kindergeld (anteilig oder vollständig) oder Ausbildungspauschalen abgezogen werden.
  • Fällt ein Zahlender unter den sogenannten Selbstbehalt, braucht er keinen Unterhalt zu leisten. Durch eine Wiederheirat und andere Faktoren kann der Selbstbehalt jedoch abgesenkt werden.

Düsseldorfer Tabelle teilweise auch noch für volljährige Kinder anwendbar

Trennen Sie sich als Eltern, wohnen Ihre Kinder häufig überwiegend bei einem Elternteil, der sie betreut und versorgt. Das Kind hat dann ein Anrecht darauf, sogenannten Barunterhalt vom anderen Elternteil zu erhalten. Die Unterhaltspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie als Eltern geschieden oder nur getrennt sind oder auch nie verheiratet waren. Sie gilt zumindest so lange, bis die Kinder volljährig sind. Doch auch danach brauchen Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder dem Studium befinden, noch eine finanzielle Unterstützung.

 

Wie genau der Unterhaltsanspruch berechnet wird, steht nur in Grundzügen im Gesetz. Als Richtlinie für die Berechnung des genauen Unterhalts dient den Familiengerichten daher die Düsseldorfer Tabelle (auch Unterhaltstabelle genannt). Die Tabelle gilt trotz ihres lokalen Namens in ganz Deutschland. Ein Vorteil dieser öffentlichen Tabelle: Sowohl unterhaltsberechtigte als auch unterhaltsverpflichtete Personen können sich daran orientieren und berechnen lassen, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen bzw. für ihre Kinder erhalten.

Ablesen der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in mehreren Stufen

Dies ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle:

EinkommensstufeNettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenAltersstufen in Jahren 1-56-1112-17Ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 EUR480 EUR551 EUR645 EUR689 EUR100 %1.200/1.450 EUR
22.101 - 2.500 EUR504 EUR579 EUR678 EUR724 EUR105 %1.750 EUR
32.501 - 2.900 EUR528 EUR607 EUR710 EUR758 EUR110 %1.850 EUR
42.901 - 3.300 EUR552 EUR634 EUR742 EUR793 EUR115 %1.950 EUR
53.301 - 3.700 EUR576 EUR662 EUR774 EUR827 EUR120 %2.050 EUR
63.701 - 4.100 EUR615 EUR706 EUR826 EUR882 EUR128 %2.150 EUR
74.101 - 4.500 EUR653 EUR750 EUR878 EUR938 EUR136 %2.250 EUR
84.501 - 4.900 EUR692 EUR794 EUR929 EUR993 EUR144 %2.350 EUR
94.901 - 5.300 EUR730 EUR838 EUR981 EUR1.048 EUR152 %2.450 EUR
105.301 - 5.700 EUR768 EUR882 EUR1.032 EUR1.103 EUR160 %2.550 EUR
115.701 - 6.400 EUR807 EUR926 EUR1.084 EUR1.158 EUR168 %2.850 EUR
126.401 - 7.200 EUR845 EUR970 EUR1.136 EUR1.213 EUR176 %3.250 EUR
137.201 - 8.200 EUR884 EUR1.014 EUR1.187 EUR1.268 EUR184 %3.750 EUR
148.201 - 9.700 EUR922 EUR1.058 EUR1.239 EUR1.323 EUR192 %4.350 EUR
159.701 - 11.200 EUR960 EUR1.102 EUR1.290 EUR1.378 EUR200 %5.050 EUR

 

Allerdings ist die Berechnung etwas komplizierter als die klaren Zahlen versprechen. Die Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in mehreren Stufen. Hier ein kurzer Überblick:

Bestimmung des „bereinigten Nettoeinkommens“

Sie müssen zunächst erst das „bereinigte Nettoeinkommen“ für Sie bzw. Ihren unterhaltspflichtigen Ex-Partner ermitteln. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem normalen Nettoeinkommen abzüglich aller berufsbedingten Aufwendungen und mancher ehebedingten Verbindlichkeiten. Kennen Sie das Einkommen Ihres Ex-Partners nicht, haben Sie hier einen Auskunftsanspruch.

Wie vielen Kindern gegenüber sind Sie unterhaltspflichtig?

Die Tabelle bezieht sich immer darauf, dass der unterhaltspflichtige Elternteil zwei Kinder hat. Was aber, wenn er bzw. sie tatsächlich nur für 1 Kind oder gar 3 Kinder Unterhalt leisten muss? Dann muss ein Elternteil nicht etwa halb oder 1,5-mal so viel Unterhalt zahlen. Stattdessen wird der Unterhaltspflichtige in die nächsthöhere (bei nur einem Kind) bzw. die nächstniedrigere Einkommensstufe (bei 3 Kindern) eingeordnet.

Bestimmung der Altersstufe

Der Unterhalt erhöht sich immer ab Anfang des Monats auf die nächste Altersstufe, in dem das Kind seinen 6., 12. oder 18. Geburtstag feiert (§ 1612a III BGB). Hat Ihr Kind also am 30. Januar Geburtstag, erhöht sich die Unterhaltspflicht bereits ab dem 1. Januar. Für volljährige studierende Kinder und Kinder in der Ausbildung gibt es noch einmal Sonderregeln.

Einbeziehung des Kindergeldes

Wachsen Ihre Kinder bei nur einem Elternteil auf, hat auch nur dieser Anspruch auf das volle Kindergeld. Das Kindergeld beträgt seit 2023 für jedes Kind monatlich 250 EUR. Dieses wird dann aber wiederum zur Hälfte (bei volljährigen Kindern in Gänze) auf die Unterhaltszahlungen angerechnet und reduziert wiederum den Unterhalt.

Ausbildungsvergütung wird berücksichtigt

Befindet sich Ihr Kind bereits in einer Ausbildung und erhält dafür einen Lohn, wird dieser beim Unterhalt mit berücksichtigt – zumindest, wenn es noch bei einem Elternteil wohnt. Das Kind darf 100 Euro seines Gehalts als „ausbildungsbedingten Mehrbedarf“ behalten. Um den Rest wird der Unterhalt gemindert.

Bestimmung des Selbstbehalts

Der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Regel nicht mehr Geld zahlen, als er für seinen eigenen Lebensbedarf benötigt (Selbstbehalt). Wie hoch diese Selbstbehalte sind, steht ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle. Sie sind insbesondere vom Alter des Kindes, seinen Lebensumständen und davon abhängig, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht.

Der Bedarfskontrollbetrag

In der Düsseldorfer Tabelle steht auch noch ein sog. Bedarfskontrollbetrag. Sie finden ihn in der letzten Spalte. Er dient der Korrektur der Unterhaltspflichten. Sein Zweck ist es, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen mehreren unterhaltspflichtigen Personen ausgewogen verteilt werden soll. Sinkt das Geld, das nach den eigentlich zu leistenden Zahlungen übrig bleibt, unter diesen Betrag? Dann muss der Kindesunterhalt nur der nächst niedrigeren Einkommensgruppe gezahlt werden, in welcher der Bedarfskontrollbetrag nicht überschritten wird.

Mangelfall

Hat ein Elternteil mehrere minderjährige Kinder, kann es dazu kommen, dass das Einkommen wegen des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche in voller Höhe zu bedienen. Da aber alle Kinder auf einer „Rangstufe“ stehen, erhalten dementsprechend alle den gleichen, gekürzten Unterhalt.

Sonderbedarf / Mehrbedarf

Schließlich kann es noch vorkommen, dass ein Kind weitergehende Unterhaltsansprüche hat:

  • Dies kann entweder eine außergewöhnlich hoher, nicht regelmäßiger Sonderbedarf sein (Sonderbedarf, z.B. eine kieferorthopädische Behandlung) oder
  • ein regelmäßiger Mehrbedarf (z.B. KiTa-Beiträge).

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Antrag auf Unterhaltsberechnung

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iurFRIEND-Kanzlei berechnet für Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist deutschlandweit die Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie sieht auf den ersten Blick eindeutiger aus als sie eigentlich ist. Im Detail wird es recht kompliziert, den konkreten Unterhaltsanspruch zu berechnen. Benötigen Sie eine gerichtsfeste Berechnung der Unterhaltszahlungen für Ihr Kind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Füllen Sie gern hier unser Formular für Ihre rechtssichere Unterhaltsberechnung aus.