Versorgungsausgleich verstehen und berechnen lassen mit iurFRIEND-Kanzlei in Düsseldorf

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Individuelle Lösung finden für den Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche bzw. die laufenden Rentenbezüge von Ihnen und Ihrem Ehepartner bei der Scheidung ermittelt und untereinander ausgeglichen werden. Warum ist das so? Weil derjenige, der zum Beispiel aufgrund der Kindererziehung weniger gearbeitet und deshalb weniger Geld in seine Altersvorsorge eingezahlt hat, im Alter keine Nachteile erleiden soll. Häufig benötigen scheidungswillige Ehepaare beim Verstehen und bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs Unterstützung. Wir erklären Ihnen den Ablauf, welche Vorsorgeformen wichtig sind und wie Sie individuelle Lösungen für den Versorgungsausgleich finden können.

In aller Kürze

  • Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche bzw. die laufenden Rentenbezüge untereinander aufgeteilt. So soll derjenige, der aufgrund der Familienführung weniger eingezahlt hat, im Alter keine Nachteile erleiden. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung erhöht den Verfahrenswert - lassen Sie sich gern wegen der Scheidungskosten einen Kostenvoranschlag von uns geben.
  • Den Versorgungsausgleich tatsächlich zu berechnen, ist recht kompliziert. Möchten Sie sich vorab informieren oder die Basis für eine einvernehmliche Regelung schaffen, empfiehlt sich eine vorherige anwaltliche Beratung.
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, zum Beispiel in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, sind zulässig. Sie müssen aber einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Kein Ehepartner darf benachteiligt werden.

Im Falle einer Scheidung im Alter abgesichert sein durch den Versorgungsausgleich

Wenn sich ein Partner während einer Ehe vorrangig der Kindererziehung widmet und den Beruf erst einmal hintenan stellt, verringern sich seine Rentenanwartschaften. Schließlich zahlt er bzw. sie weniger in die Rentenkasse ein als der erwerbstätige Ehepartner.Erst seit wenigen Jahren werden Kindererziehungszeiten zu einem geringen Teil bei der Rente berücksichtigt.

 

Nebst der Kindererziehung gibt es viele weitere Gründe, warum ein Ehepartner weniger arbeitet bzw. ein geringeres Einkommen bezieht als der andere. In den meisten Fällen waren sich beide Partner aber einig, ihren Lebensabend gemeinsam zu verbringen und dass jeder auf seine Weise dazu beitragen sollte. Lässt man sich scheiden, ändern sich diese Grundlagen. Dennoch soll der Ehepartner, der seine Karriere zurückgestellt hat, im Alter keine Nachteile haben. Daher wird von Amts wegen bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Alle Versicherungen und Vorsorgeformen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei der Berechnung herangezogen

Es gibt verschiedene Versicherungen, in die Partner eingezahlt haben können, die zur Berechnung des Versorgungsausgleichs herangezogen werden. Zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die betriebliche Altersversorgung, die berufsständische Altersversorgung für Freiberufler oder eine private Altersvorsorge. Bei allen gilt: Je länger ein Partner für seine Altersvorsorge einzahlt, desto höher wird der spätere Anspruch auf Rente. Das Recht, später einmal daraus Rente zu erhalten, nennt sich auch „Anwartschaft“.

 

Im Falle einer Scheidung werden die Anwartschaften aufgeteilt, die Sie während der Dauer Ihrer Ehe erworben haben. Aber welcher Zeitraum ist hierfür genau maßgebend? Er beginnt vom ersten Tag des Monats, in dem Sie geheiratet haben und endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht. Sprich, auch das Trennungsjahr wird noch mit berücksichtigt.Der besserverdienende Teil hat daher ggf. ein Interesse daran, den Scheidungsantrag so früh wie möglich einzureichen.

Praxisbeispiel

Berechnung der Ehezeit

Sie haben am 10. September 2002 geheiratet. Ihr Ehepartner beantragte im Mai 2021 die Scheidung. Der Scheidungsantrag wurde Ihnen am 12. Mai 2021 durch das Familiengericht zugestellt. Der Zeitraum, welcher für die Berechnung des Versorgungsausgleichs relevant ist, ist demnach vom 01. September 2002 bis zum 30. April 2021.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen kein Versorgungsausgleich stattfindet. Zum einen, wenn die Ansprüche sehr gering sind (weniger als 50 EUR monatlich), zum anderen, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestanden hat. Außerdem kann es extreme Ausnahmefälle geben, in denen nachgewiesen werden kann, dass ein Partner nur geheiratet hat, um später die Versorgungsansprüche zu erhalten. Dieses und auch andere missbilligende Verhaltensweisen können den Anspruch entfallen lassen.

Das Familiengericht ermittelt von sich aus die Höhe der Rentenanwartschaften

Nachdem Sie bei Gericht die Scheidung eingereicht haben, schickt das Familiengericht Ihnen und Ihrem Ehepartner einen Fragebogen zu, in dem Sie ihre Versorgungsansprüche offenlegen müssen. Haben Sie diesen Fragebogen ausgefüllt, schicken Sie ihn wieder zurück ans Gericht.

EXPERTENTIPP

Kontenklärung bei Rentenversicherung durchführen lassen

Spätestens jetzt sollten Sie klären, ob Sie bereits alle Versicherungszeiten wie z.B. Zeiten der Kindererziehung dort gemeldet haben. Wenn nicht, können Sie bei Ihrem Versorgungsträger eine Kontenklärung durchführen lassen. Möchten Sie sich hierzu vor Ort persönlich beraten lassen, können Sie möglicherweise auch zu einer Beratungsstelle Ihres Versicherungsträgers gehen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bietet fast in jeder großen deutschen Stadt persönliche Beratungen an. In Nordrhein-Westfalen etwa sitzen viele berufsständische Versorgungswerke etwa für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Das Gericht ermittelt von sich aus die Höhe der Rentenanwartschaften. Als Grundsatz für die Berechnung gilt: Jeder Ehepartner kann vom anderen die Hälfte während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche innerhalb eines Versorgungssystems verlangen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn einer z.B. in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der andere hingegen z.B. in ein berufsständisches Versorgungswerk. In diesen Fällen sind beide Ehepartner dem anderen ausgleichspflichtig.

 

Im Detail wird es bei der Berechnung komplex und für den Laien nur schwer zu verstehen. Denn das Gericht muss für jede einzelne Rentenanwartschaft den „Wertausgleich“ ermitteln. Hier gibt es abhängig vom jeweiligen Versorgungsträger erhebliche Unterschiede. Zudem müssen alle Rentenansprüche in Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet werden. Sie müssen die Schritte nicht im Einzelnen nachvollziehen, um zu wissen: Je mehr ein Ehepartner in der Zeit der Ehe verdient hat und je weniger der andere gearbeitet hat, desto mehr muss der eine dem anderen abgeben.

 

Und wie funktioniert das in der Praxis? Jeder Partner muss – auch beim Versorgungsträger des anderen - sein eigenes Rentenkonto haben. Darauf wird dann die Hälfte des Anspruchs des anderen übertragen. Falls Sie noch kein eigenes Rentenkonto bei einem Versorgungsträger haben, wird dieses automatisch für Sie eingerichtet.

Die einvernehmliche Regelung des Versorgungsausgleichs

In manchen Fällen haben Ehepartner jedoch ein Interesse daran, eine individuelle Lösung für den Versorgungsausgleich bei der Scheidung zu finden. Das ist möglich, denn das Gesetz erlaubt auch Absprachen über den Versorgungsausgleich.

 

Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich hierbei anwaltlich von Spezialisten im Familienrecht beraten lassen. Denn das Gericht wird im Scheidungstermin Ihre Lösung prüfen. Sollte es zu dem Schluss kommen, dass ein Ehepartner dadurch unangemessen benachteiligt wird, wird es sie als nicht gültig betrachten und veranlassen, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Bindend ist eine Absprache über den Versorgungsausgleich nur, wenn sie notariell beurkundet oder im mündlichen Scheidungstermin gerichtlich protokolliert wurde. Im zweiten Fall müssen beide Ehepartner im Gerichtstermin anwaltlich vertreten sein.

 

Besonders ratsam ist es, nicht nur den Versorgungsausgleich, sondern gleich alle Folgen Ihrer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. So schaffen Sie die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Denn Sie senken dadurch den für die Gerichts- und Anwaltsgebühren maßgeblichen Verfahrenswert und sparen sich zudem einen zweiten Anwalt.

Muster

Ich möchte die Scheidung beantragen - Was ist zu tun?

Möchten Sie sich scheiden lassen, ist der erste Schritt der Scheidungsantrag. 

Formular

Scheidungsantrag

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Versorgungsausgleich vorab berechnen und abstimmen mit der iurFRIEND-Kanzlei aus Düsseldorf

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs kann im Detail recht kompliziert sein. Ohne eine rechtliche Beratung werden Sie hier vermutlich keinen Überblick gewinnen. Eine erste Anlaufstelle für praktische Fragen zum Ausfüllen des gerichtlichen Fragebogens können zwar die Beratungsstellen der einzelnen Versicherungsträger sein, jedoch spätestens, wenn es darum geht, eine für Sie individuell passende Vereinbarungzum Versorgungsausgleich zu treffen, sollten Sie sich von einem Anwalt bzw. einer Anwältin beraten lassen. Mit den Anwältinnen und Anwälten der iurFRIEND-Kanzlei bekommen Sie langjährige Experten im Familienrecht an Ihre Seite gestellt. Die Anwältinnen und Anwälte können für Sie berechnen, welche Anteile Ihrer Rentenansprüche Sie aufteilen müssen – und wie eine praktikablere Lösung für Sie aussehen könnte.