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Wie wir Ihnen helfen können

WIE WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Starke, anwaltliche Unterstützung in Unterhaltsfragen von iurFRIEND

Entscheidungen über Unterhaltsansprüche müssen Sie nicht immer dem Gericht überlassen - gerade, wenn Sie eigentlich eine einvernehmliche Lösung finden möchten. Wenn Sie sich zunächst über die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht im Klaren sind, empfiehlt sich eine vorherige anwaltliche Beratung. Oder auch für den Fall, dass Sie Ihre generellen Möglichkeiten im Hinblick auf Unterhaltsansprüche herausfinden möchten, hilft Ihnen die iurFRIEND-Kanzlei.

In aller Kürze

  • Welche Arten von Unterhalt gibt es? Nach einer Trennung bzw. Scheidung muss der finanziell leistungsfähigere Partner dem anderen Unterhalt zahlen, sollte er bedürftig sein. Zudem sind Eltern gegenüber Kindern stets unterhaltspflichtig.
  • Wohnt ein Kind nach einer Trennung bei nur einem Elternteil, ist der andere nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle barunterhaltspflichtig.
  • Sind Sie sich über Voraussetzungen und Höhe der Unterhaltpflicht uneinig, entscheidet in letzter Konsequenz das Gericht. Zuvor kann Ihr Anwalt jedoch die eigene Rechtsposition so darlegen, dass die Gegenseite zur Entrichtung oder Aufgabe der jeweiligen Forderungen überzeugt wird. Ggf. hilft Ihnen auch eine Mediation.

Es gibt Kindes- und Erwachsenenunterhalt

Es gibt verschiedene Formen des Unterhalts. Geht es um Trennung und Scheidung, sind die wichtigsten der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt und der Kindesunterhalt:

Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung hat der finanziell besser gestellte Partner dem anderen gegenüber häufig eine Unterhaltspflicht während des Trennungsjahres bis zur Scheidung. Diese Form des Unterhalts nennt sich Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt soll gewährleisten, dass ein nicht oder nur geringfügig berufstätiger Ehepartner nicht wegen der Trennung plötzlich herbe Einschnitte in seine Lebensführung hinnehmen oder den nächstbesten Job annehmen muss. Er bzw. sie soll für eine gewisse Zeit den alten Lebensstandard weiterführen können, bis ihm bzw. ihr in den meisten Fällen irgendwann zuzumuten ist, allein für sich zu sorgen.

Nachehelicher Unterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Scheidung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Möglicherweise steht dem bedürftigen Ex-Ehepartner aber weiterhin ein Anspruch auf den sogenannten nachehelichen Unterhalt zu. Zwar sind geschiedene Partner grundsätzlich zunächst verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Scheidung für sich selbst zu sorgen. Das Gesetz erkennt jedoch in Ausnahmefällen einen nachehelichen Unterhaltsanspruch an, wenn es dem Partner nicht zuzumuten ist, arbeiten zu gehen. Wichtige Unterhaltsansprüche sind zum Beispiel

  • wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes unter drei Jahren
  • wegen fortgeschrittenen Alters
  • wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens
  • wegen Erwerbslosigkeit bzw. nicht ausreichendem Einkommen (Aufstockungsunterhalt)
  • während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

Kindesunterhalt

Trennen sich die Eltern und wohnen die Kinder danach nur noch bei einem Ehepartner, ist der andere Elternteil, der das Kind nicht betreut, gegenüber dem Kind barunterhaltspflichtig. Er bzw. sie muss also seinen finanziellen Teil zur Erziehung des Kindes beitragen, während der betreuende Elternteil seinerseits „Naturalunterhalt“ leistet, indem er das Kind versorgt. Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – in vielen Fällen aber ist aber auch Unterhalt nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen, solange sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet.

 

Erwachsenenunterhalt kann nur von Anwälten berechnet werden

 

Wie hoch der Kindesunterhalt ist, berechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten sowie das Alter des Kindes. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte, bei Volljährigen in voller Höhe auf Ihre Unterhaltspflicht angerechnet. Der Unterhaltsverpflichtete muss dabei aber nicht mehr zahlen, als ihm nach dem sogenannten Selbstbehalt zusteht – gemeint ist eine gewisse Summe, die jedem zum Leben zusteht. Für Erwerbstätige sind das derzeit 1.450 EUR/Monat und für nicht Erwerbstätige 1.200 EUR/Monat sowie gegenüber volljährigen Kindern 1.750 EUR/Monat.

GUT ZU WISSEN

Kindesunterhalt vorrangig

Hat der zahlungspflichtige Elternteil mehrere Unterhaltsverpflichtungen, z.B. auf Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt und auf Kindesunterhalt, so muss der Kindesunterhalt immer vorrangig gezahlt werden.

Während der Unterhalt an minderjährige Kinder auch vom Jugendamt berechnet werden kann, ist die Höhe des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts an den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen orientiert und folgt keiner Leitlinie. Die Unterstützung eines Anwaltes ist für eine rechtssichere Berechnung unabdingbar.

Unterhalt schon während der Scheidung zu regeln, spart Kosten

In vielen Fällen sind sich Ehepartner nicht einig über die Unterhaltszahlungen. Teilweise bestreiten sie, dass eine Verpflichtung besteht, teilweise gibt es aber Streit über die Höhe der Unterhaltszahlungen.

 

In diesem Fall haben Sie zum einen die Möglichkeit, diese Folgesache Ihrer Scheidung von einem Gericht regeln zu lassen. Das Gericht entscheidet dann auch über die Unterhaltsfragen im sogenannten Verbundverfahren, bei dem Scheidungsfolgen im Verbund mit der Scheidung entschieden werden.

 

Auch eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein guter Weg, um sowohl den Kindes- als auch den Unterhalt unter Ehepartnern rechtsverbindlich zu regeln. Gerade beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt können Kompromisse ein streitiges Verfahren vermeiden - zum Beispiel im Hinblick auf Höhe oder Dauer der Unterhaltszahlungen.

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Antrag auf Unterhaltsberechnung

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Unterhaltsfragen über einen Anwalt der iurFRIEND-Kanzlei in Düsseldorf klären

Möchten Sie Unterhaltsfragen vor Gericht klären, benötigen Sie ohnehin eine anwaltliche Vertretung. Doch auch in außergerichtlichen Fragen zum Unterhaltsrecht empfiehlt sich eine kompetente anwaltliche Beratung. Zunächst können Sie sich den bestehenden Unterhaltsanspruch gerichtsfest berechnen lassen. Dann haben Sie beide bereits eine gute Grundlage, um eine einvernehmliche Regelung über mögliche Unterhaltszahlungen zu finden. Gleich, in welcher Situation Sie sich gerade befinden: Die iurFRIEND-Kanzlei in Düsseldorf berät Sie kompetent und empathisch in allen Fragen des Unterhaltsrechts.