Einvernehmliche Scheidung in Düsseldorf durchführen

Wieso kompliziert, wenn es auch einfach geht?

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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
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Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen spart Zeit, Geld und Nerven. Insbesondere, wenn Sie beide gemeinsame Kinder haben, ist es wichtig, dass sie das Scheidungsverfahren nicht noch mehr als nötig belastet. Die Anwältinnen und Anwälte der iurFRIEND-Kanzlei in Düsseldorf sind erfahren in der Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen und unterstützen Sie wahlweise auch in einer Mediation.

In aller Kürze

  • Eine Scheidung verläuft einvernehmlich, wenn nur ein Partner den Scheidungsantrag stellt und der andere Partner diesem zustimmt, ohne sich selbst vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten zu lassen.
  • Eine einvernehmliche Scheidung geht wesentlich schneller als eine streitige, außerdem kostet sie (in den meisten Fällen) weniger.
  • Die sogenannten Scheidungsfolgesachen wie etwa Unterhaltsfragen, den Zugewinnausgleich oder die Zuteilung von Immobilien regeln Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.Hierzu können Sie sich auch außergerichtlich anwaltlich beraten lassen und/oder eine Mediation machen.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert oft nur 15 Minuten vor Gericht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht zunächst nur einer von Ihnen beiden einen Anwalt bzw. eine Anwältin, die Sie gemeinsam bezahlen. Es reicht, wenn ein Ehepartner den Anwalt bzw. die Anwältin beauftragt, den Scheidungsantrag stellt und der bzw. die EhepartnerIn dem Antrag zustimmt. Alle Scheidungsfolgen (wie etwa das Umgangsrecht für Ihr Kind, den Zugewinnausgleich oder eventuelle Unterhaltszahlungen) können Sie einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dann muss das Gericht nur die notwendigsten Dinge in einem etwa 10-15-minütigen Scheidungstermin klären.

Die Alternative kann bis zu 3 Jahren dauern: Die streitige Scheidung

Die Alternative zur einvernehmlichen Scheidung ist die streitige Scheidung. Dazu kommt es automatisch, wenn der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen – aus welchen Gründen auch immer – nicht zustimmt. Dann streiten Sie sich beide möglicherweise über:

  • die Voraussetzungen (wie z.B. den Ablauf des Trennungsjahres) Ihrer Scheidung,
  • über die Folgen Ihrer Scheidung
  • über viele Dinge, die den Streitwert, die Gerichts- sowie Ihre Anwaltskosten erhöhen

Schließlich kann sich eine streitige Scheidung über Jahre hinziehen. Sind die Voraussetzungen der Scheidung strittig, kann es damit sehr viel länger als das stets notwendige Trennungsjahr dauern, bis Sie geschieden sind. Zudem ist eine streitige Scheidung meist teurer: Sie müssen dann beide einen Anwalt bzw. eine Anwältin beauftragen und auch bezahlen. Außerdem erhöht sich der Streitwert, je mehr Punkte zwischen Ihnen strittig sind. Dies erhöht zum einen die Anwaltskosten, zum anderen die Gerichtskosten, weil das Gericht auch über die streitigen Scheidungsfolgen entscheiden muss. Sind Sie sich lediglich über die Scheidungsfolgen uneinig, können Sie sich zwar bereits vorher scheiden lassen, haben aber über einen langen Zeitraum hinweg noch keine Ruhe, um Ihren alten Lebensabschnitt abzuschließen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wirkt „Wunder“

Möchten Sie eine kostengünstige, einvernehmliche Scheidung, sollten Sie sich im optimalen Fall bereits vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens um eine Scheidungsfolgenvereinbarung bemühen. In dieser können Sie alle Scheidungsfolgen außergerichtlich regeln, die Sie für regelungsbedürftig halten: Etwa Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht Ihrer Kinder, Unterhalt, die Aufteilung von Immobilien und Haushaltsgegenständen oder den Zugewinnausgleich.

 

Finanzielle Regelungen wie etwa über den Unterhalt oder den Zugewinnausgleich müssen Sie in der Regel notariell beurkunden lassen.

 

Alternativ zur notariellen Beurkundung können die Parteien die Scheidungsfolgenvereinbarung auch selbst mithilfe des Rechtsanwalts erstellen. Diese Vereinbarung kann dann das Gericht protokollieren. Allerdings muss sich dafür der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner kurzfristig doch von einem Anwalt vertreten lassen. Mit etwas Glück springt ein anwesender Kollege spontan ein.

Nicht anwaltlich vertretener Partner kann sich außergerichtlich beraten lassen

Hat der nicht vertretene Ehepartner selbst Beratungsbedarf, kann er sich natürlich trotzdem außergerichtlich anwaltlich beraten lassen. Gerade im Hinblick auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dies zwischenzeitlich sinnvoll sein. Denn der Anwalt bzw. die Anwältin des Partners kann zwar auch den anderen Partner ein informatorisches Gespräch führen, vertritt aber letztlich offiziell die Interessen seines bzw. ihres Auftraggebers. Für die einvernehmliche Scheidung ist wichtig, dass letztlich vor Gericht keine Fragen mehr offen bleiben, sodass nicht beide Partner eine anwaltliche Vertretung benötigen.

Einigung auf Einvernehmlichkeit bis kurz vorm Gerichtstermin möglich

Selbst, wenn Sie sich bereits in einem streitigen Scheidungsverfahren befinden, können Sie sich noch jederzeit vor dem Scheidungstermin einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen oder notfalls die gefundene Einigung vor Gericht protokollieren lassen. So kann aus einer anfänglich streitigen Scheidung noch eine einvernehmliche Scheidung werden.

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iurFRIEND-Kanzlei begleitet Sie bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung in Düsseldorf

Sie sehen: Die einvernehmliche Scheidung bietet einen Weg, Ihre Ehe so schnell wie möglich kräfteschonend und kostensparend zu beenden.

Sollte es auf dem Weg zur einvernehmlichen Scheidung noch Meinungsverschiedenheiten geben, nutzen Sie den Weg der Mediation oder lassen sich beide zunächst außergerichtlich anwaltlich beraten, bevor Sie das gerichtliche Verfahren beginnen lassen. Wie auch immer Sie es gestalten, Ihr Ziel sollte stets die einvernehmliche Scheidung sein. Jeder Euro, den Sie vorab darin investieren, gemeinsame Lösungen zu finden, ist eine Investition in Ihre Zukunft.

Die iurFRIEND-Kanzlei aus Düsseldorf unterstützt Sie auf jedem Schritt des Weges in Ihre Zukunft. Füllen Sie gern hier unseren unverbindlichen Scheidungsantrag aus oder holen sich einen ebenfalls kostenlosen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.