Scheidung nach 1 Jahr Ehe

Was bei Unterhalt und Vermögen nach kurzer Ehe anders ist

Frau Mann Streit iurFRIEND® AG

zuletzt aktualisiert am: 12.08.2025

Nur ein Jahr verheiratet – und schon ist klar: Das passt nicht. Das kann passieren. Die gute Nachricht: Eine Scheidung nach nur einem Jahr ist möglich. Genau genommen unterscheidet das Gesetz gar nicht so sehr, ob Sie ein Jahr oder zehn Jahre verheiratet waren.

 

Drei Dinge, die Sie wissen sollten:

  • Das Trennungsjahr gilt fast immer.

  • Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe? Nur auf Antrag.

  • Scheidung ist kein Versagen – sondern manchmal der erste Schritt zu etwas Besserem.

     

Im Vergleich zu einer langen Ehe - was ist nach nur 1 Jahr anders?

  • Nachehelicher Unterhalt wird bei einer kurzen Ehe in der Regel gar nicht oder nur für eine sehr begrenzte Zeit gewährt, weil sich die Ehe kaum auf die Lebensverhältnisse ausgewirkt hat.
  • Beim Zugewinnausgleich kann das Gericht entscheiden, ihn einzuschränken oder ganz auszuschließen, wenn in der kurzen Zeit kein nennenswerter Vermögenszuwachs entstanden ist.
  • Und auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich von Rentenanwartschaften, findet bei einer Ehe von unter drei Jahren nur statt, wenn ihn einer der Ehepartner ausdrücklich beantragt.

Was ist gleich?

Andere Dinge hingegen ändern sich nicht, egal wie lange Sie verheiratet waren: 

  • Der Anspruch auf Kindesunterhalt bleibt bestehen – das Kindeswohl steht immer im Vordergrund.
  • Auch Trennungsunterhalt kann fällig werden, wenn einer der Partner bedürftig ist und der andere leistungsfähig – völlig unabhängig von der Ehedauer.
  • Und was die Ehewohnung betrifft: Beide Partner behalten grundsätzlich das gleiche Wohnrecht, bis gemeinsam oder gerichtlich eine andere Lösung gefunden wird.

 

Die Kosten der Scheidung können indirekt geringer sein, verglichen mit einem Zeitpunkt in der Zukunft. Bei kurzen Ehen gibt es oft weniger Streitpunkte: oft noch kein großes gemeinsames Vermögen, vielleicht noch keine Kinder. Dies vereinfacht das Verfahren und kann die Kosten am Ende deutlich senken.

 

Gerne finden Sie das für Ihren konkreten Fall einmal kostenlos bei uns heraus. Fordern Sie hier online unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an. So finden Sie auch heraus, ob Sie für Ihre Scheidung Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Denn auch dies ist von der Dauer der vorausgehenden Ehe unabhängig.

1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre - wie kurz muss eine "kurze Ehe" gewesen sein?

Vieles dreht sich um den Begriff der “kurzen” Ehe, auch wenn wir in der Überschrift zunächst von 1 Jahr als Beispiel ausgehen. Sehr gut möglich, dass Sie von den Vergünstigungen einer kurzen Ehe auch bei einer etwas längeren Ehedauer profitieren. Was gibt es hierzu zu wissen?

CHECKLISTE

Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?

Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf Ihre bevorstehende Scheidung wissen müssen.

Checkliste

Erste Hilfe bei Scheidung

Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf Ihre bevorstehende Scheidung wissen müssen.

Download

Auch 5 Jahre können noch kurz sein

Gerichte werten eine Ehe in der Regel dann als kurz, wenn sie nicht länger als zwei Jahre gedauert hat – bei mehr als drei Jahren wird meist angenommen, dass es sich nicht mehr um eine kurze Ehe handelt. In Einzelfällen kann jedoch auch eine Ehe von bis zu fünf Jahren noch als „kurze Ehe“ gelten, wenn die Umstände es rechtfertigen.

 

Zum Beispiel:

Wie stark waren Sie als Ehepartner wirtschaftlich und finanziell schon verbunden?

Gerichte prüfen in solchen Fällen typischerweise folgende Punkte, um die wirtschaftliche Bedeutung der Ehe zu beurteilen:

  1. Die gemeinsame Lebensgestaltung war nur in Ansätzen aufeinander abgestimmt; beide Partner führten überwiegend ein eigenständiges Leben.

  2. Es bestand lediglich eine lockere Verbindung der Lebensverhältnisse, ohne dass daraus eine spürbare wirtschaftliche Abhängigkeit entstanden ist.

  3. Gemeinsame Zukunftspläne wurden innerhalb der kurzen Ehezeit kaum konkretisiert oder dauerhaft verfolgt.

  4. Kein Ehepartner hat seine berufliche Tätigkeit zugunsten familiärer Aufgaben oder zur Unterstützung des anderen aufgegeben.

Ist wichtig, wie lange Sie vor der Ehe schon ein Paar waren?

Entscheidend ist nicht, wie lange Sie insgesamt als Paar zusammengelebt haben. Selbst wenn Sie zehn Jahre in einer Beziehung waren, gilt Ihre Ehe rechtlich möglicherweise trotzdem als kurz, wenn sie nur zwei Jahre formell bestanden hat.

Kommt es drauf an, ob Sie Kinder haben?

Nein, Ehepaare mit Kindern und welche ohne unterliegen den gleichen Beurteilungen einer kurzen Ehe.

Was, wenn es viele Auseinandersetzungen gab?

Spielt auch keine Rolle. Dass Sie sich überdurchschnittlich oft gestritten haben, ist nichts besonders typisches für das Wesen einer kurzen Ehe. Allenfalls ein Zeichen für Sie, sich Hilfe von außen zu holen.

Formulare

Ich möchte die Scheidung beantragen - Was ist zu tun?

Füllen Sie jetzt den Antrag auf Scheidung aus.

Formular

Scheidungsantrag

Füllen Sie jetzt den Antrag auf Scheidung aus.

Download

Hey - warum eine kurze Ehe nicht einfach ganz aufheben lassen?

Auch wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Ehe war ein Irrtum oder ein Schnellschuss – die bloße Kürze der Ehedauer reicht nicht aus, um sie annullieren zu lassen. Eine Ehe kann nicht einfach deshalb aufgehoben werden, weil sie nur wenige Monate oder ein Jahr bestanden hat.

 

Das Gesetz sieht eine Aufhebung der Ehe – also eine sogenannte Annullierung – nur in Ausnahmefällen vor. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie nachweislich zur Hochzeit gezwungen wurden, zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig waren oder das gesetzliche Mindestalter nicht erreicht hatten. Dagegen reicht etwa Untreue oder Reue über die Eheentscheidung nicht aus, um eine Annullierung zu rechtfertigen. 

 

In der Praxis bedeutet das: Auch bei einer sehr kurzen Ehe bleibt in der Regel nur der Weg über eine reguläre Scheidung.

Wie beeinflusst eine kurze Ehe...

Lesen Sie Abschnitt für Abschnitt, was sich bei einer kurzen Ehe im Vergleich zu längeren Lebensgemeinschaften bei den Scheidungsfolgen und im Ablauf ändert (und was nicht).

...das Trennungsjahr?

Eine kurze Ehe verkürzt das Trennungsjahr grundsätzlich nicht – das heißt: Auch bei einer Ehe von nur wenigen Monaten oder einem Jahr muss das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung eingereicht werden kann.

 

Allerdings gibt es praktische Effekte, die das Verfahren vereinfachen können:

  • Bei kurzer Ehe sind die Partner oft weniger stark wirtschaftlich oder familiär verbunden (keine Kinder, kein gemeinsames Eigentum), was die Trennung klarer und konfliktärmer macht – das erleichtert den Nachweis des Trennungsjahres.

  • Die Möglichkeit einer Härtefallscheidung – also ohne Trennungsjahr – besteht zwar rein rechtlich, setzt aber extreme Umstände wie Gewalt voraus und hat nichts mit der Kürze der Ehe zu tun.

Kurz gesagt: Die Ehedauer hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Pflicht zum Trennungsjahr, kann aber das Verfahren vereinfachen, weil weniger geregelte Punkte anfallen.

CHECKLISTE

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

Checkliste

Trennungsjahr

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

Download

...den Versorgungsausgleich?

Bei einer Ehe, die weniger als drei Jahre gedauert hat, wird der Versorgungsausgleichnur auf Antrag eines Ehepartners durchgeführt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Das bedeutet: Anders als bei längeren Ehen findet der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche nicht automatisch statt.

 

In der Praxis heißt das:

  • Kein Antrag → kein Ausgleich: Hat keiner der Ehepartner ein Interesse daran, wird der Versorgungsausgleich weggelassen.

  • Antrag nötig → gerichtliche Prüfung: Nur wenn einer den Ausgleich ausdrücklich beantragt, entscheidet das Familiengericht, ob er durchgeführt wird.

Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn einer der Partner bereits in kurzer Zeit deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben hat – etwa durch Beamtenstatus oder hohe Beiträge.

...den Vermögensausgleich?

Bei einer kurzen Ehe, insbesondere unter zwei bis drei Jahren, kann das Familiengericht den Zugewinnausgleich ganz oder teilweise versagen, wenn er als unbillig gilt (§ 1381 BGB). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in der kurzen Zeit kein wesentlicher Vermögenszuwachs erzielt wurde oder die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse kaum miteinander verflochten waren.

 

Typische Konstellation: Beide Partner behalten während der Ehe weitgehend getrennte Finanzen, es gibt keinen gemeinsamen Vermögensaufbau – dann kann das Gericht entscheiden, dass ein finanzieller Ausgleich nicht angemessen wäre.

 

Wichtig: Der Zugewinnausgleich findet nicht automatisch wegen der kurzen Ehedauer nicht statt – er muss beantragt werden, und das Gericht entscheidet im Einzelfall.

...den nachehelichen Unterhalt?

Ob und wie lange nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, hängt stark davon ab, wie sehr sich die Ehe auf die Lebensverhältnisse der Partner ausgewirkt hat – und genau hier spielt die Ehedauer eine zentrale Rolle. Bei einer kurzen Ehe, etwa von nur einem oder zwei Jahren, gehen Gerichte häufig davon aus, dass keine tiefgreifende wirtschaftliche Abhängigkeit entstanden ist. Das bedeutet: Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wird meist verneint oder auf eine sehr kurze Zeit begrenzt.

 

Typischerweise wird gesagt: Wer nach kurzer Ehe wieder in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hat keinen dauerhaften Anspruch. Nur wenn z. B. wegen der Ehe der Beruf aufgegeben wurde oder ein Kind betreut wird, kann in Ausnahmefällen kurzzeitig Unterhalt gewährt werden.

Ist Ihr Ehevertrag trotzdem gültig?

Auch bei einer nur kurzen Ehe behalten Eheverträge grundsätzlich ihre Gültigkeit. Entscheidend ist nicht, wie lange die Ehe gedauert hat, sondern ob der Vertrag rechtlich wirksam und fair zustande gekommen ist. Enthält der Vertrag ausgewogene Regelungen und wurde er freiwillig sowie mit genügend Aufklärung abgeschlossen, bleibt er auch bei einer schnellen Trennung bindend. 

 

Allerdings prüfen Gerichte besonders bei kurzer Ehedauer, ob bestimmte Klauseln – etwa vollständiger Ausschluss von Unterhalt oder Zugewinnausgleich – eventuell unverhältnismäßig oder grob benachteiligend sind. In solchen Fällen kann ein Ehevertrag im Einzelfall teilweise unwirksam sein.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung nach einer kurzen Ehe

  • Eine Ehe zu beenden – besonders wenn sie nur kurz bestand – ist nicht nur rechtlich ein Schritt, sondern oft auch ein sozialer. Wichtig ist: Sie müssen sich nicht schämen – und Sie schulden niemandem eine ausführliche Erklärung. Gleichzeitig kann es helfen, ein paar klare, ruhige Worte parat zu haben – für Menschen, denen man sich verbunden fühlt und die nachfragen.

    Hier einige Beispiele für Formulierungen, die ehrlich, respektvoll und dennoch selbstbestimmt sind:

    • - „Wir haben beide schnell gemerkt, dass es nicht das Richtige für uns ist.“
    • - „Die Ehe hat sich als nicht tragfähig erwiesen – und wir haben das frühzeitig erkannt.“
    • - „Manchmal passen gute Entscheidungen im Moment nicht langfristig – und das haben wir offen und respektvoll geklärt.“

    Solche Sätze setzen keine Schuldzuweisungen, lassen Raum für Rückfragen – aber auch für einen respektvollen Rückzug aus dem Thema. Und sie signalisieren: Sie stehen zu Ihrer Entscheidung.


  • Ja. In welchem Alter Sie heiraten, ist unerheblich. Entscheidend ist, wie lange die Ehe bis zum Trennungszeitpunkt gedauert hat.


  • Aus zahlreichen Gründen entscheiden sich Ehepaare nach einer Trennung oft noch nicht für die Scheidung. Sie gelten allerdings dann nach wie vor als verheiratet. Da Sie aber bzgl. der Kriterien aus Abschnitt 1.2 eventuell kaum finanzielle und ökonomische Verflechtungen haben, kommt es hier auf den Einzelfall an. Gerne schildern Sie uns Ihren Fall, zum Beispiel über unser Kontaktformular. Erst kürzlich wurde entschieden, dass der Versorgungsausgleich eines bereits mehr als 20 Jahre getrenntlebenden Paares nicht so berechnet werden kann, als wenn es in dieser Zeit zusammen gelebt hätte.


  • Wenn Sie noch verheiratet sind, sich aber bereits getrennt haben und ein Kind erwarten, dessen Vater möglicherweise nicht der Ehemann ist, gilt rechtlich zunächst Folgendes:

    Nach deutschem Recht gilt automatisch der Ehemann als Vater, wenn ein Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird (§ 1592 Nr. 1 BGB). Das heißt: Selbst wenn Ihr tatsächlicher Partner nicht Ihr Ehemann ist, wird dieser rechtlich als Vater geführt – bis etwas anderes festgestellt oder geregelt wird.

    Was tun, wenn der biologische Vater nicht der Ehemann ist?

    In diesem Fall sind drei Schritte nötig:

    1. 1. Der biologische Vater muss die Vaterschaft anerkennen.
    2. 2. Der Ehemann muss der Anerkennung zustimmen (oder gerichtlich die Vaterschaft anfechten).
    3. 3. Alternativ kann eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft beantragt werden.

  • Nein, grundsätzlich nicht. Eheliches Fehlverhalten wie Untreue hat im deutschen Familienrecht keinen Einfluss auf Unterhalts- oder Vermögensansprüche nach der Scheidung. Das Gesetz folgt dem Prinzip: Die Ehe ist gescheitert – warum, spielt für die rechtlichen Folgen keine Rolle.

    Es kann Ausnahmen beim nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn geben - da Sie allerdings diesen Text hier gefunden haben, der sich um die kurzen Ehen dreht, dürften genau diese Ansprüche ohnehin keine Rolle spielen.


  • Nein. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse gelten unabhängig davon, wie lange Sie verheiratet waren oder wie lange Sie zusammen in der Wohnung gelebt haben. Auch eine Trennung – ob einvernehmlich oder nicht – ändert daran nichts.


  • Auch wenn die erste Reaktion nach der Trennung vielleicht „schnell verkaufen“ lautet: Ein sofortiger Verkauf kann teuer werden – insbesondere wegen der Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken verlangen, wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst wird.

    Besser ist es oft, mit etwas Ruhe die Optionen zu prüfen. Vielleicht möchte einer von Ihnen die Immobilie behalten und den Kredit übernehmen – mit Zustimmung der Bank. In vielen Fällen ist das sogar der einfachste und finanziell sinnvollste Weg: Der eine bleibt im Haus, der andere wird aus dem Kredit entlassen und ggf. ausgezahlt.

    Und wenn sich zeigt, dass ein Verkauf doch die beste Lösung ist, kann man ihn gut vorbereitet und ohne unnötige Verluste angehen – z. B. durch geschicktes Timing oder die Nutzung von Wertsteigerungspotenzialen.


  • Solange Sie noch verheiratet sind, besteht auch weiterhin ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsanspruch – selbst wenn Sie längst getrennt leben. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt das gesetzliche Erbrecht automatisch (§ 1933 BGB).

    Aber: Das Erbrecht kann schon vor der Scheidung ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

    • - Wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragt haben oder
    • - wenn der Erblasser bereits den Scheidungsantrag gestellt hat und die Voraussetzungen für die Scheidung zum Zeitpunkt seines Todes vorlagen.

    In solchen Fällen erbt der Noch-Ehepartner nicht mehr – auch wenn die Scheidung noch nicht abgeschlossen war.


Alles in allem - jetzt aktiv werden

Gerade bei einer kurzen Ehedauer lassen sich viele Dinge einvernehmlich und ohne großen Streit regeln – ob Unterhalt, Rentenpunkte oder Vermögen. Nutzen Sie dazu auch die Möglichkeiten einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung, die wir gern für Sie und mit Ihnen gemeinsam erstellen. Noch einmal: Eine Scheidung ist kein Makel, unabhängig davon, ob Sie sie in Ihren 20ern, 30ern oder 70ern durchführen. Entscheidend ist, dass Sie gut dabei herauskommen und das Gefühl haben, in Summe wieder glücklicher zu sein als davor.

 

Möchten Sie Ihre Scheidung von iurFRIEND begleiten lassen? Dies ist bundesweit seit mehr als 15 Jahren möglich. Wir zielen auf einverständliche Regelungen für Ihre Scheidung ab, möchten Rosenkriege vermeiden und haben im Vorfeld sowie während des Verfahrens menschlich, finanziell und strategisch immer wieder entscheidende Hinweise für Sie, wie Sie unnötigen Ärger und Stress umgehen.

 

Freundliche und empathische Mitarbeiter:innen erwarten Sie. Gerne reichen Sie hier auf unserer Kanzlei-Webseite Ihre Scheidung online ein. Sie erhalten an Werktagen binnen 24h einen Rückruf, und können dort dann Ihre ersten Fragen stellen.