Gibt es Unterhalt, ohne dass wir Kinder haben?

Auf welcher Grundlage es nach der Ehe Unterhalt gibt und wann nicht

Frau Laptop Nachpartnerschaftlicher Unterhalt iurFRIEND® AG

Samstag, 04.11.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur, wenn der Partner ein Kind betreut? Diese Vorstellung ist insoweit falsch, als der bedürftige Partner auch bei einer kinderlosen Ehe Anspruch auf Unterhalt hat. Insgesamt gibt es 7 magische Ausnahmen von einer jedoch auch so gar nicht existierenden Regel. Welche das sind, erfahren Sie hier. Möchten Sie die Höhe des nachehelichen Unterhalts (bei Lebenspartnerschaften: nachpartnerschaftlichen Unterhalts) berechnen oder überprüfen lassen, vor allem in Kombination mit der des Kindesunterhalts, können Sie dies über unser Online-Unterhaltsformular tun.

Eheliche Solidarität wirkt auch nach der Scheidung fort

Lassen Sie sich scheiden, ist jeder Partner spätestens ab dem Zeitpunkt der Scheidung für sich selbst und seinen Lebensunterhalt verantwortlich. Eine Unterhaltspflicht besteht insoweit nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Partner infolge der ehebedingten Verhältnisse unterhaltsbedürftig und damit auf die finanzielle Unterstützung des Ex-Partners angewiesen ist.

 

In den 7 im Gesetz beschriebenen Unterhaltstatbeständen werden typische Lebenssituationen aufgegriffen, die dadurch entstanden sind, dass die Partner geheiratet haben und in eine eheliche Lebensgemeinschaft eingebunden waren. Ergibt sich daraus die wirtschaftliche Bedürftigkeit eines Partners, ist zumindest für den Zeitraum der Bedürftigkeit eine Unterhaltsforderung denkbar.

 

Der Grund liegt in der fortbestehenden nachehelichen Solidarität, den anderen finanziell zu unterstützen. Das bedeutet, dass Ehepartner auch nach der Scheidung Rücksicht darauf nehmen müssen, dass der Partner sich auf die Ehe eingestellt und in der Perspektive faktisch sein gesamtes Leben danach ausgerichtet hat. Daraus ergibt sich im Einzelfall die Unterhaltspflicht.

Wann ist Unterhalt ohne Kinder nach der Scheidung begründet?

Das Gesetz beschreibt in sieben Tatbeständen, wann und unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Der Betreuungsunterhalt für ein gemeinsames Kind ist nur einer und in der Praxis wohl wichtigste dieser Tatbestände. Ist die Ehe kinderlos, kommen weitere Unterhaltstatbestände in Betracht:

Unterhalt wegen Krankheit

Ist der Partner wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit und der damit einhergehenden physischen oder psychischen Situation nicht erwerbstätig und ist auch keine Erwerbstätigkeit zuzumuten, besteht Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit.

Altersunterhalt

Der Partner ist zu alt, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Anspruch besteht in der Regel, wenn der Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat oder aus Altersgründen nicht mehr arbeiten kann. Der Anspruch besteht aber nur, wenn der Partner zum Zeitpunkt der Scheidung oder nach Wegfall des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit bedürftig ist. Der Anspruch kann entfallen, wenn die Ehe von kurzer Dauer war oder der Partner in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Der Partner hat nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, wenn keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden ist oder ein scheinbar gesicherter Arbeitsplatz wegfällt. Dabei ist der Partner verpflichtet, jede angemessene Erwerbstätigkeit anzunehmen. Die Zumutbarkeit beurteilt sich nach der Lebenssituation. Bemühungen um einen Arbeitsplatz sind detailliert nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, können theoretisch erzielbare, fiktive Einkünfte zur Anrechnung kommen.

Aufstockungsunterhalt

Reicht das Einkommen des Partners nach der Scheidung nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, besteht Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Das Einkommen wird durch die Unterhaltszahlungen auf den Betrag aufgestockt, der den früheren ehelichen Lebensverhältnissen und dem Lebensbedarf entspricht.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

Hat der Partner im Hinblick auf die Eheschließung oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung zurückgestellt oder abgebrochen, besteht für den Zeitraum der Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Ziel ist, dass der Partner künftig genug Geld verdient, um sich selbst zu unterhalten. Gleiches gilt, wenn der Partner sich fortbilden oder umschulen lässt, um berufliche Nachteile auszugleichen, die durch die Eheschließung eingetreten sind.

Unterhalt aus Billigkeitsgründen - der "Joker"

Greift keiner der genannten Unterhaltstatbestände ein, besteht im Ausnahmefall trotzdem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn der Partner aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht arbeiten kann und es daher fair, billig und gerecht erscheint, dass der Partner durch den anderen finanziell unterstützt wird. Beispiel: Der Partner betreut den Schwiegerelternteil.

Unterhalt nur bei Bedürftigkeit

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt begründet sich allerdings nur, solange und soweit der Partner sich aus seinen eigenen Einkünften seinem Vermögen nicht selbst unterhalten kann. Die genannten Unterhaltstatbestände dürfen nicht pauschal als Begründung für einen Unterhaltsanspruch herangezogen werden. Vielmehr ist im Detail zu begründen warum und inwieweit sich aus der Lebenssituation die Bedürftigkeit ergibt. Entfällt die Bedürftigkeit, weil der kranke Partner wieder gesundet oder der erwerbslose Partner wieder Arbeit findet, entfällt auch der Anspruch auf Unterhalt.

GUT ZU WISSEN

Stamm des Vermögens ist tabu

Der unterhaltsbedürftige Partner braucht den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich wäre. Gehört dem Partner beispielsweise eine kleine bei der Bank abbezahlte Eigentumswohnung, muss die Wohnung nicht verkauft werden, nur um vom Erlös den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Partner spart die Miete und müsste, wenn er/sie die Wohnung verkauft, in Miete ziehen. Der unterhaltspflichtige Partner kann den Unterhalt also nicht mit der Argumentation verweigern, der andere müsste erst die Wohnung verkaufen und den Erlös für die Lebensführung verwenden.

Unterhalt nur bei Leistungsfähigkeit

Selbst wenn ein Partner bedürftig ist, muss der andere immer noch leistungsfähig sein und überhaupt Unterhaltszahlungen erbringen können. Der Partner ist dann leistungsfähig, wenn er Unterhalt zahlen kann, ohne seinen eigenen angemessenen Lebensbedarf zu gefährden. Ihm verbleibt immer ein Selbstbehalt.

Praxisbeispiel

Unterhalt ohne Kinder bei Krankheit

Herr Müller verdient 2500 EUR netto. Da Frau Müller langwierig krank ist und kein eigenes Einkommen hat, hat sie Anspruch auf Unterhalt. Zugunsten von Herrn Müller ist 1/10 Erwerbstätigenbonus zu berücksichtigen, sodass sich ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2250 EUR ergibt. Frau Müller hätte insoweit Anspruch auf 1125 EUR Unterhalt. Um den Selbstbehalt von Herrn Müller in Höhe von 1370 EUR zu gewährleisten, kann Frau Müller lediglich 880 EUR beanspruchen.

Wie lange nach der Scheidung ist ohne Kinder der Unterhalt zu zahlen?

Der Unterhaltsanspruch besteht so lange, wie der Partner bedürftig ist und einen der gesetzlich beschriebenen Unterhaltstatbestände nachweisen kann. Der Anspruch entfällt, sobald die Bedürftigkeit endet.

Praxisbeispiel

Wann Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit enden kann

Der Partner bezieht Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit. Als er/sie dann plötzlich einen Arbeitsplatz findet und mit dem Einkommen den eigenen Lebensbedarf gewährleisten kann, endet automatisch der Anspruch auf Unterhalt.

Unterhalt ohne Kinder berechnen lassen und sich privat einigen

Der gute Wille beider Partner ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, über Unterhaltsansprüche zu verhandeln. Ist ein Partner auf Unterhalt angewiesen, gibt es dafür meist gute Gründe. Umgekehrt sollte die finanzielle Situation des unterhaltspflichtigen Partners angemessen berücksichtigt werden. Wenn sich beide Partner auf eine Regelung verständigen können und diese auch nach der Scheidung noch in einer Unterhaltsvereinbarung festschreiben, profitieren letztlich beide. Auf unserer Seite für Fragen zu unserer Unterhaltsberechnung halten wir einen extra Abschnitt für den Erwachsenenunterhalt vor.

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