Wenn derjenige, der Unterhalt zahlt, plötzlich mehr verdient, stellt sich die Frage nach einer Anpassung. Dabei wird rechtlich strikt unterschieden:
Beim Kindesunterhalt
Hier wirkt sich ein höheres Gehalt meist direkt aus. Der Unterhalt richtet sich nach den Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle. Klettert der zahlende Elternteil durch die Erhöhung in eine höhere Stufe, steht dem Kind automatisch mehr Geld zu.
Beim Ehegattenunterhalt
Hier ist es etwas komplizierter. Eine Gehaltserhöhung nach der Trennung zählt nur dann für den Unterhalt, wenn sie schon während der Ehe absehbar war (z. B. durch eine feststehende Beförderung). War der Karrieresprung zum Zeitpunkt der Trennung völlig unerwartet, profitiert der Ex-Partner oft nicht davon, da nur der Lebensstandard während der Ehe maßgeblich ist.
Wichtig für Sie
Solange sich am Einkommen nichts ändert, bleibt die alte Berechnung gültig. Sobald jedoch ein deutlicher Sprung nach oben erfolgt, lohnt sich eine Neuberechnung, um sicherzustellen, dass die Zahlungen noch fair und rechtlich korrekt verteilt sind.




