Nicht jede Post ist Anlass zur Freude. Fordert das Jugendamt zu viel Unterhalt, stehen Ihnen womöglich die Haare zu Berge. Einfache Rechenfehler oder fehlerhafte Ansätze sind zwar menschlich und kommen vor - wenn Sie aber nicht mehr wissen, wie Sie einen zu hoch berechneten Betrag aus Ihrem Einkommen bezahlen sollen, ist Handeln gefragt! Mit einer selbst veranlassten Gegenberechnung des Kindesunterhalts, zum Beispiel über unseren Online-Unterhaltsservice, bringen Sie sich in eine aktive Position. Der Fall geht dann in die „zweite Runde“ und Sie bereiten sich eine gute Ausgangslage, um den überzogenen Forderungen Paroli zu bieten.
Mit welcher Berechtigung fordert das Jugendamt Unterhalt?
Erhalten Sie Post vom Jugendamt, wird das Jugendamt als Beistand Ihres Kindes tätig sein. Die Beistandschaft ist eine besondere Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Zweck ist, im Namen des Kindes dessen Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil geltend zu machen.
Sind die Unterhaltsberechnungen des Jugendamtes immer zuverlässig?
Sie dürfen davon ausgehen, dass das Jugendamt die Interessen Ihres Kindes wahrnimmt und dessen Interesse nachhaltig vertritt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auch im Interesse des Jugendamtes als staatliche Behörde liegt, Sie als den unterhaltspflichtigen Elternteil zur Zahlung zu motivieren. Zahlen Sie Unterhalt, braucht das Jugendamt dem Kind nämlich ersatzweise keinen staatlichen Unterhaltsvorschuss zu leisten und entlastet so die Staatskasse.
Man muss wissen, dass das Jugendamt meist nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, das unterhaltsrelevante, sogenannte bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu berechnen. Dies beginnt bereits damit, dass Ihr Nettoeinkommen möglicherweise nur geschätzt wird. Selbst wenn Ihr Nettoeinkommen bekannt sein sollte, fehlt meist die Kenntnis über Ihre Verbindlichkeiten und Schulden, die bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens gleichfalls zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis ist die Berechnung des Jugendamtes also nur so gut, wie die Daten und Informationen, die das Jugendamt über Ihre Einkommensverhältnisse besitzt.
Auch wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten kompetent ausgebildet sind, sind diese in der Regel keine Volljuristen und haben keine Fachanwaltsausbildung im Familienrecht absolviert. Es ist also nicht unbedingt gewährleistet, dass der Kindesunterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und im Hinblick auf die aktuelle vielfältige Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht richtig und zuverlässig berechnet wurde.
Es gibt somit eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, dass die Berechnung des Kindesunterhalts durch das Jugendamt Zweifel begründet. Für Sie sollte dies Grund genug sein, den Kindesunterhalt nach Ihren eigenen Vorgaben richtig zu berechnen und sich dabei möglichst auch kompetent unterstützen zu lassen.
EXPERTENTIPP
Vorsicht vor Unterhaltsrechnern im Internet
Unterhaltsrechner im Internet bieten eine erste Orientierungshilfe zur Unterhaltsberechnung. Allerdings ist das Ergebnis ist immer nur so brauchbar, wie die Daten, die Sie in das Abfrageschema eingeben. Geben Sie nicht alle für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Faktoren ein oder geben Sie falsche Daten ein, erhalten Sie nur unzuverlässige und oft falsche Ergebnisse. Die Berechnung Ihres unterhaltsrelevanten bereinigten Nettoeinkommens ist im Regelfall wesentlich aufwändiger.
Legen Sie gegen die Unterhaltsberechnung Widerspruch ein
Keinesfalls sollten Sie die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt ignorieren. Sind Sie nicht einverstanden, müssen Sie selbst aktiv werden. Meist verbindet das Jugendamt die Unterhaltsberechnung mit der Aufforderung, dass Sie den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde rechtsverbindlich beurkunden. Tun Sie nichts, laufen Sie Risiko, dass das Jugendamt als Beistand des Kindes den Unterhalt gerichtlich geltend macht. Mit einem Gerichtsverfahren sind unnötige Kosten verbunden. Sie sollten also gegen eine vermeintliche oder eine offensichtlich falsche Unterhaltsberechnung unbedingt Widerspruch einlegen. Sofern das Jugendamt Fristen setzt, wäre unbedingt innerhalb der Frist zu reagieren.
EXPERTENTIPP
Keine vorschnelle Anerkennung in der Jugendamtsurkunde
Werden Sie aufgefordert, den berechneten Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde anzuerkennen, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Unterschreiben Sie voreilig, haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, eventuelle Fehler nachträglich zu korrigieren. Es zählt das, was Sie anerkannt haben. Allein die Überlegung, die Anerkennung könne beim Jugendamt gebührenfrei erfolgen, sollte Sie nicht verleiten, blindlings etwas anzuerkennen, was bei genauerer Betrachtungsweise nicht richtig ist.
Empfiehlt sich die Unterhaltsberechnung durch einen Rechtsanwalt?
Erheben Sie gegen die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt Widerspruch, kommt es auf die Begründung an. Einfach nur Widerspruch erheben, reicht nicht. Sie müssen im Detail begründen, warum Sie mit der Unterhaltsberechnung nicht einverstanden sind. Wichtig ist, dass der Berechnung möglichst von vornherein mit der rechten Argumentation entgegentreten. Eine Argumentation, die Gesetz und Rechtsprechung nicht berücksichtigt oder fehlerhaft interpretiert, schwächt Ihre Position. Alles, was im Nachhinein korrigiert werden muss, ist strategisch schlecht. Sie vermeiden alle diese Schwierigkeiten, wenn Sie die Unterhaltsberechnung durch einen kompetenten Rechtsanwalt vornehmen lassen.
Folgende Aspekte sprechen für die anwaltliche Unterhaltsberechnung:
Mit der Scheidung gleich auch kostengünstig den Kindesunterhalt regeln
Möchten Sie sich scheiden lassen oder hat der Ehepartner die Scheidung beantragt, müssen Sie bei Streitigkeiten über den Unterhalt ohnehin einen Rechtsanwalt beauftragen. Es empfiehlt sich, möglichst alle im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einhergehenden Rechte und Pflichten direkt im Scheidungsverfahren zu regeln. Wird der Kindesunterhalt, außerhalb des Scheidungsverfahrens in einem eigenständigen gerichtlichen Verfahren geregelt, fallen unnötigerweise zusätzliche Verfahrensgebühren an.
Ein ebenbürtiger Partner nimmt es mit dem Jugendamt auf
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Unterhaltsberechnung, ist gewährleistet, dass Sie gegenüber der Kompetenz des Jugendamtes gleichziehen und eine Art Waffengleichheit hergestellt wird. Vornehmlich Anwälte besitzen die für die Unterhaltsberechnung notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen. Sie brauchen auch nicht zu befürchten, dass Sie über den Rechtsanwalt sofort in eine gerichtliche Auseinandersetzung hineingezogen werden. Ergibt die Korrespondenz, dass der Unterhaltsanspruch in einer Höhe X begründet ist, wird der Anwalt empfehlen, dass Sie den Unterhaltsanspruch gebührenfrei in einer Jugendamtsurkunde anerkennen und unnötigen weiteren Streit vermeiden. Geht es aber darum, Fehler geltend zu machen oder bestimmte Verbindlichkeiten anzuerkennen, wird Sie der Anwalt außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich kompetent vertreten.
Keine Angst vor hohen Anwaltsgebühren
Stehen Sie finanziell auf schwachen Füßen, können Sie trotzdem einen Rechtsanwalt konsultieren und wegen der Verfahrenskosten beim Familiengericht staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Mit der sogenannten Beratungshilfe hingegen können Sie sich vorab bereits außergerichtlich anwaltlich beraten lassen.
Jetzt Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND beantragen und Jugendamt widersprechen
Unterhaltsberechnungen sind anspruchsvolle Aufgaben. Es gilt, den Unterhalt nach Maßgabe Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse korrekt zu berechnen. Schließlich ist der eigene Lebensunterhalt Voraussetzung dafür, dass Sie finanziell leistungsfähig bleiben und den Kindesunterhalt möglichst zuverlässig leisten können.
Beantragen Sie noch heute Ihre Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND – der Antrag selbst kostet Sie nichts. Erst nach dem Ausfüllen erhalten Sie einen Preisvorschlag, der sich allerdings am absoluten Minimum bewegt und fair bemessen ist. Viele Menschen, ob nun in den Metropolen oder dem Lande, können sich absolute Mondpreise nicht mehr leisten, weswegen wir einen kleinen Beitrag zu ihrer Entlastung vornehmen möchten. Der Thematik des Kindesunterhalts ist dies absolut angemessen.