Geld für Kind anlegen - Juniordepot oder Elterndepot?

zuletzt aktualisiert am: 08.07.2025

Wenn Sie heute damit beginnen, für Ihr Kind Vermögen aufzubauen, schenken Sie ihm nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Vertrauen und Zuversicht. Doch was passiert mit den Investments, wenn mitten in der Planung die Beziehung zum Partner brüchig wird? Kommt es zur Scheidung sind folgende Fragen wichtig für das Depot:

 

  • Gehört das Depot meinem Kind oder zählt es zum Zugewinn?
    Juniordepot: Klar dem Kind zugeordnet, bleibt außer Betracht beim Zugewinnausgleich.
    Elterndepot: Gehört zum elterlichen Vermögen und kann im Zugewinnausgleich ausgeglichen werden.
  • Kann ein Elternteil Gelder einseitig abheben?
    Juniordepot: Nur beide Sorgeberechtigte gemeinsam dürfen verfügen – Missbrauch ist kaum möglich.
    Elterndepot: Ein sorgeberechtigter Elternteil kann allein über das Depot verfügen, wenn keine weiteren Sicherungen vereinbart sind.
  • Wie schützt man das Kind vor Streitigkeiten?
    Eine konsequent geführte Dokumentation und klare vertragliche Regelungen (z. B. Recht auf Zwei-Augen-Prinzip) schaffen Sicherheit.

 

Wenn Sie sich gerade mit dem Thema Finanzen bei der Scheidung beschäftigen, fragen Sie sich sicher auch, wie hoch Ihre Scheidungskosten voraussichtlich ausfallen. Die gute Nachricht gleich vorab: Mit der Online-Scheidung bei iurFRIEND als erfahrener Kanzlei im Familienrecht sparen Sie im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung viele Kostenfaktoren ein – fordern Sie jetzt ganz einfach und unverbindlich unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung ein. Wir helfen Ihnen bundesweit, Ihre Scheidung zu günstigen Gebühren abzuwickeln.

Warum es sich lohnt, jetzt für Ihr Kind zu investieren

Langfristiges Sparen entfaltet seine volle Kraft erst über viele Jahre – und schlägt das klassische Sparschwein deutlich. Betrachten wir monatliche Einzahlungen von 100 € über eine Spardauer von 18 Jahren:

 

  • Im Sparschwein (0 % Zinsen):
    100 € × 12 Monate × 18 Jahre = 21.600 €
  • Im Investment (durchschnittlich 4 % p. a.):
    Mit monatlicher Verzinsung (4 %/12) wächst Ihr Kapital auf etwa 31.560 €

 

Allein durch die Investments können Sie so fast 10.000€ mehr Kapital für Ihr Kind erreichen – bleibt ihr Kind langfristig am Ball, wird daraus noch mehr, selbst wenn es keinen einzigen weiteren Cent einzahlt: Lassen Sie dieses Kapital von 31.560€ bis zum 65. Lebensjahr einfach weiterwachsen, wird daraus nahezu 200.000 €. Je länger Sie Ihr Geld arbeiten lassen und je höher Sie die Raten wählen, desto stärker multipliziert sich dieser Effekt – so legen Sie mit Sicherheit und Weitblick das Fundament für die großen Träume Ihres Kindes. Aber welches Depot eignet sich besser – Elterndepot oder eigenes Juniordepot?

Juniordepot vs. Elterndepot: Vergleich aller Anlageformen 2025

Im Folgenden sehen Sie eine Vergleichstabelle, in der die wichtigsten Merkmale von Juniordepot und Elterndepot gegenübergestellt sind. Vorab:

 

  • Juniordepot: Ein Anlagekonto, das auf den Namen Ihres Kindes läuft. Verfügungen erfolgen ausschließlich gemeinsam durch die sorgeberechtigten Eltern (§ 1629 BGB). Ideal, um Vermögen klar dem Kind zuzuordnen und steuerliche Vorteile (eigener Sparer-Pauschbetrag) zu nutzen.
  • Elterndepot: Ein Depot, das auf Ihren Namen läuft, aber wirtschaftlich Ihrem Kind zugutekommt. Sie führen das Konto als gesetzlicher Vertreter, können jedoch – sofern in den AGB nicht gesperrt – allein darüber verfügen.
  • Aktien sind Unternehmensanteile: Sie partizipieren direkt an Gewinnen und Kurssteigerungen.
  • ETFs (Exchange Traded Funds) bündeln viele Aktien oder Anleihen in einem Indexfonds – sie bieten breite Diversifikation und werden wie Aktien an der Börse gehandelt.
  • Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin sind digitale Werte, die in Wallets verwahrt werden, oft mit Multisig-Sicherung (z. B. 2-von-3-Schlüssel).
 Juniordepot (Kind)Elterndepot (Eltern)Krypto
InhaberKindElternKind oder Eltern über Broker
VerfügungNur gemeinsam durch die Eltern (§ 1629 BGB)Eltern allein (je nach AGB)Analog zum Depot – plus Wallet-Zugriff
Steuervorteil1.000 € Sparer-Pauschbetrag (§ 20 EStG)Gemeinsamer Pauschbetrag (1.000/2.000€)Haltefrist­befreiung ab 1 Jahr, sonst Spekulationsgewinn
BAföG-AnrechnungWird als Kind­vermögen angerechnetEltern­vermögen unberücksichtigtWie Juniordepot bzw. Elterndepot
ZugewinnausgleichAußerhalb des elterlichen ZugewinnsZählt zum Zugewinn eines Eltern­teilsWie Elterndepot

GUT ZU WISSEN

Was passiert mit dem Depot, wenn Ihr Kind 18 wird?

  1. Juniordepot: Automatische Umschreibung auf den Namen des Kindes – es verfügt dann eigenständig.
  2. Elterndepot: Bleibt weiter auf Ihren Namen; Ihr Kind kann bei vielen Banken ein eigenes Depot eröffnen und die Vermögenswerte übertragen.
  3. Krypto-Wallet: Multisig-Keys bleiben unverändert, Sie können z. B. eine Schlüssel-Konstellation (2-von-3) anpassen, damit Ihr Kind allein Zugang erhält.

Steuerliche Vorteile & BAföG-Freibetrag beim Juniordepot versus Elterndepot

Ihr Kind genießt im Juniordepot einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Das bedeutet: Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zu dieser Grenze bleiben komplett steuerfrei. Im Elterndepot hingegen fließen alle Erträge in Ihren gemeinsamen Pauschbetrag von insgesamt 1.000 € ein. Wenn beide Elternteile im Depot als Inhaber eingetragen sind und gemeinsam veranlagt werden, stehen Ihnen insgesamt 2.000 € Pauschbetrag zu.

GUT ZU WISSEN

Pfändung des Depots?

Wird ein Elternteil zahlungsunfähig, können Gläubiger auch auf ein Elterndepot zugreifen und es pfänden. Ein Juniordepot läuft hingegen auf das Kind und ist deshalb meist gegen Zwangsvollstreckung geschützt.

Beim BAföG-Antrag zählt das Vermögen Ihres Kindes oberhalb von 8.200 € (Stand 2025) voll zur Anrechnung. Haben Sie beispielsweise 9.000 € im Juniordepot angespart, müssen Sie mit spürbaren Kürzungen rechnen: Schon 800 € über dem Freibetrag führen nach § 8 Abs. 3 BAföG zu einer vollen Anrechnung dieses Betrags. Bei einem Förderbedarf von 650 € monatlich kann das leicht zu einer Kürzung um 80 € bis 100 € im Monat führen (BSG, Urteil B 8 BA 18/22 R). Das macht über die gesamte Regelstudienzeit schnell mehrere tausend Euro aus – ein entscheidender Faktor für Ihre finanzielle Planung und die Studienfinanzierung Ihres Kindes.

Vermögen des Kindes im Scheidungsfall schützen

Wie beruhigend wäre es für Sie, zu wissen, dass das Ersparte Ihres Kindes auch im Trennungsfall und bei der Scheidung sicher und unantastbar bleibt? Um dies zu erreichen, gibt es Folgendes zu beachten:

Zählt das Investment für Ihr Kind zum Zugewinnausgleich?

Juniordepot: Weil das Depot auf den Namen Ihres Kindes läuft, zählt es nicht zum elterlichen Vermögen. Im Scheidungsverfahren bleibt dieses Guthaben außen vor und kann nicht ausgeglichen werden – Ihr Kind behält sein Erspartes unberührt (BGH XII ZR 47/19).

 

Elterndepot: Läuft das Depot auf einen Elternteil, gehört es rechtlich zu dessen Vermögen und erhöht damit den Zugewinn. Bei einer Scheidung kann der Ausgleichsanspruch gegen Sie geltend gemacht werden, das heißt: Ein Teil des angesparten Kapitals müsste unter Umständen an den Ex-Partner herausgegeben werden (OLG Köln 5 UF 12/21).

 

Entscheidungshilfe:
Wenn Ihr oberstes Ziel darin besteht, das angesparte Geld Ihres Kindes auch im Trennungsfall vollumfänglich zu schützen, ist das Juniordepot klar vorzuziehen. Möchten Sie hingegen jederzeit allein über das Vermögen verfügen und ist ein möglicher Zugewinnausgleich für Sie kein vorrangiges Risiko, kann das Elterndepot eine praktikable, flexiblere Lösung sein – allerdings auf Kosten dieser Schutzwirkung.

Alleinige Vermögenssorge = alleinige Verfügung über Investment für Ihr Kind?

Gemeinsame Vermögenssorge: Grundsätzlich üben Mutter und Vater die Vermögenssorge zu gleichen Teilen aus (§ 1629 BGB). Beide müssen daher zustimmen, bevor über ein Elterndepot für das Kind verfügt wird.

 

Alleinige Vermögenssorge: Wurde einem Elternteil gerichtlich oder einvernehmlich die alleinige Sorge für Vermögensangelegenheiten übertragen, kann dieser ohne Mitwirkung des anderen Elternteils über das Elterndepot verfügen. Das bestätigt etwa das AG Frankfurt (327 C 194/23).

EXPERTENTIPP

Geld nicht unzulässig entnehmen

Entnimmt ein Elternteil entgegen der Vermögenssorgepflicht (§ 1629 BGB) unberechtigt Geld, kann das Familiengericht Schadenersatz fordern oder die Verfügung im Wege der Rückgängigmachung (§ 812 BGB) anfechten. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann das Gericht die Vermögenssorge ganz auf den anderen Elternteil übertragen.

Wie wirkt sich Kindervermögen auf Unterhalt aus?

Für den Barunterhalt minderjähriger Kinder (§ 1612a BGB) ist stets die Bedürftigkeit des Kindes gegeben. Entscheidend ist jedoch, wem das Vermögen rechtlich gehört:

Juniordepot und Kindesunterhalt

Das Depot läuft auf Ihr Kind. Somit zählt das Guthaben als eigenes Vermögen des Kindes und wird – oberhalb der Freigrenze von 5.100 € – anteilig auf den Kindesunterhalt angerechnet (OLG Düsseldorf, 4 UF 67/22).

 

In der folgenden Übersicht sehen Sie, wie sich verschiedene Vermögensstufen auf denUnterhalt auswirken:

 

Vermögenshöhe des Kindes

Anrechnung auf Unterhalt

Beispiel (Monatlicher Unterhalt 650 €)

0–5.100 €0 € (voller Unterhalt)650 €
6.100 € (1.000 € drüber)ca. 13–15 € Kürzung650 € – 14 € = 636 €
8.100 € (3.000 € drüber)ca. 40 € Kürzung650 € – (3 × 13 €) ≈ 611 €
12.100 € (7.000 € drüber)Intensive Einzelfallprüfung („Verbrauch zuerst“)u.U. Vermögensverzehr vor Unterhalt gefordert

Elterndepot und Kindesunterhalt

Das Depot gehört rechtlich den Eltern und bleibt beim Kindesunterhalt unberücksichtigt. Selbst hohe Beträge mindern den Unterhalt nicht.

So regeln Sie Kinder-Vermögen rechtlich sauber und lebensnah

  1. Dokumentation führen

    Fortlaufende Liste mit Datum, Betrag und Verwendungszweck anlegen

    Konto- und Depotauszüge sowie Vertragsunterlagen digital archivieren

  2. Übergang bei Volljährigkeit & Schenkungssteuer planen

    6 Monate vor dem 18. Geburtstag Termin bei der Bank zur Umschreibung vereinbaren

    Schenkungssteuer-Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG) einplanen

  3. Finanzbildung & kindgerechte Einbindung sicherstellen

    Halbjährlichen „Anlage-Talk“ mit Ihrem Kind durchführen

    Kind je nach Alter im Depot-Login stöbern lassen und Fragen sammeln

  4. Jährlichen Check-Up durchführen

    Steuerliche Pausch- und Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag, BAföG-Freibetrag) prüfen

    Anlagestrategie an neue Lebenssituationen (Studium, Sorgerechtsänderung) anpassen

  5. Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung aufnehmen

    Verfügungsbefugnis nach Trennung regeln (zwei-Augen-Prinzip, Konto­sperre)

    Automatische Übertragung ins Juniordepot festlegen

    Umgang mit Krypto-Wallets bei Volljährigkeit oder Scheidung definieren

Mit iurFRIEND Kanzlei alle finanziellen Scheidungsfragen frühzeitig klären

Wägen Sie ab, ob Ihnen der Schutz des Kindesvermögens (Juniordepot), die Förderungsoptimierung (Elterndepot) oder eine kombinierte Strategie aus beidem am meisten entspricht. Auf Basis dieser drei Kriterien finden Sie ganz sicher die passende Lösung. Möchten Sie nicht nur das Vermögen Ihres Kindes, sondern auch sich selber bei der Scheidung absichern? Mit familienrechtlicher Erfahrung seit über 15 Jahren begleiten wir auch gern Sie zuverlässig und bundesweit während des gesamten Verfahrens und dessen Vorbereitung. Gerne reichen Sie heute noch unverbindlich Ihre Scheidung online bei iurFRIEND ein – freundliche Mitarbeitende und erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen umfassend weiter.

 

Quellen: