Für die meisten getrennt lebenden Eltern ist die finanzielle Unterstützung der eigenen Kinder Herzenssache und Selbstverständlichkeit zugleich. Sie wollen Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass es dem Nachwuchs an nichts fehlt – völlig unabhängig davon, was die gesetzlichen Mindestgrenzen vorschreiben.
Doch was geschieht, wenn der eigene Beitrag zum Kindesunterhalt pünktlich überwiesen wird, der Ex-Partner aber ein deutlich höheres Einkommen erzielt? Dann kann es sein, dass er Ihnen seinerseits Trennungsunterhalt schuldet. Wir zeigen Ihnen, wann das der Fall ist, wie man beide Unterhaltsformen sauber trennt, und all das - ohne dass Ihr persönlicher Beitrag für Ihr Kind geschmälert wird.





