Grundsätzlich muss bei einer Trennung keiner der Ehepartner automatisch aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Sie haben beide ein gleiches Recht zur Nutzung. Nur in Ausnahmefällen kann das Familiengericht auf Antrag einem Partner die Wohnung vorübergehend zur alleinigen Nutzung zuweisen. Aufgrund Ihres Verheiratetenstatus' haben Sie dabei mehr Rechte als ohne - für unverheiratete Paare gelten die mietvertraglichen Regeln.
Unabhängig davon können Sie als Ehepartner bereits bei der Klärung der Wohnsituation die Weichen für eine kostengünstige Scheidung stellen. Wenn es zum Beispiel wegen Gewaltandrohungen nicht unbedingt nötig ist, schwingen Sie nicht gleich die gerichtliche Keule. Lassen Sie dem anderen genügend Zeit, eine passende Wohnung zu finden. Es wird sich nach hinten hinaus auszahlen, aufeinander Rücksicht zu nehmen - denn gelingt es Ihnen, diesen Konflikt moderat zu gestalten, werden Sie sich auch in vielen anderen Punkten einig. Und eine einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste - kalkulieren Sie es doch gleich einmal durch, mit unserem kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung: