Fairer Ehevertrag für alle - gibt's den?

5 Punkte für Ehevertrag ohne Nachteile für Frau oder Mann

zuletzt aktualisiert am: 15.10.2025

Gerade erst bzw. noch nicht einmal geheiratet, und schon über eine mögliche Trennung reden? Das empfinden viele Paare als unromantisch. Je nachdem, wer den Vertrag initiiert, gilt der Besserverdienende oft als unromantisch und kalt, und der Schlechterverdienende als gierig. Und doch: Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensindiz, sondern eine faire Vereinbarung für den Fall, falls das Leben anders verläuft als geplant. Doch wann ist ein Ehevertrag fair? 

 

Fair ist er dann, wenn er beide Partner schützt – auch und vor allem denjenigen, der weniger verdient oder in anderen Lebensphasen mehr familiäre Verantwortung trägt. Das betrifft übrigens längst nicht mehr nur Frauen – auch Männer verzichten heute auf Karrierechancen, um Kinder zu betreuen, Angehörige zu pflegen oder im Familienbetrieb mitzuarbeiten. Wie ein fairer Ehevertrag das berücksichtigen kann, trotz aller Individualität einer Ehe, erfahren Sie hier in 5 Punkten.

 

Zwei gute Hinweise, die jetzt für Sie wichtig sein können:

 

  1. Möchten Sie ein Vorgespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt von iurFRIEND, um für sich einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen? Dann nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf. Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags richten sich entweder nach dem Geschäftswert oder einem Festpreis vorab. Näheres zu den Kosten erfahren Sie hier.
  2. Kommt ein Ehevertrag während Ihrer schon bestehenden Lebensgemeinschaft nicht zustande und Sie möchten für einen etwaigen Trennungsfall wissen, was auf Sie zukommt? Dann lesen Sie sich mit Hilfe des Gratis-InfoPakets zur Scheidung ins Thema Familienrecht ein. Wir empfehlen das kostenlose Informationsmaterial von SCHEIDUNG.de, das Sie hier anfordern können.

Warum viele Eheverträge einseitig sind

Ein großer Teil der Eheverträge in Deutschland entsteht nicht gemeinsam, sondern wird von der wirtschaftlich stärkeren Partei vorbereitet. Das führt dazu, dass bestimmte Klauseln – oft unbewusst – den Schlechterverdienenden benachteiligen:

Das Problem: Solche Verträge wirken auf den ersten Blick „klar“ – in Wahrheit sind sie wirtschaftlich riskant für die schwächere Seite. Und manchmal sogar unwirksam.

Was einen fairen Ehevertrag ausmacht - 5 Punkte, die Sie kennen sollten

Ein fairer Ehevertrag schützt nicht den Stärkeren – sondern balanciert Unterschiede aus. Das heißt: Beide sollen bei einer eventuellen Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) nicht völlig ungleich dastehen. Das gelingt mit einigen Grundprinzipien.

1. Kein pauschaler Ausschluss von Geldansprüchen

Klauseln, die den Zugewinnausgleich oder Unterhalt vollständig ausschließen, sind selten fair. Besser:

  • Den Zugewinnausgleich nur für bestimmte Vermögensarten ausschließen, etwa für Unternehmensanteile oder Erbschaften, nicht aber für gemeinsam erarbeitete Werte.

  • Alternativ: Gütertrennung mit Ausgleichszahlung – etwa in Form eines jährlichen Wertzuwachsausgleichs.

So bleibt Transparenz bestehen, ohne die Existenz des anderen zu gefährden.

2. Versorgungsausgleich: Altersvorsorge bleibt tabu

Der Versorgungsausgleich sollte nicht gestrichen, sondern angepasst werden. Beide Partner sollten während der Ehe eigene Rentenansprüche aufbauen – auch, wenn einer zeitweise weniger arbeitet.

 

Eine faire Regelung kann sein:

  • Der wirtschaftlich stärkere Partner zahlt freiwillig in eine private Altersvorsorge für den anderen ein,

  • oder es wird vereinbart, dass Rentenansprüche im Scheidungsfall nicht automatisch geteilt, sondern anteilig verglichen und ausgeglichen werden.

Damit bleibt der Gedanke der Altersabsicherung erhalten – ohne übermäßige Belastung für einen Partner.

3. Nachehelicher Unterhalt: Absicherung bei Ehe ohne Kinder

Auch kinderlose Ehen können ungleich verlaufen. Wenn einer Partner über Jahre weniger verdient oder seine Karriere den gemeinsamen Plänen angepasst hat, ist ein Unterhaltsverzicht unfair.

 

Eine faire Lösung:

  • Unterhalt für eine Übergangsphase nach der Trennung (z. B. 1–3 Jahre), um Neuorientierung zu ermöglichen.

  • Vereinbarung einer Unterhaltssumme mit Deckelung, angepasst an Einkommen und Ehedauer.

Das wahrt den Grundsatz der Selbstverantwortung – aber verhindert wirtschaftliche Abstürze.

4. Schutz für denjenigen ohne Eigentum oder Vermögen

Wenn einer der Partner Haus- oder Wohnungseigentum in die Ehe einbringt, sollte geregelt werden, wie Wertsteigerungen während der Ehe behandelt werden.

 

Fair ist womöglich:

  • Die Immobilie bleibt Eigentum des Einbringenden.

  • Wertsteigerungen, die während der Ehe durch gemeinsames Wirtschaften (z. B. Renovierung, Modernisierung) entstanden sind, werden anteilig ausgeglichen.

So profitiert niemand doppelt – aber der Beitrag des anderen bleibt sichtbar.

5. Klare Trennung zwischen Beruf und Betrieb

Wenn einer Partner Unternehmer ist, ist Schutz nötig – aber kein Freifahrtschein.


Eine faire Lösung:

  • Unternehmenswerte bleiben grundsätzlich außen vor,

  • aber der Zugewinn aus dem Privatvermögen (z. B. private Rücklagen, Immobilien) wird berücksichtigt,

  • und der andere Partner erhält eine Abfindungsklausel, falls er im Betrieb mitgearbeitet hat.

So wird verhindert, dass jemand nach Jahren der Mitarbeit „leer ausgeht“.

Generell wichtig: Dynamische Verträge statt starre Regelungen

Das Leben ändert sich. Ein Ehevertrag sollte deshalb nicht in Stein gemeißelt sein, sondern anpassbar:

Ein Update alle fünf bis zehn Jahre macht Verträge fair – auch im Nachhinein.

EXPERTENTIPP

Tipp: Ehevertrag einer anwaltlichen Prüfung unterziehen

Lassen Sie Ihren bestehenden Ehevertrag regelmäßig prüfen – besonders, wenn sich Einkommen, Lebenssituation oder Familienplanung geändert haben. Ein fairer Vertrag wächst mit – er schützt nicht nur die Ehe, sondern auch das Vertrauen. Auch hier ist iurFRIEND Ihnen gerne behilflich,

Alles in allem: Fairness lässt sich vorab planen

Ein Ehevertrag schützt nur dann, wenn er nicht zum Instrument der Überlegenheit wird. Er soll klare Linien schaffen – keine Machtverhältnisse zementieren.

 

Das Ziel ist nicht, wer im Trennungsfall gewinnt, sondern dass niemand verliert: nicht der wirtschaftlich Schwächere, nicht der, der Verantwortung getragen hat, nicht der, der weniger verdient. Und das ganz unabhängig von Mann oder Frau.

 

Fair ist, was beiden erlaubt, nach einer Scheidung selbstständig zu leben, ohne Angst vor finanzieller Unsicherheit.

Unterhalt berechnen lassen mit iurFRIEND

Noch ein Tipp für Sie: Möchten Sie, mit oder ohne Ehevertrag, einmal rein informativ prüfen, wie viel Unterhalt Ihnen oder Ihrem Kind im Falle einer Trennung oder Scheidung zustünde, können Sie bei uns eine anwaltliche Unterhaltsberechnung beantragen. Sie erhalten nach Abversand des Formulars auf unserer Webseite zunächst ein Telefonat, in dem Sie erfahren, wo Sie stehen. 

 

Danach erst würden Sie den Auftrag erteilen, oder noch warten. Ganz wie Sie möchten und sich gut fühlen. So sind wir, bei iurFRIEND. Sie als Mensch, in einer nicht alltäglichen Situation, immer im Mittelpunkt.