| Miete | Beide sind Vertragspartner | Beide wohnen noch da | Beide | Bei gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus) |
| | Beide sind Vertragspartner | Sie ziehen aus | Beide | Endet mit gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus) |
| | Beide sind Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Beide | Endet mit gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus) |
| | Sie sind Vertragspartner | Sie ziehen aus | Sie bleiben gegenüber dem Vermieter zahlungspflichtig, unabhängig vom Auszug | Endet erst mit Vertragsübernahme durch Ihren Partner (§ 1568a BGB) oder Kündigung |
| | Sie sind Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Sie bleiben zahlungspflichtig – der Auszug Ihres Partners ändert daran nichts | Endet mit Kündigung durch Sie |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Ihr Partner bleibt zahlungspflichtig, Sie waren ohnehin nicht im Vertrag | Endet erst mit Vertragsübernahme durch Sie (§ 1568a BGB) oder Kündigung durch Ihren Partner |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Sie ziehen aus | Sie waren ohnehin nicht zahlungspflichtig; Ihr Partner bleibt in der Pflicht | Endet mit Kündigung durch Ihren Partner |
| Strom/Gas | Sie sind Vertragspartner | Sie ziehen aus | Sie bleiben gegenüber dem Anbieter zahlungspflichtig bis zur Vertragsübernahme/Ummeldung durch Ihren Partner | Endet mit Anbieterwechsel/Übernahme durch Ihren Partner |
| | Sie sind Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Sie zahlen wie bisher weiter | Endet mit Kündigung oder Anbieterwechsel durch Sie |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Ihr Partner bleibt zahlungspflichtig bis zur Übernahme/Ummeldung durch Sie | Endet mit Anbieterwechsel/Übernahme durch Sie |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Sie ziehen aus | Ihr Partner zahlt wie bisher weiter | Endet mit Kündigung oder Anbieterwechsel durch Ihren Partner |
| Telefon/Internet | Sie sind Vertragspartner | Sie ziehen aus | Sie bleiben zahlungspflichtig bis zur Kündigung/Übernahme; ggf. Sonderkündigungsrecht bei Umzug | Endet mit Kündigung, Übernahme oder regulärem Laufzeitende |
| | Sie sind Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Sie zahlen wie bisher weiter | Endet mit Kündigung oder regulärem Laufzeitende |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Ihr Partner zieht aus | Ihr Partner bleibt zahlungspflichtig bis zur Kündigung/Übernahme; ggf. Sonderkündigungsrecht bei Umzug | Endet mit Kündigung, Übernahme oder regulärem Laufzeitende |
| | Ihr Partner ist Vertragspartner | Sie ziehen aus | Ihr Partner zahlt wie bisher weiter | Endet mit Kündigung oder regulärem Laufzeitende |
| Trennungsunterhalt | unabhängig davon | unabhängig davon | Der besserverdienende Partner zahlt dem bedürftigen Partner, begrenzt durch den eigenen Selbstbehalt | Bis zur rechtskräftigen Scheidung (danach ggf. nachehelicher Unterhalt) |
| Kindesunterhalt | unabhängig davon | unabhängig davon | Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Barunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) – gilt nur im Residenzmodell; bei Wechselmodell, Freistellungsvereinbarung oder deutlich höherem Einkommen des betreuenden Elternteils gelten andere Regeln | Bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, unabhängig von Trennung/Scheidung |
| … Geschenke zurück? | unabhängig davon | unabhängig davon | I. d. R. keine Rückforderung | Ausnahme bei grober Unbilligkeit/Zweckverfehlung, Sonderfall Verlobung (§ 1301 BGB) |
| Auto-Kredit/-Nutzung | Sie sind Vertragspartner | Sie nutzen das Auto selbst | Sie zahlen Kredit/Kosten wie bisher | Endet mit Kreditablauf oder Neuregelung |
| | Sie sind Vertragspartner | Ihr Partner nutzt es während des Trennungsjahres | Sie bleiben gegenüber der Bank zahlungspflichtig, können aber ggf. Nutzungsausgleich von Ihrem Partner verlangen | Endet mit Neuregelung/Rückgabe |