Wer zahlt was nach der Trennung?

20 Praxisbeispiele von Miete bis Strom

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Zuletzt aktualisiert am: 21.10.2026

Nach einer Trennung stellen Sie sich als verheiratetes Paar schnell die Frage: Wer zahlt jetzt eigentlich was? Miete, Strom, Telefon, Unterhalt oder die Rate fürs gemeinsame Auto laufen weiter – wer sie trägt, hängt davon ab, wer den Vertrag unterschrieben hat und wer noch in der gemeinsamen Wohnung wohnt. Dieser Artikel beantwortet das für verheiratete Paare anhand von 20 typischen Konstellationen.

 

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Wer zahlt was? Die Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, wer in welcher Situation zahlungspflichtig ist und wann die Pflicht endet:

Wer zahlt …?VertragspartnerWohnsituationZahlungspflichtigEndet wann
MieteBeide sind VertragspartnerBeide wohnen noch daBeideBei gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus)
 Beide sind VertragspartnerSie ziehen ausBeideEndet mit gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus)
 Beide sind VertragspartnerIhr Partner zieht ausBeideEndet mit gemeinsamer Kündigung oder wenn der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis nach § 1568a Abs. 3 BGB allein fortsetzt (der andere scheidet aus dem Vertrag aus)
 Sie sind VertragspartnerSie ziehen ausSie bleiben gegenüber dem Vermieter zahlungspflichtig, unabhängig vom AuszugEndet erst mit Vertragsübernahme durch Ihren Partner (§ 1568a BGB) oder Kündigung
 Sie sind VertragspartnerIhr Partner zieht ausSie bleiben zahlungspflichtig – der Auszug Ihres Partners ändert daran nichtsEndet mit Kündigung durch Sie
 Ihr Partner ist VertragspartnerIhr Partner zieht ausIhr Partner bleibt zahlungspflichtig, Sie waren ohnehin nicht im VertragEndet erst mit Vertragsübernahme durch Sie (§ 1568a BGB) oder Kündigung durch Ihren Partner
 Ihr Partner ist VertragspartnerSie ziehen ausSie waren ohnehin nicht zahlungspflichtig; Ihr Partner bleibt in der PflichtEndet mit Kündigung durch Ihren Partner
Strom/GasSie sind VertragspartnerSie ziehen ausSie bleiben gegenüber dem Anbieter zahlungspflichtig bis zur Vertragsübernahme/Ummeldung durch Ihren PartnerEndet mit Anbieterwechsel/Übernahme durch Ihren Partner
 Sie sind VertragspartnerIhr Partner zieht ausSie zahlen wie bisher weiterEndet mit Kündigung oder Anbieterwechsel durch Sie
 Ihr Partner ist VertragspartnerIhr Partner zieht ausIhr Partner bleibt zahlungspflichtig bis zur Übernahme/Ummeldung durch SieEndet mit Anbieterwechsel/Übernahme durch Sie
 Ihr Partner ist VertragspartnerSie ziehen ausIhr Partner zahlt wie bisher weiterEndet mit Kündigung oder Anbieterwechsel durch Ihren Partner
Telefon/InternetSie sind VertragspartnerSie ziehen ausSie bleiben zahlungspflichtig bis zur Kündigung/Übernahme; ggf. Sonderkündigungsrecht bei UmzugEndet mit Kündigung, Übernahme oder regulärem Laufzeitende
 Sie sind VertragspartnerIhr Partner zieht ausSie zahlen wie bisher weiterEndet mit Kündigung oder regulärem Laufzeitende
 Ihr Partner ist VertragspartnerIhr Partner zieht ausIhr Partner bleibt zahlungspflichtig bis zur Kündigung/Übernahme; ggf. Sonderkündigungsrecht bei UmzugEndet mit Kündigung, Übernahme oder regulärem Laufzeitende
 Ihr Partner ist VertragspartnerSie ziehen ausIhr Partner zahlt wie bisher weiterEndet mit Kündigung oder regulärem Laufzeitende
Trennungsunterhaltunabhängig davonunabhängig davonDer besserverdienende Partner zahlt dem bedürftigen Partner, begrenzt durch den eigenen SelbstbehaltBis zur rechtskräftigen Scheidung (danach ggf. nachehelicher Unterhalt)
Kindesunterhaltunabhängig davonunabhängig davonDer Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Barunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) – gilt nur im Residenzmodell; bei Wechselmodell, Freistellungsvereinbarung oder deutlich höherem Einkommen des betreuenden Elternteils gelten andere RegelnBis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, unabhängig von Trennung/Scheidung
… Geschenke zurück?unabhängig davonunabhängig davonI. d. R. keine RückforderungAusnahme bei grober Unbilligkeit/Zweckverfehlung, Sonderfall Verlobung (§ 1301 BGB)
Auto-Kredit/-NutzungSie sind VertragspartnerSie nutzen das Auto selbstSie zahlen Kredit/Kosten wie bisherEndet mit Kreditablauf oder Neuregelung
 Sie sind VertragspartnerIhr Partner nutzt es während des TrennungsjahresSie bleiben gegenüber der Bank zahlungspflichtig, können aber ggf. Nutzungsausgleich von Ihrem Partner verlangenEndet mit Neuregelung/Rückgabe

Zum besseren Verständnis finden Sie im Folgenden zu jeder Kostenart noch einmal detaillierte Informationen.

Wer zahlt die Miete?

Es kommt beim Mietvertrag darauf an, wer darin steht. Das ist in solchen Konstellationen wichtig, in denen ein Partner nicht ausziehen will, und noch mehr, wenn einer nicht zahlen will, obwohl er muss.

Wenn Sie ausziehen

Sind Sie (Mit-)Vertragspartner des Mietvertrags, bleiben Sie gegenüber dem Vermieter zahlungspflichtig – unabhängig vom Auszug, bis zur gemeinsamen Kündigung oder bis der verbleibende Ehepartner das Mietverhältnis allein fortsetzt (§ 1568a Abs. 3 BGB). Waren Sie nicht Vertragspartner, waren Sie ohnehin nicht zahlungspflichtig und bleiben es auch nach dem Auszug nicht.

 

Ob Sie und wie lange noch nach der Trennung und dem Auszug wieder in die Ehewohnung zurückkehren können, dazu haben wir ebenfalls einen großen Übersichtsartikel: Wer darf nach der Trennung die Wohnung betreten?

Wenn Sie in der Wohnung bleiben

Sind Sie (Mit-)Vertragspartner, zahlen Sie wie bisher bzw. im Innenverhältnis meist allein weiter (AG Aachen, Az. 10 UF 16/18); der ausgezogene Mitvertragspartner kann von Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung verlangen. Standen Sie nicht im Mietvertrag, können Sie das Mietverhältnis durch eine Mitteilung an den Vermieter allein fortsetzen (§ 1568a Abs. 3 BGB) – damit werden Sie zahlungspflichtig und der bisherige Vertragspartner scheidet aus.

Wer zahlt Strom und Gas?

Bei Strom- und Gasverträgen ist in der Praxis fast immer nur eine Person Vertragspartner des Energieversorgers.

Wenn Sie ausziehen

Sind Sie Vertragspartner, bleibt der Vertrag zunächst unverändert bestehen und Sie zahlen weiter – bis Sie kündigen oder der verbleibende Partner die Übernahme beim Versorger meldet. Waren Sie nicht Vertragspartner, ändert sich für Sie nichts.

Wenn Sie in der Wohnung bleiben

Sind Sie Vertragspartner, zahlen Sie wie bisher. Waren Sie nicht Vertragspartner, können Sie einen eigenen Vertrag abschließen oder die Übernahme des bestehenden Vertrags beim Versorger beantragen.

Wer zahlt Telefon und Internet?

Auch bei Telefon- und Internetverträgen ist meist nur eine Person Vertragspartner.

Wenn Sie ausziehen

Sind Sie Vertragspartner, bleiben Sie zahlungspflichtig bis zur Kündigung, Übernahme oder zum regulären Laufzeitende; bei einem Umzug kann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Waren Sie nicht Vertragspartner, ändert sich für Sie nichts.

Wenn Sie in der Wohnung bleiben

Sind Sie Vertragspartner, zahlen Sie wie bisher weiter. Waren Sie nicht Vertragspartner, können Sie den bestehenden Vertrag übernehmen oder einen eigenen abschließen.

Wer zahlt Trennungsunterhalt?

Der finanziell besser gestellte Ehepartner schuldet dem bedürftigen Partner Trennungsunterhalt, solange Sie verheiratet, aber getrennt lebend sind – also bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach kann unter Umständen nachehelicher Unterhalt folgen. Die Zahlungspflicht ist durch den eigenen Selbstbehalt des Zahlenden begrenzt – wer selbst nicht genug zum Leben hat, muss nicht oder nur eingeschränkt zahlen.

Wer zahlt Kindesunterhalt?

Unabhängig von der Trennung der Eltern besteht der Kindesunterhaltsanspruch fort. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle; der betreuende Elternteil leistet den sogenannten Naturalunterhalt. Das gilt so nur im Residenzmodell. Bei anderen Betreuungsmodellen gelten andere Regeln:

  • beim Wechselmodell, 
  • bei einer Freistellungsvereinbarung 
  • oder, wenn der betreuende Elternteil erheblich mehr verdient.

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Wer bekommt Geschenke zurück?

Geschenke, die sich Ehepartner während der Ehe gemacht haben – etwa Schmuck, Eheringe oder größere Geldgeschenke –, müssen nach einer Trennung grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Eine Rückforderung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei groben Zweckverfehlungen (z. B. wenn Schwiegereltern eine größere Summe erkennbar nur im Hinblick auf den Fortbestand der Ehe geschenkt haben).

EXPERTENTIPP

Wie ist es bei Verlobungsgeschenken?

Waren Sie nur verlobt und kommt es nicht zur Heirat, gilt eine andere Regel: Verlobungsgeschenke wie der Verlobungsring können nach § 1301 BGB zurückgefordert werden, wenn die Ehe nicht zustande kommt.

Auto: Kredit und Nutzung

Bewusst vereinfacht auf die zwei praxisrelevanten Fälle:

  • Der Vertragspartner (Kreditnehmer/Halter) nutzt das Auto weiter selbst: Er zahlt die Kreditrate und laufenden Kosten wie bisher – daran ändert die Trennung nichts.
  • Der Nicht-Vertragspartner nutzt das Auto während des Trennungsjahres: Der Vertragspartner bleibt gegenüber der Bank zahlungspflichtig, kann vom nutzenden Partner aber unter Umständen einen Nutzungsausgleich verlangen.

Häufig gestellte Fragen, wer was nach der Trennung zahlt

  • Muss ich nach dem Auszug weiter für Strom und Internet der alten Wohnung zahlen?

    Ja, solange Sie Vertragspartner sind und nicht gekündigt haben oder der verbleibende Partner den Vertrag übernommen hat.


  • Kann ich die Hälfte der Kaution verlangen, wenn ich ausziehe?

    Nicht automatisch – im Innenverhältnis gilt die Kaution meist als Teil des Familienunterhalts, ein Anspruch auf hälftige Erstattung besteht nicht per se. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung oder einer Trennungsfolgenvereinbarung kann aber ein Ausgleich vereinbart werden.


  • Bekomme ich Hochzeitsgeschenke der Schwiegereltern bei Trennung zurück?

    In der Regel nicht – nur bei grober Zweckverfehlung kommt eine Rückforderung in Betracht.


  • Wer zahlt die Kreditrate für das gemeinsame Auto, wenn einer es nicht mehr nutzt?

    Der im Kreditvertrag stehende Partner bleibt gegenüber der Bank zahlungspflichtig.


  • Ändert sich die Zahlungspflicht, sobald das Trennungsjahr vorbei ist?

    Teilweise: Mit der rechtskräftigen Scheidung endet z. B. der Trennungsunterhalt; andere Pflichten wie die Miete können unverändert fortbestehen.


  • Muss ich meinem Ex-Partner meine neue Adresse mitteilen?

    Nur wenn gemeinsames Sorgerecht besteht oder Unterhalts-/Gerichtsverfahren laufen.


Am Ende wird immer alles gut

Wer nach der Trennung was zahlt, hängt vor allem davon ab, wer welchen Vertrag unterschrieben hat und wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Klären Sie Zuständigkeiten frühzeitig und halten Sie Absprachen schriftlich fest, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Wer die Scheidungskosten übrigens zahlt, erfahren Sie in einem ebenfalls großen Übersichtsartikel hier. Möchten Sie einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung, oder anderweitige Unterstützung für sich, finden Sie bei uns die folgenden Angebote.

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